https://www.badische-zeitung.de/lockerungen-be…nach-frankreich
"Ab jetzt können Familienmitglieder wieder besucht werden: Das Bundesinnenministerium hat weitere Ausnahmen zu den Einreisebeschränkungen nach Frankreich und in die Schweiz beschlossen."
Ich finde dazu aber noch keine offiziellen Verlautbarungen.
Corona Epidemie: Informationsaustausch
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Amadeus -
6. März 2020 um 02:25 -
Geschlossen
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Deutschland hat auch grlockert. Meldung von gestern Abend. Deutsche in der CH dürfen zu Besuchszwecken nach DE ohne 14 Tage in Quarantäne zu müssen.
Wie gesagt, Meldung ist von gestern Abend. Offiziel noch nichts im Netz zu finden, aber eine bekannte hat es heute morgen schon erfolgreich getestet. Eltern in DE besucht ubd ist jetzt wieder in CH zurück.
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puhh....nein.....in dem ganzen Informationsfluss ist das schon wieder weg.
Aber es wird definitv nicht mehr gebusst jnd auch die nett gemalten Schilder am Zoll sind wegDirekt nach meinem Post habe ich einen Artikel in der NZZ gesehen, der besagt, dass die Strafe basierend auf "Behinderung der Arbeit von Zollbeamten" ausgesprochen wurde und nicht wegen der Corona-Verordnung... sehr interessant, was die sich alles ausdenken können
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egal wie oder weswegen. Es war illegal und wurde abgeschafft
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Meiner Meinung nach sieht es so aus:
- Matthias Michel, Ständerat und Präsident der zuständigen Subkommission der Geschäftsprüfungskommission, hat öffentlich erklärt, dass er eine Überprüfung für sinnvoll erachte ("Die Covid-Massnahmen der Zollverwaltung gehören meines Erachtens zu den vielen Fragen, die wir in der Geschäftsprüfungskommission diskutieren sollten."). Das impliziert natürlich, dass das bis heute noch nicht getan wurde (Stand diese Woche). Und natürlich gab es dann auch noch keinen Entscheid der Aufsichtsbehörde.
- Einen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheid gab es meines Wissens nach nicht. Falls ich mich da irre: Quellen bitte.
- Wer eine Busse zahlt, ist damit einverstanden. Sonst darf man nicht zahlen (habe ich hier auch schon einmal geschrieben). Es gibt da IMHO keine Möglichkeiten für einen Rekurs nach gezahlter Busse. Die ist dann vom Tisch.
- Aktuell wird offenbar zumindest erheblich weniger gebüsst (mit "gar nicht" wäre ich vorsichtig). Das muss aber nicht heissen, dass etwas automatisch illegal ist, sondern kann auch schlicht bedeuten, dass man hier einfach das Verfahren angepasst hat.
Die Strafen erachte ich persönlich auch als suboptimal. Aber ob etwas illegal ist/war: Das entscheiden andere.
- Matthias Michel, Ständerat und Präsident der zuständigen Subkommission der Geschäftsprüfungskommission, hat öffentlich erklärt, dass er eine Überprüfung für sinnvoll erachte ("Die Covid-Massnahmen der Zollverwaltung gehören meines Erachtens zu den vielen Fragen, die wir in der Geschäftsprüfungskommission diskutieren sollten."). Das impliziert natürlich, dass das bis heute noch nicht getan wurde (Stand diese Woche). Und natürlich gab es dann auch noch keinen Entscheid der Aufsichtsbehörde.
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Meiner Meinung nach sieht es so aus:
- Matthias Michel, Ständerat und Präsident der zuständigen Subkommission der Geschäftsprüfungskommission, hat öffentlich erklärt, dass er eine Überprüfung für sinnvoll erachte ("Die Covid-Massnahmen der Zollverwaltung gehören meines Erachtens zu den vielen Fragen, die wir in der Geschäftsprüfungskommission diskutieren sollten."). Das impliziert natürlich, dass das bis heute noch nicht getan wurde (Stand diese Woche). Und natürlich gab es dann auch noch keinen Entscheid der Aufsichtsbehörde.
- Einen (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheid gab es meines Wissens nach nicht. Falls ich mich da irre: Quellen bitte.
- Wer eine Busse zahlt, ist damit einverstanden. Sonst darf man nicht zahlen (habe ich hier auch schon einmal geschrieben). Es gibt da IMHO keine Möglichkeiten für einen Rekurs nach gezahlter Busse. Die ist dann vom Tisch.
- Aktuell wird offenbar zumindest erheblich weniger gebüsst (mit "gar nicht" wäre ich vorsichtig). Das muss aber nicht heissen, dass etwas automatisch illegal ist, sondern kann auch schlicht bedeuten, dass man hier einfach das Verfahren angepasst hat.
Die Strafen erachte ich persönlich auch als suboptimal. Aber ob etwas illegal ist/war: Das entscheiden andere.
Es wird definitv nicht mehr gebusst. Nirgends. Habe vorhin am schweizer Zoll gefragt. Es wird nicht gebusst.
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Ich hab mal eine Bitte an Mia (auch andere) und hoffe, du bist nicht gleich beleidigt.
Ist es möglich, auf einen Beitrag, den du direkt im Anschluss beantwortest, auf das Zitieren zu verzichten? Und, falls der betreffende Beitrag weiter zurück liegt, wenn du mehrere Beiträge auf einmal im Zitat hast, nur den letzten, auf den du ja antwortest, im Zitat zu belassen? Das hilft ungemein bei der Übersichtlichkeit und ist in Foren üblich. Oft sind es ellenlange Zitate und dann kommt nur ein kurzer Satz. Wie gesagt, ist nicht bös gemeint. -
haha...alles klar. Ich geb mir Mühe
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Es wird definitv nicht mehr gebusst. Nirgends. Habe vorhin am schweizer Zoll gefragt. Es wird nicht gebusst.
Zu den 100 CHF für das Gesuch wette ich noch eine Kiste Bier oben drauf, dass weiterhin Bussen ausgestellt werden. Bald werden wir es wissen.
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du brauchst nicht wetten sondern einfach am zoll fragen.
Ich sollte vll dazu sagen, das Einkäufe selbstverständlich verboten sind und wenn dennoch welche getätigt wurden und der zollbeamte aufgrund dessen "zusätzliche, zeitaufwendige Arbeit" hat, ..... ja das ist strafbar momentan und kann gebusst werden.
Aber eine einreise ohne Einkäufe wird nicht gebusst. -
Ich habe gerade den Zoll gefragt - wie du wahrscheinlich gesehen hast. Und zwar ganz offiziell, damit wir hier belastbare Infos haben. Quellen sind ja nichts schlimmes.
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Ich habe gerade den Zoll gefragt - wie du wahrscheinlich gesehen hast. Und zwar ganz offiziell, damit wir hier belastbare Infos haben. Quellen sind ja nichts schlimmes.
dann hast du einen Zöllner erwischt, der noch nicht richtig informiert ist. Passiert.
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noch eine willkürliche Aktion seitens der Ämter.
Gesundheitsamt rief mich gestern an, solle in meinem Falle auch in 14 tägiger Quarantäne nach dem Umzug, obwohl ich in der schweiz noch für den kompletten Mai berufstätig bin.Man meinte das sei egal, und auch als Grenzgänger müsste man in Quarantäne, der Lohnausfall wäre dann nicht das Problem der Ämter.
Hier wird ein Machtspiel gespielt ohne gleichen! Gesetze werden von amt zu amt und Beamter von Beamter außer Kraft gesetzt, egal was in der Corona Verordnung steht. -
Hallo zusammen
Ich bin aktuell im Wochenaufenthalt gemeldet und werde aber eigentlich ab nächster Woche meinen Hauptwohnsitz planmäßig in die Schweiz verlegen, sprich hier von der Gemeinde des Wochenaufenthalts abmelden und in der neuen Wohngemeinde anmelden.
Denkt ihr das geht aktuell durch oder wird das auch quasi erst offiziell von G nach B ab dem 15.06 möglich sein?Kann gut sein, dass wenn du schon in der Schweiz bist, es dann geht. Das Hauptproblem ist der Grenzübertritt an sich. Da geht es nur um dieses "eine Papier" was Leuten fehlt, die ansonsten alles in der Schweiz haben (Wohnung, Arbeit, etc.).
Einfach nachfragen, da kommst eh nicht drum herum -
Ich habe mal eine Anfrage an das SEM (Staatssekretariat für Migration) gestellt, weil ich nach fast 6 Monaten gerne meinen Lebensgefährten einmal sehen möchte. Folgende Antwort habe ich erhalten: SEM.pdf
Ich werde jetzt alle möglichen Nachweisen/Dateien hinschicken und einfach mal mein Glück versuchen.
Vielleicht hilft es ja auch einigen weiteren Personen dabei, ihren Partner in der Schweiz zu besuchen.LG
Hennemi -
Das ist arrogant und unverschämt. Die haben deine Mail gar nicht gelesen, nur einfach mit Standardantwort reagiert. Sicher haben die im Moment mehr zu tun, aber so eine Antwort geht besser.
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Ja diese Standard Texte sind immer nervig, aber dafür kam immerhin die Antwort binnen 2 Tagen (Donnerstag Abend wurde die Anfrage geschrieben)
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@Hennemi wir haben am Freitag eine Anfrage gestellt und heute die Bewilligung erhalten. Das wird also klappen .
Meine Schwester hat heute mit dem SEM beruflich telefoniert, da hatten am Wochenende über 1000 Anfragen und schicken deshalb bei allgemeinen anfragen nur noch den Standradtext raus.
An Dokumente haben wir eingereicht : Ausweiskopien, Ausländersausweis, Fotos und eine Auflistung der Besuche im letzten Jahr.
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An Dokumente haben wir eingereicht : Ausweiskopien, Ausländersausweis, Fotos und eine Auflistung der Besuche im letzten Jahr.
Das mit den Fotos wird etwas schwierig werden bei mir. Ich hab glaube 1 von mir und meinem Freund aber ich will meine Buchungen der Deutschen Bahn (Auflistung mit Reisedaten), die Kopien der Ausweise und alles das was ich in die Finger kriege noch dranhängen.
Ist die Bewilligung dann eigentlich befristet oder kann ich sagen, dass ich dann wieder 10 Tage da sein kann?
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@Hennemi bei uns ist die unbefristet bzw. für merhmalige Einreise gültig. Vergiss aber nicht, dass du je nach Bundesland in Quarantäne musst, wenn du länger als 48 Std in der Schweiz bist.
Und die Auflistung der Besuche habe ich einfach in eine Tabelle getippt (ohne Nachweise wie Bahntickets).
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