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Bewilligung B->C

  • fillg1
  • 18. November 2024 um 21:45
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    • 24. März 2025 um 21:16
    • #21

    Bei mir auf der Gemeinde sollte ich erstmal nur die Gebühr für die Verlängerung der B-Bewilligung zahlen, schliesslich wüssten sie ja nicht ob die C-Bewilligung genehmigt wird. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie relativ schnell hier "Amtsvorgänge" sind, auf die Bestätigung für die nicht erhaltenen Sozialleistungen z.B. habe ich nur 15 Minuten warten müssen.

  • MotU
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    • 25. März 2025 um 08:42
    • #22

    Meine Gemeinde prüft bei Einreichung direkt alle Unterlagen (auch bei der regulären Einbürgerung). Die sagen auch, wenn es irgendwo Probleme gibt. Danach schicken sie es weiter, nur damit der Ausweis ausgestellt werden kann. Bei uns war klar, dass kein Hindernis besteht. Vielleicht haben sie deshalb direkt die Gebühr für die C verlangt und nicht erst noch eine Verlängerungsgebühr der B.

    Ist ja allgemein bekannt, dass jede Gemeinde das anders behandelt :winking_face:

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    • 25. März 2025 um 16:59
    • #23

    Bei uns in der Gemeinde auf der Seite steht, dass man min. 10 Jahre in der Schweiz leben muss für eine C Bewilligung. (Und nein ich verwechsle es nicht mit der Einbürgerung)

    Vielleicht ist das ein Schreibfehler oder so etwas. Merkwürdig. Werde es in 3 Jahren erfahren wenn ich unsere Bewilligungen verlängern muss. 🥲

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    • 25. März 2025 um 18:02
    • #24
    Zitat von fellohr

    Bei uns in der Gemeinde auf der Seite steht, dass man min. 10 Jahre in der Schweiz leben muss für eine C Bewilligung. (Und nein ich verwechsle es nicht mit der Einbürgerung)

    Grundsätzlich sind es 10 Jahre, das ist schon korrekt. Aber als "EU-Bürger" ohne Betreibungen und Straftaten darfst Du es bereits nach 5 Jahren erhalten :smiling_face_with_halo:

    Niederlassungsbewilligung
    Die Niederlassungsbewilligung kann je nach Staatsangehörigkeit der ausländischen Person nach fünf oder zehn Jahren erteilt werden.
    www.zh.ch
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    • 26. März 2025 um 05:46
    • #25

    Achaaaa… Wieder etwas schlauer. Also würde meine Frau theoretisch auch nach 5 Jahren eine C-Bewilligung erhalten. Sie kommt aus Belarus. Aber da sie meine Frau ist, passt das solange sie die anderen Kriterien erfüllt. Gut zu wissen. Vielen Dank.

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    • 26. März 2025 um 08:12
    • #26
    Zitat von fellohr

    Also würde meine Frau theoretisch auch nach 5 Jahren eine C-Bewilligung erhalten. Sie kommt aus Belarus. Aber da sie meine Frau ist, passt das solange sie die anderen Kriterien erfüllt.

    Richtig! Meine Frau ist ja auch von dort und durch unsere Ehe hat sie ihren C-Ausweis nach 5 Jahren erhalten und musste deswegen auch keinen Sprachtest machen.
    Wir sind gemeinsam zum Amt inkl. Eheurkunde und Pässen (und ihren Belegen natürlich).

    Unsere Kinder konnten sogar direkt mit mir zu C wechseln, obwohl sie die 5 Jahre noch nicht voll hatten.

  • MotU
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    • 26. März 2025 um 08:30
    • #27

    Ich muss kurz etwas spezifizieren: Das gilt so wohl nur für Zürich.

    In Luzern (nach Deinem Profil lebt ihr dort) verstehe ich es so, dass Du bereits die C-Bewilligung für 5 Jahre haben musst, bevor Deine Frau nach 5 Jahren C kriegen kann. Ausserdem gibt es nicht den Passus über die Befreiung vom Sprachtest! (Wir haben uns damals auch gewundert, denn nur eine Ehe bedeutet nicht, dass zu Hause Deutsch gesprochen wird, da kennen wir einige Beispiele :see_no_evil_monkey:)

    Niederlassungsbewilligung / C - Kanton Luzern

  • fellohr
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    • 26. März 2025 um 17:28
    • #28

    Komme aus den ganzen PDFs nicht draus. Wann ist eine ordentliche und wann eine vorzeitige Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich. Da steht überall das selbe drin nur in einem PDF steht 10 Jahre. Sehr verzwickt.

    Aber ist ja auch erst mal egal. Wir haben ja noch 3 Jahre Zeit.

    Trotzdem vielen lieben Dank.

  • MotU
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    • 26. März 2025 um 18:49
    • #29
    Zitat von fellohr

    Komme aus den ganzen PDFs nicht draus. Wann ist eine ordentliche und wann eine vorzeitige Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich. Da steht überall das selbe drin nur in einem PDF steht 10 Jahre. Sehr verzwickt.

    Für Dich ist dieses hier wichtig: https://migration.lu.ch/-/media/Migrat…gs.pdf?la=de-CH

    Der zweite Absatz von Punkt 2 spezifiziert, dass es für Dich nach 5 Jahren geht.


    Für Deine Frau eher das, aber dafür müsstest Du bereits die C Erlaubnis seit 5 Jahren haben: https://migration.lu.ch/-/media/Migrat…NL.pdf?la=de-CH

    oder halt das, falls Ihr die besondere Integration nachweisen wollt:

    https://migration.lu.ch/-/media/Migration/Dokumente/Einreise_Aufenthalt/Merkblatt_vorzeitige_Erteilung_Niederlassungsbewilligung.pdf?la=de-CH


    Aber wie sonst, ist es wohl doch das Beste, direkt vor Ort nachzufragen :winking_face:

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