Achtung Grenzübertritt MIT AUTO
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Altbekannte Regel, die oft belächelt wird. Hier sieht man aber gut, was passieren kann, wenn man es auf die leichte Schulter nimmt.
Danke dir für den Medienlink Kutscher.
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Bitte gerngesehen, Kenne jemand Pers. den es getroffen hat ,obwohl ich ihn gewarnt habe.
Er sagte mir, er mache das schon länger und wurde NIE kontrolliert. Wurde etwas teurer als 4000.-bei ihm., -
Dann geht es nicht nur mir so. Da warnt man und wird zum Schluss nur belächelt, dass man sich nicht so haben soll und bisher auch bei keinem im Bekanntenkreis was passiert ist. Dabei meint man es nur gut und will den anderen vor Schaden schützen. Um so besser wird dann mal über einen schief gegangen Fall öffentlich berichtet.
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Aber das ist schon sehr doof. Sie wurde vom Zoll auch noch darauf hingewiesen und ist zurückgefahren um dann wo anders einzureisen. Einmal könnte man ja noch verstehen, weil es einer einfach nicht weiss aber so???
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Welches Fahrzeug darf ich fahren?
Das Thema ist mit etwas Hintergrundwissen einfach zu verstehen. Im Kern geht es um drei Punkte:- Führerschein
- Versicherung
- Zoll bzw. korrekte Zulassung
1. Führerschein
Deutsche und Schweizer Führerscheine sind im jeweils anderen Land grundsätzlich gültig.
Das ändert sich nur bei Wohnsitzverlegung:- Umzug in die Schweiz: 12 Monate Zeit, um den Führerschein umzutauschen.
- Umzug nach Deutschland: 6 Monate Zeit für den Umtausch.
2. Versicherung
Die Versicherung muss gültig sein – klar.
Aber Vorsicht: Manche Tarife versichern z. B. nur den eingetragenen Halter oder enthalten andere Einschränkungen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also.3. Zoll / Zulassung
Hier passieren die meisten Fehler, dabei ist die Regel einfach:
Im Land des Wohnsitzes darf man nur Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen fahren.Warum?
Sonst würde jeder sein Auto irgendwo anmelden, wo die KFZ-Steuer am niedrigsten ist. Deshalb ist das international abgestimmt und wird streng kontrolliert.Praxisbeispiel
- Eine in Deutschland wohnhafte Person darf in der Schweiz beliebige Fahrzeuge fahren.
- Eine in der Schweiz wohnhafte Person darf in Deutschland beliebige Fahrzeuge fahren.
(LKWs und berufliche Fahrten sind Sonderfälle – hier geht's nur um das Zollrecht.)
Wichtig für Auswanderer
Wer von Deutschland in die Schweiz zieht, darf bis zur Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle noch jedes Fahrzeug fahren.
Nach der Anmeldung ist das nur noch mit korrekt eingeführten (verzollten) Fahrzeugen mit Schweizer Kennzeichen erlaubt.Ausnahme:
Fahrzeuge im eigenen Namen – hier gelten Übergangsfristen zur Ummeldung."MerkVorstellung":
- Mit dem deutschen Auto eines Kumpels darfst Du zur Einwohnerkontrolle zur Anmeldung hinfahren – zurück aber nur jemand, der keinen Schweizer Wohnsitz hat.
- Nur für das eigene Auto gilt eine Übergangsfrist.
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Darf ich mit einem ausländischen Auto in der Schweiz herumfahren?
Bewilligung nötig: Ausländische Autos in der Schweiz FahrenAusländische Autos in der Schweiz fahren? Vorsicht! Ohne Bewilligung drohen hohe Bussen und Strafverfahren. Es gibt allerdings Ausnahmen.www.20min.ch