Hallo, bald ist es soweit, ab Jan geht es in die Schweiz.
Wohnung, Arbeitsvertrag alles da, Zeugnis is zur Anerkennung auch schon in der Schweiz unterwegs
So, habe kürzlich nen die Geschichte KV Schweiz in Angriff genommen.
Lustig ist nun, die Krankenversicherung braucht lt Offerte die Aufenthaltsbewilligung.
Und lt Gemeinde, in die ich ziehe, brauchen diese den KV Nachweis für die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung.
Ich hab der KV auf gut Glück ne Kopie meines dt Ausweises und des Arbeitsvertrages mitgesendet.
Muss ich die Aufenthaltsbewilligung zwingend zu Arbeitsbeginn vorlegen? Oder gibts da ne gewisse Kulanz?
Ansonsten frag ich einfach mal auf der Personalstelle nach.