Der PKW meines Vaters (Immatrikulation)

  • Hallo zusammen,


    seit 09.01 bin ich offiziell in der Schweiz und arbeite hier in einer unbefristeten Anstellung.
    Mir wurde die Aufenthaltsbewilligung B ausgestellt.


    Jetzt muss ich ja innerhalb eines Jahres meinen PKW (glaube auch den Führerschein) in die
    Schweiz ummelden (immatrikulieren). Es ist aber so, dass das Auto auf meinen Vater zugelassen ist.
    Kann es da Probleme mit dem "Umzugsgut" geben, da mir der Wagen ja nicht wirklich gehört?
    Steige da noch nicht so richtig durch. Vielleicht hat Jemand einen guten Tip oder kann mir
    sagen wie man da in einem solchen Fall am besten vorgeht.


    Vielen Dank schonmal :smiling_face:


    Beste Grüsse
    Martin

  • Hallo Martin


    Dein Auto kannst du auch als Umzugsgut einführen, selbst wenn es auf deinen Vater zugelassen war. Solange es zum Tag der Einwanderung mindestens 6 Monate im Besitz war.


    Dein Vater sollte dir schriftlich bescheinigen, dass du bisher der hauptsächliche Nutzer warst und es in der Schweiz auf dich anmelden kannst. Siehe dazu diesen Beitrag: Abmeldung und Umzug in kleinen Schritten.


    Wichtig ist auch, dass du das Fahrzeug richtig einführst. Siehe dazu den Beitrag auf der Hauptseite: Autoeinfuhr als Umzugsgut.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo zusammen und danke für die Antwort :smiling_face:


    Ich glaube ich habe da einen Fehler gemacht. Es ist so, dass ich
    nun meine Arbeitserlaubnis B erhalten habe und endlich nach hause fahren kann um mein "Umzugsgut"
    nachzuholen. Es ist nichts großes (Instrumente, Fahrrad ect.).
    Wollte gleichzeitig auch mein Auto als Umzugsgut einführen. Habe aber gelesen, dass ich das gleich am ersten
    Tag hätte machen müssen! Wohne jetzt schon seit knapp drei Monaten in der Schweiz.
    Kann es da Ärger geben am Zoll oder ist das noch im Rahmen?


    Bin bis jetzt drei mal über die Grenze hin-und her:
    1. Bewerbungsgespräch
    2. Wohnungssuche
    3. Kurztrip nach Deutschland


    Habe mich anfangs nicht sorgfältig genug informiert. Dachte, dass man es innerhalb von 6 Monaten
    über den Zoll einführen muss, da beim PKW die selben Reglements wie beim "Umzugsgut" gelten.


    Was habe ich nun zu befürchten?


    Viele Grüße
    Martin

  • Hallo Martin


    Ich würde mich an deiner Stelle an den Schweizer Zoll wenden und deine Problematik erklären. Ich könnte mir vorstellen, dass sie aus deinem Umzug vor drei Monaten einen Teilumzug machen, dann kannst du auch dein Fahrzeug noch einführen. Sie werden sicher nicht begeistert sein, aber sie werden dir sehr wahrscheinlich eine Lösung anbieten.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo Martin, Hallo Maik,


    ich stehe vor einem ähnlichen Problem, deshalb schreibe ich einfach mal unter diesem Thema weiter.


    Ich habe vor knapp 2 Monaten ein Auto gekauft, allerdings ebenfalls auf den Namen meines Vaters. Offiziell ist es also seins, das allerdings bevor ich wusste, dass es in die Schweiz geht. Ich werde zum 1.12.17 in die Schweiz nach Basel ziehen zum arbeiten. Da wird also weder mir noch meinem Vater das Auto 6 Monate lang gehören.
    Jetzt ist es ja so, dass man das gebrauchte Auto innerhalb eines Jahres ummelden muss, man das Auto aber beim Umzug schon mit anmelden müsste. Dann trägt man auf dem Formular 18.44 ein, dass man es nachträglich einführt.
    Meine Frage jetzt ist, muss ich tatsächlich Eigentümer sein, oder funktioniert es auch so, wie oben beschrieben, das es reicht wenn ich der alleinige Nutzer bin? Und zählt der Tag der Einreise in die Schweiz als Tag an dem das Auto 6 Monate mir (oder meinem Vater) gehören muss oder der Tag an dem ich das Auto ummelde?


    Ich hoffe es war alles verständlich.
    Vielleicht könnt ihr oder die anderen Nutzer mir ja etwas Klarheit verschaffen.
    Vielen Dank schonmal und schöne Grüße,
    Alex

  • Hallo ALex


    Es zählt der Tag des Umzugs. Am Tag des Umzugs muss das Auto dir oder deinem Vater mindestens 6 Monate gehören, sonst kannst du es leider nicht als Übersiedlungsgut einführen.


    Sind die Voraussetzungen für die Veranlagung als Übersiedlungsgut nicht erfüllt, erstellt die Zollstelle auf Antrag (Formular 15.30) eine Zollbewilligung, damit du das Fahrzeug während zwei Jahren unverzollt und unversteuert in der Schweiz verwenden darfst. Alternativ kann man, dass Auto auch regulär einführen, Hier müsstest du mit zusätzlichen Kosten von ca. 12,5 % des Fahrzeugwertes rechnen. Daher würde sich, wenn die Voraussetzungen als Übersiedlungsgut nicht erfüllt sind, die Variante mit dem Formular 15.30 empfehlen.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo Maik,


    vielen Dank für die Info. Das habe ich mir schon fast gedacht. Was ist denn nach den 2 Jahren? Muss ich es dann verzollen?


    Eine andere Frage dazu. Wir haben das Auto ja erst vor kurzem gekauft, gebraucht beim Autohändler. Wenn man ein Auto oder was auch immer in Deutschland kauft, kann man ja die MWST wieder bekommen und dann Schweizer MWST zahlen. Geht das auch wenn man zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht in der Schweiz gemeldet war, wahrscheinlich nicht oder?


    Schöne Grüße
    Alex

  • Wenn das Fahrzeug mehr als 6 Monate vor dem Umzug in deinem Besitz war kannst du es ohne Abgaben als Umzugsgut einführen.


    Erstattung der MwSt ist möglich wenn du zum Zeitpunkt des Kaufs keinen Wohnsitz in der EU hast.
    Steuer muss vom Händler erstattet werden, dieser ist dazu aber nicht verpflichtet (vor dem Kauf vereinbaren !)
    Die Ware muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf ausgeführt werden.
    Für verschiedene Waren gibt es keine Rückerstattung bei privater Ausfuhr (z.B. KfZ-Teile)

  • Hallo Alex


    Nach den 2 Jahren kannst du das Auto wieder zurück nach Deutschland bringen und dort zum Beispiel verkaufen oder du führst es regulär in die Schweiz ein. Ein entscheidender Vorteil ist, dass der Fahrzeugwert in den 2 Jahren weiter gesunken ist und die Einfuhr damit günstiger wird.


    Zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung habe ich zum Beitrag von Michael nichts mehr hinzuzufügen.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Bei uns ist es ähnlich. Das Auto läuft auf meinen Schwiegervater, können wir das Auto dann problemlos in der Schweiz auf den Namen meines Mannes anmelden, oder macht es Sinn es vorher noch umzumelden?


    Und reicht eine Habdschriftliche Bestätigung des Schwiegervaters über die alleinige Nutzung? Dazu eine Ausweiskopie? Oder was wird verlangt?

  • Hallo Kathrin


    Eine schriftliche Bestätigung wird lediglich verlangt. Eine Ausweiskopie des Schwiegervaters wird nicht benötigt. Eine vorherige Ummeldung ist nicht nötig.


    @alexsch
    Denke ich auch.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Servus,


    ich bin neu im Forum und hätte gerne eine ergänzende Frage bezüglich des imports eines Fahrzeugs in die Schweiz beantwortet.


    Ich habe 2 Fahrzeuge, das eine ist schon seit 2 Jahren auf mich angemeldet und das andere habe ich letztes Jahr im Juni gekauft jedoch läuft es ebenfalls auf meinen Vater.
    Das Problem jedoch ist das ich nicht der Halter im Schein bin und so wie ich rauslesen konnte ist es wohl nicht gestattet das ich das zweite Fahrzeug in der Schweiz auf den Namen meines Vaters bewegen darf...


    Die Frage ist jetzt wäre das möglich das ich das Fahrzeug einfach auf mich ummelde und somit ohne Probleme bewegen darf? oder gibt es da auch irgendwelche Probleme? ich wäre dann ja nicht mehr gemeldet in DE,
    ich blick hier nicht mehr ganz durch, ich würde es ja auch verkaufen und ein neues Auto in der Schweiz kaufen aber dann müsste ich das andere Auto ebenfalls gleich ummelden weil ich ja mit dem CH Führerschein kein
    deutsches Auto bewegen darf oder?


    danke

  • Hi Peter,


    wenn ich das richtig verstehe ist für das erste Auto alles klar, da es seit 2 Jahren Dir gehört und und Du auch als Besitzer in den Fahrzeugscheinen gelistet bist.


    Für das zweite habe ich es so verstanden, dass Du es quasi "für Deinen Vater gekauft" hast.


    Unser altes Auto war noch das Studenten-Auto meiner Frau, dass auf ihren Vater zugelassen war (wegen Versicherung). Für den Umzug in die Schweiz haben wir ein Schreiben aufgesetzt, in dem er bestätigt, dass obwohl er der offizielle Halter ist, wir die wesentlichen Fahrzeug führenden Personen waren und er an uns das Recht abtritt, das Auto jeder Zeit auf uns zu zulassen. Als Anlage gab es noch eine Kopie seines Passes, sowie die beiden Fahrzeugscheine.
    Das wurde kommentarlos akzeptiert und wir durften das Auto als Umzugsgut mitmnehmen.


    Viel Erfolg!

  • Danke schon mal für die rasche Antwort,


    das bedeutet das trotz anmeldung auf meinen Vater darf ich mit dem Schreiben das Fahrzeug in der Schweiz bewegen? Ich frage nur weil hier schon geschrieben worden ist das ich fremde Fahrzeuge in der Schweiz die nicht auf mich zugelassen sind, nicht bewegen darf - außer jetzt Leasing oder Firmenfahrzeuge.
    Was wäre den wenn ich in eine Kontrolle komme und der Halter nicht mit dem Führerschein übereinstimmt?


    Nicht falsch verstehen, das Auto gehört mir und ich habe es bezahlt, es wurde nur auf meinen Vater zugelassen weil er kein Fahrzeug auf sich zugelassen hat und es in der Versicherung günstiger ist.
    Und wie genau müsste so ein Schreiben aussehen damit es "richtig" ist?


    danke peter

  • Meines Wissens besteht nur ein Problem, wenn das Fahrzeug "Deines Vaters" weiterhin in Deutschland angemeldet ist, aber Du bereits einen Schweizer Führerschein hast. Dann ist das richtig, dass Du es, Dank EU-Gesetz, nicht innerhalb der Schweiz führen darfst.


    Hast Du aber weiterhin einen Deutschen Führerschein und die Versicherung ist noch gültig, sollte es kein Problem sein.


    Bezüglich des Schreibens kann ich versuchen es noch zu finden, aber es war formlos und wirklich nur die paar Sätze...


    Gruss

  • Das heißt um keine verwirrung reinzubekommen.


    Ich habe noch einen deutschen Führerschein und das Auto ist ebenfalls in Deutschland auf meine Vater angemeldet.


    Ich darf also mit einem Schreiben was mir bestätigt das, das Fahrzeug mir ist ebenfalls in der Schweiz rumfahren ohne das die Polizei mir was kann? richtiig?


    Wäre nett wenn du das Schreiben noch finden könntest.


    danke peter

  • Hallo Peter


    Eine Vorlage für den Text hatte ich hier mal im Forum verlinkt, aber leider weiss ich auch nicht mehr in welchem Beitrag. Zum Glück hatte ich die Worddatei noch auf meinen Rechner und hänge dir das Schreiben an den Beitrag an. Ich hoffe es hilft dir. :winking_face:


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo liebe alle,


    mein Umzug in die Schweiz steht im September an und aktuell treibt mich die Frage um, wie ich mein Auto einführe. Es ist ein Leasing-Wagen, der auf meinen Vater angemeldet ist und auch offiziell von ihm geleast wird. Im Netz und auch hier im Forum hab ich noch keine Antwort auf meine Frage gefunden, daher schreibe ich mal hier unter dieser Diskussion weiter.


    Viele Grüße und danke fürs Weiterhelfen,


    Kris