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Mietverträge CH vs. DE

  • Bavarian
  • 21. März 2023 um 22:19
  • Bavarian
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    Bavarian
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    • 21. März 2023 um 22:19
    • #1

    Könnte jemand einen Crash Kurs zum Thema Mietverträge geben? Warum gibt es nicht normale, unbefristete Mietverträge mit normalen Kündigungsfristen?

  • MotU
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    MotU
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    Wohnort
    Zürich
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    Deutschland
    • 22. März 2023 um 08:51
    • #2

    Hi,

    Da musst Du jetzt erstmal erklären, was für Dich ein "normaler" Mietvertrag ist und was Dich an dem irritiert, was Du gefunden hast!

    Wir haben einen ganz normalen Mietvertrag, der unbefristet läuft, Kündigungsfrist von 4 Monaten. Kaution musste gezahlt werden.... also nichts aussergewöhnliches. Dasselbe ist bei meinen Schwiegereltern.

    Mein Schwager ist kürzlich hierhin gezogen und dort gibt es noch die altmodischen Zügler- bzw. Kündigungstage. Was war das... 01 April, 01 Juli, 01 Oktober, 01 Januar oder so...

    Meinst Du das?

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 23. März 2023 um 09:23
    • #3

    Wir haben 28 Wohnungen in der Vermietung...alles ganz "normal" unbefristete Verträge. Die Kündigungsfristen sind auch ganz "normal". Ich verstehe die Frage nicht.

  • clyde
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    clyde
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    In der Schweiz seit
    01.01.2020
    • 23. März 2023 um 09:27
    • #4

    Wir haben auch einen "normalen" unbefristeten Mietvertrag mit "normaler" Kündigungsfrist.

  • Bavarian
    9
    Bavarian
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    • 24. März 2023 um 09:37
    • #5

    Ok, zwei Vermieter haben mir gesagt, man muss einen Mindestzeitraum angeben und in dem Zeitraum kann man nicht kündigen? Wenn man einen kurzen wählt, hat man keine Garantie wieder verlängert zu bekommen und die Miete kann dann jedesmal erhöht werden?

  • M.E.
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    M.E.
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    • 24. März 2023 um 11:19
    • #6

    Generell ist jeder Vertrag frei gestaltbar - somit kann dies Durchaus der Fall sein, ----wie in Deutschland auch. Ich würde aber mal behaupten, das dies nicht den Normalfall darstellt.

    Du kannst, musst Dich aber nicht darauf einlassen, dies musst Du halt für Dich mit dem Für und Wider überlegen -- eine Garantie kann Dir hier im Forum keiner geben,

    Du kommst aber auch aus Mietverträgen raus welche über einen definierten Zeitraum abgeschlossen wurden - dann musst Du Dich halt um einen geeigneten Nachmieter bemühen - das klappt meistens, hat aber auch zu entsprechenden Streitigkeiten geführt.

    Gruss

  • heisseisen
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    heisseisen
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    183
    • 24. März 2023 um 12:34
    • #7

    Mir kommt es so vor, dass der Standard bei unbefristeten Mietverträgen in der Schweiz eine Mindestmietdauer von 12 Monaten beinhaltet, die auf jeden Fall zu bezahlen sind. Abweichungen sind natürlich Verhandlungssache.

  • Gut Gut
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    Gut Gut
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    132
    • 26. März 2023 um 10:18
    • #8

    Hier genauso. Unser Mietvertrag ist unbefristet, hat 1 Jahr Mindestdauer und bestimmte Kündigungstage.

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