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AirBNB

  • Moritz
  • 10. Juni 2019 um 11:35
  • Moritz
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    Moritz
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    • 10. Juni 2019 um 11:35
    • #1

    Hallo

    Hat jemand beim Auswandern auch nachdem die Wohnungssuche schwierig war Zeit überbrückt in einem Airbnb?

    Es stellt mir die Frage ob ich mich auf der Gemeinde dann dort anmelden kann ohne weiteres.

    LG :CH:

  • MotU
    28
    MotU
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    Zürich
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    • 11. Juni 2019 um 12:35
    • #2

    Hoi Moritz,

    ich selber habe es nicht gemacht, aber man hört, dass es gehen soll. Wichtig ist, dass Du von Deinem AirBnB-Vermieter einen gültigen Vertrag vorweisen kannst, der belegt, dass Du einen Wohnsitz in der Schweiz hast!

    Viel Erfolg

  • RobLenaHH2016
    15
    RobLenaHH2016
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    Schwerin/Hamburg
    • 11. Juni 2019 um 21:41
    • #3

    Hallo

    Nein, nicht wirklich. Obwohl wir aus Hamburg in die Schweiz gezogen sind, haben wir das mit der Wohnungssuche ohne grössere Schwierigkeiten hinbekommen. Es kommt auf die Vorbereitung an. Wir haben 2 Tage Zeit für die Wohnungssuche investiert und knapp 10 Wohnungen besichtigt (Flug HH->Basel, Leihwagen, Hotel). Am Ende war dann die Wohnung unserer Wahl dabei.
    Tipp: Bewerbungsdossier vorbereitet zum Termin mitbringen, dass hilft zusätzlich.

    Viel Glück

    Robert

  • Heidelinde
    5
    Heidelinde
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    Wohnort
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    In der Schweiz seit
    2007
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    • 13. Juni 2019 um 11:05
    • #4

    Such dir doch ein zimmer..es gibt genug von denen...oder eone kleines apartment..da hast du wenigstens einen richtigen mietvertrag in der hand

  • krevnimsta
    4
    krevnimsta
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    St Gallen
    In der Schweiz seit
    August 2019
    • 14. Juni 2019 um 14:30
    • #5

    Ich hab noch alles vor mir aber am Telefon versicherte mir die Dame vom Migrationsamt, dass es kein Problem wäre sich im ersten Monat in einem Hotel oder AirBnb zu melden. Im Hotel gibts ja auch keinen Mietvertrag, ich verlass mich da jetzt einfach mal drauf und lass das auf mich zukommen. Im Zweifel lässt sich da bei meinem AirBn- Host sicherlich auch ein Vertrag aufsetzen wenn das von Nöten sein sollte.

  • pomm0
    1
    pomm0
    Beiträge
    1
    • 17. September 2020 um 09:02
    • #6
    Zitat von krevnimsta

    Ich hab noch alles vor mir aber am Telefon versicherte mir die Dame vom Migrationsamt, dass es kein Problem wäre sich im ersten Monat in einem Hotel oder AirBnb zu melden. Im Hotel gibts ja auch keinen Mietvertrag, ich verlass mich da jetzt einfach mal drauf und lass das auf mich zukommen. Im Zweifel lässt sich da bei meinem AirBn- Host sicherlich auch ein Vertrag aufsetzen wenn das von Nöten sein sollte.

    Ich bin nun in der selben Situation und wollte fragen ob das mit AirBnB dann problemlos geklappt hat? War etwas spezielles notwendig? Danke!

  • MaHa
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    MaHa
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    • 10. Januar 2021 um 01:32
    • #7

    Ich war am Montag bei einem der Kreisbüros in Zürich und habe das Gesuch für die Aufenthaltsbewilligung B mit einer Airbnb-Adresse gestellt.
    Dafür war zusätzlich zum Arbeitsvertrag und einem Identitätsnachweis lediglich das Ausfüllen der "Einzugsanzeige" (hier zu finden) durch den Vermieter notwendig.

  • Rennrad21
    8
    Rennrad21
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    72
    • 23. Januar 2021 um 16:22
    • #8

    Falls ich keine andere Unterkunft, Wg Zimmer finde hab ich eine Air BNB Unterkunft als Plan B schon safe, und auf nachfragen ob es irgendwelche Probleme bei der Anmeldung gäbe, meinte der Vermieter es wäre überhaupt kein Problem, dass habe er schon mehrmals gehabt und er habe dafür auch mehrere Briefkästen installiert.
    Das wäre im Kanton Bern.

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