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Aufenthaltsbewilligung + Airbnb

  • Jelena12
  • 8. Juli 2022 um 18:10
  • Jelena12
    3
    Jelena12
    Beiträge
    3
    • 8. Juli 2022 um 18:10
    • #1

    Hallo!

    Ich muss bis Montag/Dienstag das folgende Problem lösen.Ich hoffe, Sie können mir helfen 

    Ich werde am 15.07. in Biel (Bern) anfangen zu arbeiten, aber ich habe keine Wohnung. Ich habe versucht, eine Wohnung zu mieten, aber alle Immobilienmakler fragen mich über meine Aufenthaltsbewilligung.Ich habe keine Aufenthaltbewilligung.Ich habe nur eine Arbeitvertrag.

    Ich weiß nicht, was ich tun soll. Ich habe im Internet gelesen, dass ich ohne Adresse keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann. Ich habe nach einem Hotelzimmer oder einer Herberge gesucht, in der ich langfristig wohnen kann, aber ich habe nichts gefunden.

    Kann ich das mit Airbnb machen, wenn ja, welche Dokumente brache ich ? Reicht die Rechnung auf der Website für die Anmeldung aus? Oder benötige ich einen Vertrag mit dem Eigentümer? Reicht es aus, wenn ich ein Zimmer nur für einen Monat miete?Hat das schon mal jemand gemacht?


    Dankeschön! :grinning_face_with_big_eyes:

  • Loup Garou
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    Loup Garou
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    • 8. Juli 2022 um 18:27
    • #2

    Adresse des Arbeitgebers angeben möglich?

  • home of the heart
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    home of the heart
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    Juni 2022
    • 8. Juli 2022 um 20:05
    • #3

    Hallo Claudia,

    ich hatte auch recht kurzfristig begonnen, zum Glück gabs bei mir aber etwas mehr Zeit und mittlerweile habe ich eine tolle WG gefunden. WGs kann ich insofern empfehlen als dass du vielleicht recht unkomplizierte Leute antriffst.

    Für den Fall dass das nichts geworden wäre, habe ich mir Objekte von sog. "Wochenzimmer"-Vermietern angeschaut. Das kennt man in Deutschland auch als Monteurswohnungen o. Ä. In meiner Region wurden da möblierte Einzelzimmer vermietet, mit improvisierter Gemeinschaftsküche und Waschmaschine. Hier würde man ca. 600-800 CHF/Monat dafür bezahlen, kann aber auch sehr kurzfristig kündigen (2-4 Wochen). Der Vorteil: Nach Absprache solltest du dort eine gültige Wohnadresse mit (Gemeinschafts-)Briefkasten und einem gültigen Mietvertrag bekommen. Einen Mietvertrag brauchst du eigentlich, weil du damit wieder andere Schritte begründen kannst (z. B. Einfuhr beim Zoll). Mit dem Vertrag in der Tasche könntest du das Zimmer bereits beziehen und zeitgleich die Aufenthaltsgenehmigung bei der örtlichen Gemeindeverwaltung beantragen (vielleicht hilft dir dein Arbeitgeber). Dass du eine Aufenthaltsgenehmigung bekommst, wird von den Vermietern auch so gewollt sein, weil sie einen entsprechenden Nachweis wollen, dass sie legal vermieten.

    Die Objekte die ich sah, waren alte Gasthäuser (teils sicher mal recht schick) in hübschen kleinen Dörfern oder Kleinstädten, sauber und in ordentlichem Zustand. Allerdings schätze ich, ist es keine so tolle Wohnatmosphäre dort, sodass das ganze ein mehrwöchiger Übergang bleibt, der dich motiviert weiter zu Suchen. Als Frau würde ich gut reinspüren, ob der Ort mit seiner wechselnden, oft männlichen Belegung für dich dann passt.

    Schau z. B. mal auch wochenzimmer.ch

    Bei AirBnB müsstest du schon jemand kennenlernen, der dir sein Objekt vermietet. Es gibt dort zwar das Kriterium "langfristige Miete möglich", trotzdem stelle ich es mir schwierig vor, dass das zum Erfolg führt - vor allem jetzt in den Sommerferien. :smiling_face_with_hearts:

    Nachtrag: Vorallem wenn es eher private Anbeiter sind, solltest du dich telefonisch melden, sofern das möglich ist. Per E-Mail oder Kontaktformular kam ich selten zum Erfolg.

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

  • fillg1
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    • 8. Juli 2022 um 21:23
    • #4

    Interessant wie unterschiedlich die Erfahrungen sind.

    Ich hatte damals bei der Wohnungssuche in der Nähe von Zürich nicht einmal einen Arbeitsvertrag sondern nur eine mündliche Zusage (die kannten mich allerdings schon als externer Mitarbeiter), nach der Wohnungsbesichtigung hat die Maklerin nach einem Kontakt bei bei meinem zukünftigen Arbeitgeber gefragt und der hat ihnen dann eine schriftliche Versicherung gegeben, 2 Wochen später lag dann der Mietvertrag mit Einzahlschein für Kaution und erste Miete im Briefkasten. Wenn ich mich richtig erinnere musste ich die Aufenthaltserlaubnis nicht mal nachreichen, meinem Vermieter reicht es wohl dass die Miete regelmässig kommt.

    In der Zeit davor habe ich wochenweise in möblierten Kleinwohnungen mit Wäscheservice einer bekannten Apartmentkette gewohnt, leider sind da meine Erfahrungen eher schlecht, teilweise befanden sich in den Schränken noch Lebensmittel vom Vormieter und ich hatte nicht den Eindruck dass jeden Monat auch unter dem Bett gesaugt wurde. :face_with_medical_mask: Also vorher unbedingt anschauen oder zumindest nicht zu lang mieten.

  • Jelena12
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    Jelena12
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    • 9. Juli 2022 um 15:05
    • #5
    Zitat von fillg1

    Interessant wie unterschiedlich die Erfahrungen sind.

    Ich hatte damals bei der Wohnungssuche in der Nähe von Zürich nicht einmal einen Arbeitsvertrag sondern nur eine mündliche Zusage (die kannten mich allerdings schon als externer Mitarbeiter), nach der Wohnungsbesichtigung hat die Maklerin nach einem Kontakt bei bei meinem zukünftigen Arbeitgeber gefragt und der hat ihnen dann eine schriftliche Versicherung gegeben, 2 Wochen später lag dann der Mietvertrag mit Einzahlschein für Kaution und erste Miete im Briefkasten. Wenn ich mich richtig erinnere musste ich die Aufenthaltserlaubnis nicht mal nachreichen, meinem Vermieter reicht es wohl dass die Miete regelmässig kommt.

    In der Zeit davor habe ich wochenweise in möblierten Kleinwohnungen mit Wäscheservice einer bekannten Apartmentkette gewohnt, leider sind da meine Erfahrungen eher schlecht, teilweise befanden sich in den Schränken noch Lebensmittel vom Vormieter und ich hatte nicht den Eindruck dass jeden Monat auch unter dem Bett gesaugt wurde. :face_with_medical_mask: Also vorher unbedingt anschauen oder zumindest nicht zu lang mieten.

    Vielen Dank für Ihre Antwort! :grinning_face:

    Ich möchte nur für 1 oder 2 Monate ein Zimmer mieten, bis ich meine Aufenthaltsgenehmigung erhalte. Danach möchte ich eine Wohnung auf Dauer mieten.

  • MotU
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    • 10. Juli 2022 um 16:48
    • #6

    Ich habe damals auch mit einer "professionellen" WG angefangen, sprich es waren alle arbeitstätig. Die Wohnung wurde glücklicherweise von der Besitzerin selbst verwaltet, sodass alles kein Problem.

    Sie wollte nur meinen Arbeitsvertrag sehen (um festzustellen, dass ich auch tatsächlich zahlungsfähig sein werde) und das war es auch schon.

    Im allgemeinen habe ich bessere Erfahrungen mit privaten Vermietern oder eher kleinen Agenturen gemacht, da die Vertreter hier tatsächlich persönlich zur Besichtigung kommen und somit kann man direkt einen Eindruck hinterlassen und ein Gespräch zur Situation führen.

    Grössere lassen die Besichtigungen eher vom Vormieter oder teils sogar vom Hausmeister durchführen. Selber schauen die nur nach Schema F auf die Bewerbungsunterlagen...

  • Markus Schulz
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    • 10. Juli 2022 um 17:56
    • #7
    Zitat von Claudiabb

    Ich habe keine Aufenthaltbewilligung.Ich habe nur eine Arbeitvertrag.

    Imfall einer unbefristeten Stelle und einer EU-Bürgerschaft ist das die "automatische" Aufenthaltsbewilligung gemäss dem Freizügigkeitsabkommen.

    Laut Bund kann man als EU-Bürger einen Arbeitsvertrag unterschreiben und bereits am nächsten Tag die Arbeit aufnehmen, der Aufenthaltsbewilligungsprozess kommt automatisch in Gang.

    Wenn Du den Verwaltungen also "B" sagst und dass diese nach Wohnsitznahme zugestellt wird, sollte das kein Problem sein. Die Mieterverwaltung die wir beauftragt haben würde das verstehen :beaming_face_with_smiling_eyes:

  • cinarra
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    cinarra
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    • 5. Oktober 2022 um 21:56
    • #8

    Hallo, kann die Aussage vom Markus oben jemand bestätigen?

    Ich stehe vor dem gleichen Szenario, habe auch nach einem untergemieteten WG-Zimmer gesucht, aber inzwischen kam die zehnte Absage und viel Potential gibt es in Bern nicht mehr. Kann ich meine Arbeit im November einfach aufnehmen, auch wenn ich im Hotel "wohne"; und dann hoffentlich im Dezember etwas Festes finde, dann eine feste Adresse habe und dann erst eine Bewilligung bekommen kann?

  • bell@
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    • 6. Oktober 2022 um 08:43
    • #9
    Zitat von cinarra

    Hallo, kann die Aussage vom Markus oben jemand bestätigen?

    Ich stehe vor dem gleichen Szenario, habe auch nach einem untergemieteten WG-Zimmer gesucht, aber inzwischen kam die zehnte Absage und viel Potential gibt es in Bern nicht mehr. Kann ich meine Arbeit im November einfach aufnehmen, auch wenn ich im Hotel "wohne"; und dann hoffentlich im Dezember etwas Festes finde, dann eine feste Adresse habe und dann erst eine Bewilligung bekommen

    Hallo cinarra

    Ich war auch in so einer Situation und musste erst die Grenzgängerbewilligung beantragen (Wochenaufenthalter)

  • cinarra
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    cinarra
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    • 10. Oktober 2022 um 23:48
    • #10
    Zitat von bell@

    Hallo cinarra

    Ich war auch in so einer Situation und musste erst die Grenzgängerbewilligung beantragen (Wochenaufenthalter)

    Musstest du dafür einen Nachweis leisten, im Grenzgebiet zu wohnen? Nach was für Dokumenten hat die die Gemeinde bei der Beantragung befragt?

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    • 11. Oktober 2022 um 10:49
    • #11
    Zitat von cinarra

    Musstest du dafür einen Nachweis leisten, im Grenzgebiet zu wohnen? Nach was für Dokumenten hat die die Gemeinde bei der Beantragung befragt?

    Nein, nur die Meldebescheinigung. Dokumente: Gesuch mit Bestätigung des Arbeitgebers, Kopie Personalausweis, Wohnsitzbestätigung nicht alter als 2 Wochen, Kopie Arbeitsvertrag,

  • Sporty
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    • 17. Oktober 2022 um 18:54
    • #12
    Zitat von cinarra

    Hallo, kann die Aussage vom Markus oben jemand bestätigen?

    Ich stehe vor dem gleichen Szenario, habe auch nach einem untergemieteten WG-Zimmer gesucht, aber inzwischen kam die zehnte Absage und viel Potential gibt es in Bern nicht mehr. Kann ich meine Arbeit im November einfach aufnehmen, auch wenn ich im Hotel "wohne"; und dann hoffentlich im Dezember etwas Festes finde, dann eine feste Adresse habe und dann erst eine Bewilligung bekommen kann?

    Frag doch im Hotel, ob du deinen Wohnsitz dort anmelden kannst. Falls es nicht klappt, kann ich dir gerne 2 Adressen in Bern sagen, wo das klappt bzw.die genau auf diese Problematik zugeschnitten sind.

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