Bei mir auf der Gemeinde sollte ich erstmal nur die Gebühr für die Verlängerung der B-Bewilligung zahlen, schliesslich wüssten sie ja nicht ob die C-Bewilligung genehmigt wird. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie relativ schnell hier "Amtsvorgänge" sind, auf die Bestätigung für die nicht erhaltenen Sozialleistungen z.B. habe ich nur 15 Minuten warten müssen.
Bewilligung B->C
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Meine Gemeinde prüft bei Einreichung direkt alle Unterlagen (auch bei der regulären Einbürgerung). Die sagen auch, wenn es irgendwo Probleme gibt. Danach schicken sie es weiter, nur damit der Ausweis ausgestellt werden kann. Bei uns war klar, dass kein Hindernis besteht. Vielleicht haben sie deshalb direkt die Gebühr für die C verlangt und nicht erst noch eine Verlängerungsgebühr der B.
Ist ja allgemein bekannt, dass jede Gemeinde das anders behandelt

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Bei uns in der Gemeinde auf der Seite steht, dass man min. 10 Jahre in der Schweiz leben muss für eine C Bewilligung. (Und nein ich verwechsle es nicht mit der Einbürgerung)
Vielleicht ist das ein Schreibfehler oder so etwas. Merkwürdig. Werde es in 3 Jahren erfahren wenn ich unsere Bewilligungen verlängern muss. 🥲
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Bei uns in der Gemeinde auf der Seite steht, dass man min. 10 Jahre in der Schweiz leben muss für eine C Bewilligung. (Und nein ich verwechsle es nicht mit der Einbürgerung)
Grundsätzlich sind es 10 Jahre, das ist schon korrekt. Aber als "EU-Bürger" ohne Betreibungen und Straftaten darfst Du es bereits nach 5 Jahren erhalten

NiederlassungsbewilligungDie Niederlassungsbewilligung kann je nach Staatsangehörigkeit der ausländischen Person nach fünf oder zehn Jahren erteilt werden.www.zh.ch -
Achaaaa… Wieder etwas schlauer. Also würde meine Frau theoretisch auch nach 5 Jahren eine C-Bewilligung erhalten. Sie kommt aus Belarus. Aber da sie meine Frau ist, passt das solange sie die anderen Kriterien erfüllt. Gut zu wissen. Vielen Dank.
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Also würde meine Frau theoretisch auch nach 5 Jahren eine C-Bewilligung erhalten. Sie kommt aus Belarus. Aber da sie meine Frau ist, passt das solange sie die anderen Kriterien erfüllt.
Richtig! Meine Frau ist ja auch von dort und durch unsere Ehe hat sie ihren C-Ausweis nach 5 Jahren erhalten und musste deswegen auch keinen Sprachtest machen.
Wir sind gemeinsam zum Amt inkl. Eheurkunde und Pässen (und ihren Belegen natürlich).
Unsere Kinder konnten sogar direkt mit mir zu C wechseln, obwohl sie die 5 Jahre noch nicht voll hatten. -
Ich muss kurz etwas spezifizieren: Das gilt so wohl nur für Zürich.
In Luzern (nach Deinem Profil lebt ihr dort) verstehe ich es so, dass Du bereits die C-Bewilligung für 5 Jahre haben musst, bevor Deine Frau nach 5 Jahren C kriegen kann. Ausserdem gibt es nicht den Passus über die Befreiung vom Sprachtest! (Wir haben uns damals auch gewundert, denn nur eine Ehe bedeutet nicht, dass zu Hause Deutsch gesprochen wird, da kennen wir einige Beispiele
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Komme aus den ganzen PDFs nicht draus. Wann ist eine ordentliche und wann eine vorzeitige Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich. Da steht überall das selbe drin nur in einem PDF steht 10 Jahre. Sehr verzwickt.
Aber ist ja auch erst mal egal. Wir haben ja noch 3 Jahre Zeit.
Trotzdem vielen lieben Dank.
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Komme aus den ganzen PDFs nicht draus. Wann ist eine ordentliche und wann eine vorzeitige Beantragung der Niederlassungserlaubnis möglich. Da steht überall das selbe drin nur in einem PDF steht 10 Jahre. Sehr verzwickt.
Für Dich ist dieses hier wichtig: https://migration.lu.ch/-/media/Migrat…gs.pdf?la=de-CH
Der zweite Absatz von Punkt 2 spezifiziert, dass es für Dich nach 5 Jahren geht.
Für Deine Frau eher das, aber dafür müsstest Du bereits die C Erlaubnis seit 5 Jahren haben: https://migration.lu.ch/-/media/Migrat…NL.pdf?la=de-CH
oder halt das, falls Ihr die besondere Integration nachweisen wollt:
Aber wie sonst, ist es wohl doch das Beste, direkt vor Ort nachzufragen

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Inzwischen habe ich die ersten Raten der Steuerrechnung für das Jahr 2025 bezahlt.
Wenn ich die Steuerrechnung richtig verstehe, dann gilt die für das ganze Jahr. Für die Monate Januar bis März wurde mir aber noch vom Arbeitgeber die Quellensteuer abgezogen, bekommerich die dann bei der Einkommenssteuererklärung 2026 zurück, diese dauert ja in Zürich relativ lang?
Wie sind da euere Erfahrungen?
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Hoi,
wenn der Betrag niedriger ist, als Deine Steuerrechnung, wird Dir das "nur" gut geschrieben. Wenn es mehr ist, erhältst Du es zurück. War zumindest bei uns so.Wir haben die Rückerstattung mit 2-3 Jahren Verzögerung erhalten.
Noch ein Tipp: Im Kanton Zürich lohnt es sich die Rechnung frühzeitig komplett zu bezahlen, um über die Verzinsung den Betrag etwas zu senken
Zürich scheint da einer der wenigen Kantone zu sein, wo es sich lohnt (habe da am Anfang des Jahres einen Artikel zu gelesen). -