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CH Führerschein und Deutsches Auto

  • Ron80
  • 29. Juli 2014 um 21:30
  • FoSch
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    • 2. Februar 2016 um 17:50
    • #61

    Ja Nihat, darfst Du. :grinning_squinting_face:

    Bei mir geht's direkt nach Zürich.


    Gruß
    FoSch

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 2. Februar 2016 um 18:00
    • #62

    Oooh Züri, genau wie ich, willkommen im Club :), na dann viel Erfolg, bei dir ist es ja bald soweit, bei mir wird's noch länger dauern.

    Für mich ist Zürich eigentlich das passendste was ich von Frankfurt aus realisieren kann, auch wenn ich ein Auge auf Luzern habe :).

  • FoSch
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    FoSch
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    • 2. Februar 2016 um 18:11
    • #63

    Ja stimmt, lange ist es nicht mehr hin und eine umfassende Vorstellung kommt von mir erst, wenn ich da angekommen bin.

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 17. Februar 2016 um 17:02
    • #64

    Kriegt man denn den Deutschen Führerschein sofort abgeknöpft oder kann man warten genau wie beim Auto und hat man 1 Jahr lang Zeit den DE Führerschein in ein CH Führerausweis umzuwandeln? Das hat mir noch keiner beantworten können weil ich der Einzige bin der mit einem Probezeit Führerschein noch unterwegs ist.

    Für mich ist diese Frage sehr wichtig da mein Führerschein noch in der Probezeit ist, für mich ist es also die "Wann" Frage, wann soll ich mit dem Auto in die Schweiz rüber, ansonsten würde ich meinen Umzug via ICE machen, Koffer und Rucksack, ICE reinsetzen und in Züri ankommen und das Auto dann erst wenn die Probezeit abgelaufen ist (Oktober 2016), wenn es aber so ist, dass man mit DE Auto und DE Führerschein 1 Jahr Zeit hat dann wäre es natürlich super, dann könnte ich das Auto deutlich früher in die Schweiz als Umzugsgut einführen.

    Ich will halt keine erneuten Kurse und sowas absolvieren, ich sehe das für mich als nicht erforderlich, ich fahre gut und höflich.

    Einmal editiert, zuletzt von nihat1988 (17. Februar 2016 um 17:14)

  • batschy
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    batschy
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    • 18. Februar 2016 um 06:13
    • #65

    Hoi Nihat,

    ja, du kannst dir mit dem Führerschein und der Ummeldung Zeit lassen! Für den Führerschein gilt die gleiche Regel wie für den PKW! Innert eines Jahres nach Einreisedatum in die Schweiz, solltest du beides umgemeldet haben. Wenn du die Umschreibung vom Führerschein beantragst, wird dir der deutsche Führerschein gleich "weggenommen", sprich du musst ihn mit abgeben. :face_with_open_mouth: Ich habe da ganz schön doof aus der Wäsche gekuckt, weil mir das vorher niemand gesagt hatte. Du bekommst dann eine Kopie mit einem amtlichen Stempel, dass der Führerschein zwecks Umschreibung beim Strassenverkehrsamt ist. Dies reicht, wenn man angehalten werden sollte, hat man mir gesagt. Wenn du keinen LKW Führerschein (C1) hast, geht das auch ganz fix innert 2-3 Wochen. So war es jedenfalls bei mir.

    A schöne
    Beate

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 21. Februar 2016 um 13:51
    • #66

    Vielen lieben Dank Batschy :), dann kann ich ja sogar das Auto etwas früher in die Schweiz als Umzugsgut überführen und kann dann erstmal alles organisieren, planan, auch wenn ich beim ersten Mal via ICE umziehen werde, das Auto kommt danach.
    Das Auto wäre sehr hilfreich, dann geht der Umzug leichter, ich hau das Auto mit meinen 7 Sachen voll und ein Mal rüber :D.

    Und LKW Führerschein habe ich nicht, habe nur Standard Klasse B.

    Einmal editiert, zuletzt von nihat1988 (21. Februar 2016 um 13:59)

  • winti_muc
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    winti_muc
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    • 7. Juli 2016 um 15:33
    • #67

    Hi,
    Ich hätte auch eine ähnliche Frage, aber ich hab noch keine offizielle Antwort dazu gefunden.
    Wir haben deutsche Führerausweise und ein Fahrzeug mit DE-Kontrollschilder, welches aber bereits in der Schweiz importiert wurde. Schreibe ich meinen Führerausweis von DE auf CH um, kann ich dann noch eine Zeit lang mit dem importietem Fahrzeug fahren (mit DE-Kontrollschilder), bis wir die CH-Kontrollschilder anbringen (auch innerhalb von 12 Monate)?

    Aus offizieller Seite steht nur dass man 12 Monate Zeit zur Umschreibung des Führerausweises und 12 Monate zur Ummeldung des Fahrzeugs hat, aber ich hab nichts dazu gefunden wie viel Zeit man zwischen Führerausweis Umschreibung und Fahrzeug-Umschreibung vergehen darf. Praktisch gesehen kann dies ja auch nicht zeitgleich geschehen...?

    Danke im Voraus für die Rückmeldung!

  • Maik
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    • 8. Juli 2016 um 14:43
    • #68

    Hallo Winti

    Ich habe beides zeitgleich gemacht. Auch wenn die Umschreibung des Führerscheins etwas dauert, ist es kein Problem. Bei einer Verkehrskontrolle können die Polizisten relativ einfach rausbekommen ob eine Umschreibung bereits im Gange ist.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Freddie1983
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    Freddie1983
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    • 29. Juli 2016 um 11:54
    • #69

    Hallo,

    ich habe eine etwas schwierige (natürlich rein hypothetische) Frage: Sagen wir, ich habe einer Freundin mein deutsches Auto mit deutschem Kennzeichen geliehen. Die Freundin hat einen B-Ausweis, weil sie gerade in die Schweiz gezogen ist. Das Auto hat sie dort nach nichtmal einem Monat in der Schweiz einen Tag verwendet und es dann sofort wieder über die Grenze nach Deutschland gebracht (auf beiden Wegen wurde sie nicht vom Zoll angehalten).

    Das Problem: Sagen wir, sie wurde geblitzt. Das Navi hat wohl die falsche Geschwindigkeit angezeigt. Sie hat in diesem Szenario gerade so die Grenze zur Mittelschwere überschritten, der Führerschein ist also auf jeden Fall erstmal weg. Gewichtiger ist aber vermute ich die Tatsache, dass sie ein deutsches Auto führt, ohne einen Schweizer Führerschein, als Zugezogene mit B-Ausweis.

    Ich habe mich mit meinem rein fiktionalen Szenario schon an das Schweizer Verkehrsamt gewendet. Es gibt einen Artikel 35 des ZV, der besagt, dass Schweizer 12 Mal pro Jahr innerhalb von drei Tagen ein EU-Auto (auch ohne Zollanmeldung) ein- und ausführen dürfen. Der/die Beamte sagte mir, dass die so etwas gar nicht interessiert. Auf Nachfrage bei einem anderen Beamten hieß es, dass das kategorisch gar nicht geht. Gemischte Signale, also.

    Ein Knackpunkt ist auch der deutsche, noch nicht umgeschriebene Führerschein. Ist das ein Problem und, wenn ja, was kann das nach sich ziehen?

    Liebe Grüße
    Freddie

  • Maik
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    • 3. August 2016 um 16:17
    • #70

    Hallo Freddie

    Ich sehe kein Problem. Den Führerschein brauchte sie auch noch nicht umgeschrieben haben, dafür hat sie 12 Monate Zeit. Mit dem deutschen Führerschein ist es auch kein Problem ein Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen zu bewegen. Wenn Sie den Führerschein dann später mal umgeschrieben hat, sieht es wieder anders aus, dann könnte sowas zollrechtliche Probleme geben.

    Wie viel ist sie zu schnell gefahren und ist sie noch in der Probezeit?

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • lambomichal
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    lambomichal
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    • 19. September 2016 um 15:27
    • #71

    Hallo hat jemand schon mal eine Busse bekommen wurde heute von der Polizei angehalten. Schweizerführerschein deutsches auto vom Vater

  • Maik
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    • 19. September 2016 um 18:38
    • #72

    Hallo lambomichal

    Ja, das ist normal. Sobald du einen Schweizer Führerausweis hast, darfst du kein Auto mit deutschen Kennzeichen in der Schweiz fahren. Von Bussen zu solchen Fällen habe ich schon öfter gehört. Das Auto hätte beim Umzug in die Schweiz als Umzugsgut (Autoimport) mit eingeführt werden können und spätestens 12 Monate nach dem Umzug angemeldet sein müssen. Die Busse ist leider berechtigt. :neutral_face:

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • lambomichal
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    • 19. September 2016 um 19:46
    • #73

    ok wie hoch soll die sein

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    • 20. September 2016 um 15:33
    • #74

    Ich würde dir empfehlen da mal beim Schweizer Zoll anzurufen, so wie ich das verstanden habe ist das Fahren mit ausländischen Kennzeichen und einem Schweizer Führerschein zollrechtlich ein riesen Problem wegen der Verzollung

    - Auszug von der Kantonspolizei St. Gallen:

    Alle Autos mit ausländischen Kontrollschildern gelten in der Schweiz als unverzollte Fahrzeuge.
    Deswegen dürfen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz grundsätzlich im Inland kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug benützen.
    Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die ihnen von Verwandten und Bekannten aus dem Ausland zum zeitweiligen Gebrauch überlassen werden.

    * * *

    - Auszug von Beobachter.ch

    Nein, das geht zoll­rechtlich nicht. Sobald Sie als in der Schweiz wohnhafte Person ein ausländisches Auto fahren, gilt dieses als importiert – und muss verzollt und versteuert sein.
    Das Gesetz sieht allerdings zwei Ausnahmen vor: Zum einen erlaubt es Personen, die hier wohnen, jährlich zwölfmal ein aus­ländisches Auto durch Grenzübertritt in die Schweiz zu bringen, und zwar ohne Verzollung.
    Dabei muss das Fahrzeug ­jeweils innert dreier Tage wieder ins Ausland zurückgeführt werden; beim ersten Grenzübertritt werden die Zoll­abgaben durch Barhinterlagen sicher­gestellt, und es wird ein Zolldokument ausgestellt.
    Zum anderen erlaubt es das Gesetz ­Personen mit Wohnsitz im Ausland, mit ihrem Auto in die Schweiz ein­zureisen, ­ohne es zu verzollen.
    Das heisst: Ihr Freund darf hier mit seinem BMW herumfahren – Sie hingegen nicht, es sei denn, er fährt mit.
    Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, macht sich strafbar.

    * * *


    Über die Höhe des Bussgeldes hab ich leider nix erfahren können... So wie ich das aber überall rauslese hast du ein unverzolltes Auto in die Schweiz eingeführt (importiert) und musst jetzt quasi Steuern und Zoll zahlen...

    Aber bevor du dich jetzt selber verrückt machst oder wir spekulieren und dich nur unnötig weiter verrückt machen: Ruf einfach beim Zoll an oder beim Strassenverkehrsamt und frag dort nach...

    Es wäre auch echt Nett wenn es soweit ist und der böse Brief bei dir ankommt mal zu berichten was genau passiert ist bzw wie Hoch die Buße war...

  • Macomono
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    Macomono
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    • 12. September 2017 um 08:03
    • #75

    Servus

    Also bin bissel geplättet wusste nicht das ich nicht mit deutsches Auto vom Bruder mit meinen schweizer Führerschein hier nicht fahren darf. PROBLEM hab das Ding nun hier in der Schweiz. Hab ihn mir nur mal geborgt wusste ja nicht das es als zoll steuervergehen gilt mit kranken strafen.Worde an der Grenze nicht kontrolliert nur Vignette bei Zoll durchfahrt gekauft.

    FRAGE. Wie verhält es sich wenn ich ihn nun wieder nach Deutschland bringen will. Da hält mich ja höchstens der deutsche Zoll an der Grenze an.Da kann mir ja nix passieren oder.? Mit schweizer Führerschein im deutschen Auto vom Bruder der sich auch in Deutschland befindet. Oder melden die das dem schweizer Zoll ?Hab nun keine Lust wegen dummer Unwissenheit tausende Fr zu zahlen.

  • -michael-
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    -michael-
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    15.03.2016
    • 12. September 2017 um 18:08
    • #76

    Den deutschen Zoll interessiert das nicht da das Auto in Deutschland angemeldet ist.
    Auf schweizer Gebiet reicht eine normale Verkehrskontrolle um erwischt zu werden.

  • Züri2022
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    Züri2022
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    • 3. September 2022 um 13:26
    • #77

    Hoi Zsamme,

    bin nun auch in der Schweiz angekommen und habe auch ein Führerausweis / Auto Problem. Meine Familie bleibt vorerst weiter in D, nachwuchs ist noch 3 jahre Schulpflichtig und will danach wohl studieren, jedenfalls ist dann ein Alter erreicht wo die Eltern dann in der Schweiz zusammen wohnen können.

    Ich bin Regelmässig, etwa alle 14 Tage für mind. 3 Tage in D und dann wieder in der Schweiz, habe mich in D komplett abgemeldet und zahle in der Schweiz meine Steuern.

    Nun zum Auto (15 Jahre alt), dieses brauche ich in der Schweiz nicht, fahre aber in D gelegentlich damit, weiterhin auch in D zugelassen und beabsichtige auch nicht damit in die Schweiz zu fahren. Der Nachwuchs würde hier gerne das betreute fahren machen (ab 17) was ich auch gerne ermöglichen möchte, sollte mit dem Schweizer Führerausweis theoretisch machbar sein, dazu aber dann wenn es soweit ist, brennend ist eher die Klärung, darf ich das so weiter machen, sprich, mit dem Schweizer Führerausweis das D-Auto weiter in D fahren? Habe darüber nichts gefunden und der Schweizer Zoll teilte mir telefonsich mit, das man bei einem Auto mit diesem Alter nicht mehr von Steuerhinterziehung ausgeht, wie es jedoch in D ausschaut wisse man jedoch nicht.

    Da es nirgendwo was schriftliches dazu gibt, jeder Fall ist halt anders, Frage ich hier mal nach, ob es jemanden mit ähnlicher Situation gibt und da Erfahrung bzw. Links zu hat.

    Vielen Dank vorab

    En Gruess

    Züri2022

  • MotU
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    • 5. September 2022 um 08:32
    • #78

    Hoi,

    schau mal hier: wer darf was womit fahren.... ein Überblick

    im dritten Post, von Maik, gibt es eine Tabelle mit Angaben von Quellen.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 5. September 2022 um 14:09
    • #79
    Zitat

    habe mich in D komplett abgemeldet und zahle in der Schweiz meine Steuern

    Nur weil es zuletzt immer wieder aufgetaucht ist: Insofern Du mit der Mutter der Kinder verheiratet bist, bleibst Du in D steueransässig, mindestens wird ein Wohnsitz unterstellt. Egal ob Du Dich abmeldest oder nicht. Zur Vermeidung teurer Überraschungen empfiehlt sich eine Abklärung (ggfs. Ruling) beim zuständigen Finanzamt.

    Der Zoll hat mit der Autosituation nichts zu tun, da das Auto in D eingelöst ist und nicht über die Grenze verbracht werden soll. Ein im EU-Raum verzolltes und zugelassenes Fahrzeug darf man dort fahren, auch mit Schweizer Führausweis, das ist unkritisch.

    Für die Begleitung bei BF17 sind alle gültigen EU oder EWR-Dokumente sowie schweizerische Führausweise qualifiziert. (§48a 5.2 FeV)

  • AbenteuerSchweiz
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    • 16. Mai 2023 um 21:11
    • #80

    Ich schreibe mal meine Frage hier rein, damit ich kein neues Thema aufmache:

    Situation: Seit 03/2023 in der Schweiz

    Fahrzeug als Umsiedlungsgut nach CH übernommen inkl. Zollanmeldung etc.

    Noch Deutsches Kennzeichen, Deutscher Führerschein - da Fz noch finanziert und Finanzierung in CH mit Aufenthalt < 6 Monate schwierig zu bekommen ist

    Habe in CH einen Leasingvertrag für ein neues Fahrzeug bekommen, also werde ich die Anmeldung in CH durchführen müssen und zeitgleich den Führerschein D gegen Führerausweis CH tauschen.

    Kann ich jetzt nur noch den neuen Wagen fahren oder zählt es hier anders weil als Umsiedlungsgut angemeldet und auf meinen Namen registriert ?

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