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Aufenthaltsbewilligung

  • Michaela Bauer
  • 27. November 2016 um 12:59
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    • 27. November 2016 um 12:59
    • #1

    Hallo, bald ist es soweit, ab Jan geht es in die Schweiz.

    Wohnung, Arbeitsvertrag alles da, Zeugnis is zur Anerkennung auch schon in der Schweiz unterwegs


    So, habe kürzlich nen die Geschichte KV Schweiz in Angriff genommen.

    Lustig ist nun, die Krankenversicherung braucht lt Offerte die Aufenthaltsbewilligung.
    Und lt Gemeinde, in die ich ziehe, brauchen diese den KV Nachweis für die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung.

    Ich hab der KV auf gut Glück ne Kopie meines dt Ausweises und des Arbeitsvertrages mitgesendet.

    Muss ich die Aufenthaltsbewilligung zwingend zu Arbeitsbeginn vorlegen? Oder gibts da ne gewisse Kulanz?

    Ansonsten frag ich einfach mal auf der Personalstelle nach.

  • batschy
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    • 27. November 2016 um 19:04
    • #2

    Hallo Michaela,

    wichtig ist eigentlich, dass du die Aufenthaltsbewilligung beantragt hast. Bei mir hat der AG bis heute nicht danach gefragt. Aber das kann ja unterschiedlich sein.
    KK habe ich abgeschlossen, nachdem ich den Ausländerausweis hatte. Du hast ja 3 Monate Zeit für die KK, musst nur dann "rückwirkend" ab Einreisedatum abschließen und dann der Gemeinde Vorlegen, damit sie dich nach 3 Monaten nicht "zwangsversichern" .

    Ansonsten viel Erfolg!

  • Carina
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    • 28. November 2016 um 13:04
    • #3

    Hallo Michaela

    Ich habe erst die KV abgeschlossen und konnte bei der KV die Kopie der Aufenthaltsbewilligung später nachreichen. Den KV-Mitarbeitern ist die Problematik im Regelfall bekannt.

    LG
    Carina

  • Maik
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    • 28. November 2016 um 14:11
    • #4

    Hallo Michaela

    Die Kopie deines dt. Ausweises und der Arbeitsvertrag genügen normalerweise als erster Nachweis völlig aus.

    Sobald du den Ausländerausweis hast kannst du die Kopie einfach nachreichen, den Krankenkassen ist auch bewusst, dass du nicht so schnell einen Ausländerausweis haben kannst.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Michaela Bauer
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    • 28. November 2016 um 15:04
    • #5

    okay, schon mal danke für die Meldung. Bei der personalstelle frag ich auf alle fälle noch nach, bis wann sie die Bewilligung benötigen.

    Hatte sofern möglich, mich zeitnah im Jan bei der Gemeinde zu melden, da ich bei 400km einfach, nicbt mal schnell hinfahren kann.

  • Michaela Bauer
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    • 30. November 2016 um 08:33
    • #6

    also die kv sagt, sie brauchen erst die aufenthaltsbewillligung.

    Wann habt ihr euch bei der Gemeinde gemeldet? Muss man das im voraus oder reicht es, wenn ich es zeitnah nach Umzug mache? Wäre halt organisatorisch angenehmer.

  • Maik
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    • 1. Dezember 2016 um 17:51
    • #7

    Anmeldung kannst du erst nach dem Umzug machen. Muss innerhalb der ersten 14 Tage passieren.

    Das die KV erst die Aufenthaltsbewilligung unbedingt haben muss ist ungewöhnlich. Ist aber definitiv nicht bei jeder Krankenversicherung so.

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  • Mimi
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    • 2. Dezember 2016 um 16:48
    • #8

    Hi Michaela - frage nochmal nach bei der Krankenkasse. Ich musste zu Beginn die Meldebescheinigung abgeben (bzw. Eine Kopie davon - die bekomms du direkt beim Anmelden in der Gemeinde) und habe später eine Kopie vom Ausländerausweis nachgegereicht.

    Gruss Mirjam

  • Michaela Bauer
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    • 5. Dezember 2016 um 14:30
    • #9

    kürzlich rief die kv an, man könne die Versicherung so fertig stellen, ich solle dann die Anmeldung bzw aufenthaltsbewillligung nachreichen.

    Die Anmeldung bei der Gemeinde kann ich eigentlich ja erst machen, wenn ich unten bin? Sind einfach 400km, die fährt man nicht mal so

  • Maik
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    • 6. Dezember 2016 um 10:28
    • #10

    Schön, dass die Krankenversicherung noch ein Einsehen hatte.

    So ist es, die Anmeldung bei der Gemeinde machst du erst wenn du in der Schweiz und umgezogen bist, vorher kannst du dich eh nicht anmelden.

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  • honigbiene111
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    • 6. Dezember 2016 um 18:27
    • #11

    Hallo bin seit Freitag in Rheinfelden Schweiz wohnhaft.Angemeldet habe ich mich im Bürgerbüro ohne Bewilligung...die bekomme ich in 3 -4 Wochen..und wurde von der Dame vor Ort ausgefüllt.Ebenso habe ich nur angegeben...dass ich mich bei der Sanitas KK anmelde..wie und wann...egal...hauptsache in spätestens 3 Monaten...alles unkompliziert..20 min und draussen war ich. :CH:

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    • 6. Dezember 2016 um 20:58
    • #12
    Zitat von honigbiene111

    ..und wurde von der Dame vor Ort ausgefüllt

    Muss man dann für die Aufenthaltsbewilligung gar nicht zum Migrationsamt? Ich melde mich in 6 Wochen auch bei meiner Gemeinde im Aargau an und dachte, ich müsste dann noch nach Aarau für die B-Bewilligung.

    [Blockierte Grafik: http://www.greatemu.de/wp-content/uploads/Banner.jpg]

    Über meine Erlebnisse und Erfahrungen zu meiner Auswanderung berichte ich nun in meinem Blog.

  • Attila
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    • 7. Dezember 2016 um 01:17
    • #13
    Zitat von S.Oliver

    Muss man dann für die Aufenthaltsbewilligung gar nicht zum Migrationsamt? Ich melde mich in 6 Wochen auch bei meiner Gemeinde im Aargau an und dachte, ich müsste dann noch nach Aarau für die B-Bewilligung.

    Je nach Gemeinde kann es unterschiedlich sein. Je größer die Gemeinde, desto höher die Wahrscheinlichkeit, daß die Bewilligung vor Ort erledigt (bzw. der Antrag angenommen und an das Migrationsamt weitergeleitet wird).

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  • Carina
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    • 7. Dezember 2016 um 13:51
    • #14

    Und in anderen Regionen läufts genau andersrum - da reicht man den Antrag per Post beim Migrationsamt ein und die melden einen dann gleich in der Gemeinde an. :winking_face:
    Insofern sind die Dinge also mitunter recht individuell, aber meinst sehr viel unkomplizierter als auf irgendeinem Merkblatt etc. angegeben. :smiling_face:

  • Michaela Bauer
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    • 7. Dezember 2016 um 19:41
    • #15

    super, danke euch.

    Lt schreiben der personalstelle is die Einführung am03./04., werd am 02.01 dann zur Bank und Gemeinde marschieren

  • -michael-
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    • 7. Dezember 2016 um 21:11
    • #16

    Der 2. Januar ist in manchen Kantonen Feiertag.

  • Maik
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    • 8. Dezember 2016 um 19:09
    • #17

    @Michaela Bauer

    Bevor du am 2. Januar losgehst, solltest unbedingt vorher prüfen ob die Bank bzw. Gemeinde offen hat. Am 2.Januar ist Berchtoldstag und dieser ist, wie michael bereits sagte, in einigen Kantonen Feiertag.. An diesem Tag sind viele Behörden und Geschäfte geschlossen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Michaela Bauer
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    • 9. Dezember 2016 um 19:23
    • #18

    lt der Liste in Zürich ein nicbt anerkannter Feiertag. Aber ich frag nochmal bei meinem künftigen Mitbewohner.

  • Michaela Bauer
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    • 9. Dezember 2016 um 20:48
    • #19

    02.01 Is normaler Arbeitstag dort, werd dann den papierkram erledigen

  • Mimi
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    • 10. Dezember 2016 um 01:08
    • #20

    Hii - also ich weiss nicht wo du das gefunden hast. Er ist zwar nicht gesetzlich aber trotzdem anerkannt. Ich arbeite in Zürich und wir haben am 2.1. Feiertag und frei. Die meisten Verwaltungen in Kanton und Stadt Zürich auch ubd damit das Meldewesen haben zu, Banken auch. Siehe hier:https://www.feiertagskalender.ch/feiertag.php?g…&klasse=4&hl=de

    Lieber vorher direkt auf dem Amt nachfragen - tendenziell ist in ZH zu.

    Gruss
    Mirjam

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