Hallo, wenn man erst mit > 50 nach CH zügelt und folglich nur wenige Jahre bis zum Rentenantritt einbezahlt, bekommt man dann trotzdem zumindest die AHV Mindestrente von aktuell 1195?
Später Zuzügler: AHV Mindestpension
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Nein. Die Mindestrente bezeichnet die niedrigste Rente bei voller Beitragsdauer.
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Kenne einige die gleicher Meinung waren ,gehe mal ein paar Jahre in die Schweiz und bekomme dann mit der Mindestrente zurück und geniesse das Leben mit einer schweizer super Rente.
Hab vor ein paar jahren schon etliche darüber versucht aufzuklären ,dass es so nicht ist.Geglaubt haben sie es mir nicht es gibt immer noch genug die es anders erzählen.Ich habs wenigstens versucht.Mit 2 von denen hab ich noch Kontakt nachdem sie nach 10 und 12 Jahren wieder zurück sind im Rentenalter und jammern wie wenig sie zum Leben haben.Das was die immer noch nicht kapiert haben ,ist das die Ehepaarrente nur zu 150 % ausbezahlt wird und wenn die Frau vorher stirbt gibt es für den Man KEINE Wiwenrente AHV aus der Schweiz.Die Witwenrent gibt es nur für die Frau.
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Nein. Die Mindestrente bezeichnet die niedrigste Rente bei voller Beitragsdauer.
Alles klar. Wie kann man die ungefähre Höhe berechnen? Mit den 2,3% Abschlägen pro fehlendem Jahr? In dem obigen Fall wäre dann der Abzug ca. 30 Jahre mal 2,3% ? Gibt es irgendwo einen online Pensionsrechner nur die 1. Säule betreffend?
Kenne einige die gleicher Meinung waren ,gehe mal ein paar Jahre in die Schweiz und bekomme dann mit der Mindestrente zurück und geniesse das Leben mit einer schweizer super Rente.
Interessant was du alles über mich zu wissen glaubst. Und nein, meine Frage hatte nicht die gleiche Meinung/Motivation wie dein Bekanntenkreis.
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Alles klar. Wie kann man die ungefähre Höhe berechnen?
https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Online-Rentenschätzung-ESCAL
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Interessant was du alles über mich zu wissen glaubst. Und nein, meine Frage hatte nicht die gleiche Meinung/Motivation wie dein Bekanntenkreis.
Kam aber genau so rüber ,weil du gezielt nach nur der Rente gefragt hast.
Sorry wenn ich dich dadurch pers. Angegriffen haben sollte .
Entschuldigung!
Gruss
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Kam aber genau so rüber ,weil du gezielt nach nur der Rente gefragt hast.
Sorry wenn ich dich dadurch pers. Angegriffen haben sollte .
Entschuldigung!
Gruss
Kein Problem, nächstes Mal trinken wir gemeinsam ein Bier und alles ist gut.
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Lieber 2 !! für jeden eins
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Alles klar. Wie kann man die ungefähre Höhe berechnen? Mit den 2,3% Abschlägen pro fehlendem Jahr? In dem obigen Fall wäre dann der Abzug ca. 30 Jahre mal 2,3% ? Gibt es irgendwo einen online Pensionsrechner nur die 1. Säule betreffend?
Hallo Sporty
Meine Beraterin vom RAV hat mir einmal den Tipp gegeben, mir meine AHV Rente doch einmal ausrechnen zu lassen. Das geht wohl über SAV und auch Online.
Denke das ist ähnlich, wie in Deutschland die Kontenklärung, welche wir vor einigen Jahren gemacht haben.
Ich bin mit 50 in die Schweiz ausgewandert, nicht zum Geld verdienen. Meine voraussichtliche Rente in Deutschland nach 30 Arbeitsjahren sind wohl derzeit 900 Euro!
Wie hoch meine Schweizer Rente einmal wird oder sein könnte, damit habe ich mich ehrlich gesagt noch nicht beschäftigt. Das werde ich erst tun, wenn ich nach 6 langen Jahren beruflich in der Schweiz angekommen bin!
Die nächste Frage wäre dann, wie lange ich den Job noch machen kann/darf/möchte...???
Gerade frage ich mich, ob es für mich Sinn macht, in die Pensionskasse (2. Säule) weiter einzuzahlen... Ich spiele mit dem Gedanken, das Geld für meine eigene Altersvorsorge anderweitig zur Seite zu legen, als in eine 2. oder 3. Säule einzuzahlen.
Kutscher: Kann man das so machen?
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Die Altersversorgung ist ein Thema mit dem man sich nicht früh genug beschäftigen kann und sollte nach meiner Meinung Thema an den Schulen sein.
Aber wenn man sich als junger Mensch mit diesem Thema beschäftigt, so wird man auch heutzutage immer noch belächelt und bekommt gesagt dass man lieber das Leben geniessen und im hier und jetzt leben soll.
Wenn ich wirklich als Rentner in der Schweiz bleiben werde, dann geht das nur mit deutlichen Abstrichen, meine gegenwärtige Wohnung im Speckgürtel von Zürich werde ich mir garantiert nicht mehr leisten können, zumindest wenn ich von keinem sozialverträglichen Frühablebenausgehe
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Ich kann dir nur erzähl.en wie wirs gemacht haben.Wir aben VOLL in die 3 Säule eingezahlt.
1. An das Geld komme nur ich und
2. Steuermässig und
3. Meine Frau war Selbständig und somit Keine 2 Säule möglich.4.Bei der Auswanderung habe ich meine 2 Säule auf ein Frezügigkeitskonto Angelegt mit dem Ziel es erst mit 70 Auszahlen zu lassen wegen den Steuern und den Krankenkassenbeitäge in Deutschland ,weil die ganze Summe auf 10Jahre verteilt wird.
Evtl. verlassen wir Deutschland bevor ich 70 werde und so kann ich mir einen Haufen Steuern und Krnkenkassebeitäge sparen.
Bei Punkt 4 macht mir evtl. jetzt das neue Gestzt das in Diskusion steht das man das Geld aus dem Freizügigkeitskonto nun auch wie die 3 Säiule spätesten mit 65 Bezogen werden muss.
Die 2 Säule ist Pflicht ,aber da Freiwillig was einzahlen wollten wir nicht ,weil man die genau weiss was die Pensionskasse im Sinn hat.Alle mir Bekannten Personen in der Schweiz ( es sind nicht wenige ) zahlen da nichts freiwillig ein sondern soviel wie möglich in die3 Säule und andere Anlagen.
Es sind in der CH soviel ich weiss schon 3 Pensionskassen OPS gegangen und das Geld ist dann weg.
Der Umwandlungssatz sinkt immer weiter und da kann man NICHTS machen. Ok man kann sich die Summe auch Bar auszahlen lassen bis jetzt ,aber die diskutiern schon ob man das in Zukunft unterbinden soll.!!!
Also das ist nicht nur so vom hören sagen,Wir haben ALLE unsere Freunden Kollegen und Kinder in der Scheiz und sie so betens Informiert was da so abgeht.
Was du genau machen sollst kann ich dir nicht Sagen.Für mich war die Entscheidung mit der 3 Säule das Beste,weil das Geld mir gehört und keiner darüber Entscheiden kann ,auch Steuermässig hier in Deutschland ALLES Steuerfrei ,was bei der 2 Säule und Frezügigkeitskonto NICHT der Fall ist.
Alles schon mit einem Steuerberater (der nicht billig war ,weil das nicht jeder kann ) Abgeklärt.
Gruss
Der Umwandlungssatz ist für 2022 bei 5.4 % dh. von 100000.-gespartem erhält man 5000.- Franken Rente PRO JAHR!!
Wie hat sich der Umwandlungssatz im Lauf der Zeit entwickelt? Im Rahmen der 1. BVG Revision wurde der gesetzliche Mindestumwandlungssatz schrittweise von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt. Im Rahmen des Reformpakets "Altersvorsorge 2020" schlug der Bundesrat eine Senkung auf 6 Prozent vor.
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Die Altersversorgung ist ein Thema mit dem man sich nicht früh genug beschäftigen kann und sollte nach meiner Meinung Thema an den Schulen sein.
Aber wenn man sich als junger Mensch mit diesem Thema beschäftigt, so wird man auch heutzutage immer noch belächelt und bekommt gesagt dass man lieber das Leben geniessen und im hier und jetzt leben soll.
Wenn ich wirklich als Rentner in der Schweiz bleiben werde, dann geht das nur mit deutlichen Abstrichen, meine gegenwärtige Wohnung im Speckgürtel von Zürich werde ich mir garantiert nicht mehr leisten können, zumindest wenn ich von keinem sozialverträglichen Frühablebenausgehe
Genau richtig was du sagst
Wir haben uns schon damals mit 22 darüber Informiert.
Klar waren wir im Vorteil weil da Geboren und Aufgewachsen sind .
Aber Erklär mal das ganze einem Auswanderer ,der sieht nur die positiven Sachen und das hohe Gehalt und was dann später ist ........
Gruss
Ps: Was Denkst du warum wir die Schweiz verlassen haben?
Genau wegen deinem letztem Satz ,hier können wir wenigstes noch Leben ohne grosse Abstriche zu machen und das nach sovielen Jahren Einzahlungen in das System.
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OPS Fehler
Von 100000 sind es 5400
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Gerade frage ich mich, ob es für mich Sinn macht, in die Pensionskasse (2. Säule) weiter einzuzahlen... Ich spiele mit dem Gedanken, das Geld für meine eigene Altersvorsorge anderweitig zur Seite zu legen, als in eine 2. oder 3. Säule einzuzahlen.
Kutscher: Kann man das so machen?
Bei den Gedanken sollte man auch in Erwägung ziehen, wann und wo (Deutschland oder Schweiz) man voraussichtlich die Altersvorsorge beziehen möchte.
Für Säule 2 und Säule 3 sprechen natürlich die in der Schweiz grosszügigen Steuerabzüge...Falls du deinen Lebensabend evtl. in Deutschland verbringen möchtest oder musst, dann werden häufig Steuern fällig oder die Altersbezüge unterliegen Abzügen für die Krankenversicherung. Da könnte ein Sparen ausserhalb dieses Systems dann besser sein (z.B. ETF-Depot).
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Wird eine PK in der Schweiz zahlungsunfähig, springt die Stiftung Sicherungsfonds ein, mit dem Limit des Anderthalbfachen des maximal versicherten Lohns. Das ist unangenehm, aber das Geld ist nicht einfach so weg.
Zudem muss man den Unterschied zu Deutschland herausarbeiten: die PK als 2. Säule ist ein persönlicher Vermögenswert, kann also vererbt werden. Anders als die (nicht unerheblichen) Rentenbeiträge in Deutschland. Stirbt man da als Einzelperson, lösen sich alle Ansprüche in Luft auf.
Zur Mindestrente: die ist überall auf eine bestimmte Zeit der Beitragspflicht gerechnet. Selbst Luxemburg hat die bisher grosszügige Regelung bereits vor mehreren Jahren anpassen müssen.
Über die 3. Säule kann man in der Schweiz recht gut und steuergünstig weitere Vorsorge treffen, die niedrige Steuerbelastung macht auch ein weiteres Ansparen im Depot möglich. Wer das nicht nutzen kann, wäre aber auch in anderen Rentensystemen sicherlich nicht deutlich besser abgesichert.