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Corona Epidemie: Informationsaustausch

  • Amadeus
  • 6. März 2020 um 02:25
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  • basileus
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    basileus
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    • 12. April 2020 um 08:22
    • #281
    Zitat von pat-s

    Hat sich hier jemand bereits bezüglich der rechtlichen Aspekte (Forderung des Ausgleichs der Mietzahlungen, sonstige Sonderkosten aufgrund des Einreiseverbots) kundig gemacht?

    Ich vermute, dass du hierbei wenig Chancen haben wirst. Ja, es wird Anwälte geben, die dir für so was viel Geld aus der Tasche ziehen werden.
    Aber es gibt eine Notverordnung der Schweizer Regierung, welche im Moment das Gemeinwohl über das Einzelwohl setzt. Wir befinden uns somit in einer Ausnahmesituation.

    Ich habe gestern bei LinkedIn einen Post von einem Anwalt gesehen, der kostenfrei Hilfe anbietet. Bitte schreib mir eine PN, dann kann ich dir den Kontakt weiterleiten.

    PS: es ist eine richtig dämliche Situation für alle, die gerade jetzt in der Schweiz neu anfangen wollten. Ich verstehe dich nur zu gut, und kann das auch gut nachempfinden. 2017 habe ich auch Anfang Januar gekündigt, um im Mai hier anzufangen. Trotzdem müssen wir versuchen, das Beste daraus zu machen.


    VG basileus

    Einmal editiert, zuletzt von basileus (12. April 2020 um 08:45)

  • pat-s
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    pat-s
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    • 12. April 2020 um 09:24
    • #282

    Genau as dem Grund, um nicht unnötig Geld in Anwälten zu verbraten, hatte ich gefragt bzw. wäre evtl. eine Sammelklage sinnvoll.

    Mit "Klage" meine ich hier eher einen Vergleich mit den Vermietungsgesellschaften. Es ist halt "schade", dass diese keine Rücksicht nehmen und man als Privatperson dafür haftet aufgrund der Entscheidung des Staates nicht einreisen zu dürfen.

    Wenn diese auch etwas human eingestellt wären und nur den "paar hundert" Kunden, die genau in der Situation stecken, entgegenkommen würden, wäre alles gut.
    Aber nein, einfach verlangen den kompletten Mietpreis zu bezahlen ohne das man einen Möglichkeit hat, den "Service" zu nutzen ist schon...dreist.
    Ich denke nicht, dass diese sofort insolvent gehen würden. wenn sie hier temporär Abstriche machen würden.
    Und falls es doch eng wird, würde vermutlich der Staat mit sehr günstigen Krediten einspringen. Dies ist bei Privatpersonen ja nicht so.

    Naja, viele Gedanken ohne das man konkret was weiß. Ich versuche mal weiter einen Art Sammelcontainer zu finden für solche Fälle/Klagen. Danke für das Angebot mit dem Anwalt aber ich schaue erstmal selbst.

    NB: Wenn es nur "normale" Mieten wären, wäre das ganze ja halb so schlimm. Aber gerade in der Übergangszeit zwischen DE und CH ist es ja hart, da man einen 2,5x Mietsprung hat und den aber nicht mit dem deutschen Gehalt/Rücklagen ausgleichen kann :thinking_face:

  • Farrid84
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    Farrid84
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    • 12. April 2020 um 12:32
    • #283
    Zitat von sanopfli

    Guten Abend zusammen.

    Ich bin Grenzgängerin und Weitpendlerin von Hessen nach Basel (internationale Wochenaufhalterin) und habe schon so hin- und wieder die ein oder andere nützliche Information in diesem Forum gefunden.
    Nun habe ich mich selbst so langsam eingerichtet und eine Menge Erfahrungen angesammelt und kann zu einigen Fragen auch gerne meine Kenntnisse beisteuern.
    Gerade jetzt, mit Corona, kommen doch einige nicht ganz einfach zu lösende Probleme auf uns zu.

    Ich selbst bin zuletzt am 5.4. aus der Schweiz ausgereist (zu Fuß bzw. mit der Deutschen Bahn ab Badischem Bahnhof) und aktuell in Hessen verortet.

    Weiter oben hat jemand nach der Ausreiseerfahrung am Badischen Bahnhof gefragt.
    Mein Eindruck: Sehr lässig ist es gewesen. Am Bad. Bahnhof werden die Personen durch Absperrungen kanalisiert. Bei der Ausreise nach Deutschland hat es gereicht meinen deutschen Personalausweis vorzuzeigen. Ich wurde durchgewunken. Keine weiteren Fragen. Abgefahren wäre ich eigentlich mit einem ICE, aber aufgrund des Zugunglücks bei Auggen, fuhr nur eine Regionalbahn. In dieser wurde gar nicht kontrolliert, ab Freiburg wollte eine Zugbegleiterin meine Fahrkarte sehen. Vorgang verlief ganz normal, auch hier keine weiteren Fragen. Die Züge waren leer und pünktlich. Ich bin ohne das Gefühl, ich könnte mich irgendwo angesteckt haben, bis nach Hause gekommen.

    Nun plane ich meine nächste Einreise für den 19.4.. Da ich aufgrund der Weite zwischen Wohnung und Arbeitsplatz eigentlich immer alle 5 Wochentage in Basel bleibe, betrifft mich wohl nun diese neue Quarantäneregel (denn ich bleibe länger als 72h im Ausland).

    Hier weiß ich jetzt noch nicht genau, wie ich das angehen werde.
    Aufgrund der Corona-Panik bin ich bei meinem letzten Schweiz-Arbeitsaufenthalt auch direkt erst einmal 3 Wochen am Stück dort geblieben. Evtl. werde ich dies wieder so handhaben. Mein nächster Rückreisetag von der Schweiz nach Deutschland könnte also Mitte Mai liegen. Bisher hatte ich immer daran geglaubt, dass bis in den Mai hinein, einige dieser (in meinen Augen sinnlosen) Grenzregelungen wieder aufgehoben bzw. abgemildert sein werden. Inzwischen bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher. Lockerungen werden zunächst für die Wirtschaft und die Schulen kommen, Grenzen und Reisetätigkeiten werden gefühlt hintenanstehen. Viele scheinen die ja auch gut zu finden. Also kann ich mir vorstellen, dass vielleicht erst bei zurückgehenden Coronazahlen und anstehenden Sommerferien, die Situation an den Grenzen neu überdacht wird, also im Juli oder August.
    Da ich verheiratet bin, habe ich eigentlich keine große Lust ab 19.4. bis unbestimmte Zeit in der Schweiz zu verbringen. Sollte ich zurück nach Deutschland kommen, wird für mich wohl die Quarantäne gelten. Nur sind wir uns unsicher, ob diese dann auch für meinen Mann in Deutschland, der mit mir im Haushalt lebt, gelten würde und der möchte auch nicht unbedingt seine Arbeitsstelle gefährden, weiß das zufällig jemand.

    Viele Grüsse

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    an der Deutschen Grenze wirst du das hier bekommen https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktue…icationFile&v=5

    Das durchlesen, dann daheim sein örtliches Gesundheitsamt anrufen um weitere Instruktionen zu erhalten.
    Das ganze basiert auf die Mitwirkungspflicht und erlichkeit der einreisenden.
    Die bundespolizei hat keine Kapazität um jeden einreisenden dem Gesundheitsamt zu melden.
    Ich war jetzt 3 Tage in Deutschland, die Bundespolizei hat nur unsere Ausweise sehen wollen, mehr nicht.

    Die Schweizer Grenzwacht auch, kurz gefragt was wir in Deutschland gemacht haben, das wars. Keine Kontrolle über eventuelle Einkäufe oder so, hatten eh nichts dabei da es hohe Strafen gibt!
    Diese Quarantäne Verordnung wird in den meisten Bundesländern ab dem 19.04 bzw. 20.04 wieder ausser Kraft gesetzt.
    In Baden-Württemberg soll diese Verordnung so lange gelten bis die Corona Verordnung ausser Kraft gesetzt wird, sprich erstmal andauern.
    Gilt nicht für Pendler, aber höchstens 48 Stunden, das heisst man müsste alle 2 Tage Heim fahren, gut wer soll das kontrollieren??

    Schwer wenn man in Hessen wohnt :face_with_open_mouth:
    Ich werde den ganzen Mai über auch noch Pendeln müssen, bin mal gespannt :thumbs_up:
    Arbeite zu dem im Gesundheitswesen, was ja von der Quarantäne nicht betroffen ist, gestern sein noch einige Deutsche bzw. Schweizer (Kennzeichen) nach Deutschland eingereist. Wenn die alle in Quarantäne müssten wäre das Gesundheitsamt sehr erfreut :grinning_squinting_face:

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    • 12. April 2020 um 14:36
    • #284
    Zitat von basileus

    Aber auch diese Krise wird Chancen bieten, und man kann nicht immer alles nur schwarz oder weiss sehen.


    Deiner Meinung schließe ich mich an. Durch die Umstellung wird es aus der Notsituation heraus viele neue Innovationen geben, plakatives Beispiel Home-Learning und Home Office. Viele Labore suchen nach einem Impfstoff, so mancher wird entdeckt, der zwar nicht für COVID-19 geeignet ist, aber im Nachgang zufällig eine andere Krankheit heilt oder lindert, die man beim Forschen erstmal nicht auf dem Schirm hatte. Arbeitsprozesse in Fabriken werden optimiert. Die KI bekommt einen weiteren Schub. Das Gesundheitswesen wird sich verändern, weniger Privatwirtschaft. Die Wände aus Plexisglas an Supermarktkassen werden bleiben, die alljährlichen Grippeinfektionen werden zwangsläufig rückläufig, weil die Menschen jetzt mit Masken, Desinfektionsmitteln und weniger Handschlag mehr Eigen-Hygiene in ihren täglichen Routinen anwenden. Der Flugverkehr wird für einige Jahre rückläufig sein. Die Menschheit wird sich mit Viren als solches mehr beschäftigen. Die Nachteile werden sein, das der polizeiliche Einsatz von Drohnen zur Objektbewachung mehr genutzt wird, dass manche Staaten autokratische Regierungen bekommen. Handys werden mehr für die Massen-Überwachung eingesetzt. Vor einigen Tagen hat sich mein Chef sehr heftig über unseren örtlichen Müllentsorger aufgeregt, weil dieser oft mit Willkür entscheidet, ob eine Mülltonne geleert wird oder nicht. Daraufhin sagte ich, "wer weiß, ob nicht in der Zukunft 10 Minuten später die Polizei an der Tür klingeln und fragt "ob alles ok ist", weil sein Handy ungewöhnlich hohe Daten an Blutdruck gemeldet hat. Und sobald es nach Covid-19 einen neuen Virenalarm gibt, wird jeder sein eingeübtes Notprogramm starten. Neben dem gewöhnlichen Medizinschrank in Haushalten wird es womöglich einen zweiten Schrank geben mit Soforthilfe-Ausrüstung bei Viren- und Keim-Alarm.

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  • Katy
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    • 14. April 2020 um 11:18
    • #285
    Zitat von Farrid84

    an der Deutschen Grenze wirst du das hier bekommen https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktue…icationFile&v=5
    Das durchlesen, dann daheim sein örtliches Gesundheitsamt anrufen um weitere Instruktionen zu erhalten.
    Das ganze basiert auf die Mitwirkungspflicht und erlichkeit der einreisenden.
    Die bundespolizei hat keine Kapazität um jeden einreisenden dem Gesundheitsamt zu melden.
    Ich war jetzt 3 Tage in Deutschland, die Bundespolizei hat nur unsere Ausweise sehen wollen, mehr nicht.

    Die Schweizer Grenzwacht auch, kurz gefragt was wir in Deutschland gemacht haben, das wars. Keine Kontrolle über eventuelle Einkäufe oder so, hatten eh nichts dabei da es hohe Strafen gibt!
    Diese Quarantäne Verordnung wird in den meisten Bundesländern ab dem 19.04 bzw. 20.04 wieder ausser Kraft gesetzt.
    In Baden-Württemberg soll diese Verordnung so lange gelten bis die Corona Verordnung ausser Kraft gesetzt wird, sprich erstmal andauern.
    Gilt nicht für Pendler, aber höchstens 48 Stunden, das heisst man müsste alle 2 Tage Heim fahren, gut wer soll das kontrollieren??

    Schwer wenn man in Hessen wohnt :face_with_open_mouth:
    Ich werde den ganzen Mai über auch noch Pendeln müssen, bin mal gespannt :thumbs_up:
    Arbeite zu dem im Gesundheitswesen, was ja von der Quarantäne nicht betroffen ist, gestern sein noch einige Deutsche bzw. Schweizer (Kennzeichen) nach Deutschland eingereist. Wenn die alle in Quarantäne müssten wäre das Gesundheitsamt sehr erfreut :grinning_squinting_face:

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    Ich habe heute Morgen bei der Bundespolizei angerufen.
    Besten Dank, Farrid, für die Telefonnummer.

    Der Polizist kann telefonisch nicht entscheiden.
    Ich soll morgen bei der Einreise am Badischen Bahnhof den Zöllner Bescheid geben, dass ich nur nach Basel gekommen bin, um mich abzumelden von der Schweiz und dass ich einige Stunden später wieder zurück nach Deutschland fahre. Gerne berichte ich morgen.

  • Farrid84
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    • 14. April 2020 um 12:50
    • #286

    Bitteschön :smiling_face: , bin mal sehr gespannt was die dir morgen sagen.

  • basileus
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    • 14. April 2020 um 12:53
    • #287
    Zitat von basileus

    Corona ist NICHT einfach "nur eine Grippewelle"

    Zu diesem Punkt noch zwei Artikel von einem Schweizer Arzt (COVID-19 Zwischenbilanz sowie Interview).

    Vorsicht: der Artikel ist relativ lang und man sollte ihn in einer ruhigen Minute sowie mit wachem Verstand lesen. Professor Vogt gibt einen sehr guten Überblick über viele verschiedene Themen im Zusammenhang mit Corona.

    Als Teaser: er sieht die Ausweitung der Notstandsrechte durch die Regierungen auch sehr kritisch.


    VG basileus

  • Farrid84
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    • 14. April 2020 um 17:38
    • #288

    bin zwar kein Fan dieser Zeitung, aber ein Interessanter Bericht über den Mythos 100 Chf Busse bei Grenzübertritt.

    https://www.blick.ch/news/schweiz/d…id15843028.html

  • sanopfli
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    • 14. April 2020 um 18:32
    • #289

    Zum Thema Grenzübertritt und Quarantäne Verordnung:

    Für mich ist völlig unklar, was gilt und ich bin mir sicher, mein spezieller Fall fällt auch überall durchs Raster.
    Ich werde es wohl dann auch mal darauf ankommen lassen und kann ja später hier berichten. ...naja, sehr viele in einer ähnlichen Situation wird es nicht geben...

  • Farrid84
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    • 14. April 2020 um 19:29
    • #290

    @sanopfli, was war nochmal dein Spezieller Fall?

  • Amadeus
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    • 14. April 2020 um 19:44
    • #291
    Zitat von Farrid84

    @sanopfli, was war nochmal dein Spezieller Fall?

    @Farrid84 :smiling_face: das hat sie doch bereits in diesem Thread geschrieben, eine Seite zurückblättern :face_with_rolling_eyes:

    Zitat von sanopfli

    Ich bin Grenzgängerin und Weitpendlerin von Hessen nach Basel (internationale Wochenaufhalterin) und habe schon so hin- und wieder die ein oder andere nützliche Information in diesem Forum gefunden.
    Nun habe ich mich selbst so langsam eingerichtet und eine Menge Erfahrungen angesammelt und kann zu einigen Fragen auch gerne meine Kenntnisse beisteuern.
    Gerade jetzt, mit Corona, kommen doch einige nicht ganz einfach zu lösende Probleme auf uns zu.

    Ich selbst bin zuletzt am 5.4. aus der Schweiz ausgereist (zu Fuß bzw. mit der Deutschen Bahn ab Badischem Bahnhof) und aktuell in Hessen verortet.

    Weiter oben hat jemand nach der Ausreiseerfahrung am Badischen Bahnhof gefragt.
    Mein Eindruck: Sehr lässig ist es gewesen. Am Bad. Bahnhof werden die Personen durch Absperrungen kanalisiert. Bei der Ausreise nach Deutschland hat es gereicht meinen deutschen Personalausweis vorzuzeigen. Ich wurde durchgewunken. Keine weiteren Fragen. Abgefahren wäre ich eigentlich mit einem ICE, aber aufgrund des Zugunglücks bei Auggen, fuhr nur eine Regionalbahn. In dieser wurde gar nicht kontrolliert, ab Freiburg wollte eine Zugbegleiterin meine Fahrkarte sehen. Vorgang verlief ganz normal, auch hier keine weiteren Fragen. Die Züge waren leer und pünktlich. Ich bin ohne das Gefühl, ich könnte mich irgendwo angesteckt haben, bis nach Hause gekommen.

    Nun plane ich meine nächste Einreise für den 19.4.. Da ich aufgrund der Weite zwischen Wohnung und Arbeitsplatz eigentlich immer alle 5 Wochentage in Basel bleibe, betrifft mich wohl nun diese neue Quarantäneregel (denn ich bleibe länger als 72h im Ausland).

    Hier weiß ich jetzt noch nicht genau, wie ich das angehen werde.
    Aufgrund der Corona-Panik bin ich bei meinem letzten Schweiz-Arbeitsaufenthalt auch direkt erst einmal 3 Wochen am Stück dort geblieben. Evtl. werde ich dies wieder so handhaben. Mein nächster Rückreisetag von der Schweiz nach Deutschland könnte also Mitte Mai liegen. Bisher hatte ich immer daran geglaubt, dass bis in den Mai hinein, einige dieser (in meinen Augen sinnlosen) Grenzregelungen wieder aufgehoben bzw. abgemildert sein werden. Inzwischen bin ich mir da nicht mehr ganz so sicher. Lockerungen werden zunächst für die Wirtschaft und die Schulen kommen, Grenzen und Reisetätigkeiten werden gefühlt hintenanstehen. Viele scheinen die ja auch gut zu finden. Also kann ich mir vorstellen, dass vielleicht erst bei zurückgehenden Coronazahlen und anstehenden Sommerferien, die Situation an den Grenzen neu überdacht wird, also im Juli oder August.
    Da ich verheiratet bin, habe ich eigentlich keine große Lust ab 19.4. bis unbestimmte Zeit in der Schweiz zu verbringen. Sollte ich zurück nach Deutschland kommen, wird für mich wohl die Quarantäne gelten. Nur sind wir uns unsicher, ob diese dann auch für meinen Mann in Deutschland, der mit mir im Haushalt lebt, gelten würde und der möchte auch nicht unbedingt seine Arbeitsstelle gefährden, weiß das zufällig jemand.

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • Farrid84
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    • 14. April 2020 um 19:46
    • #292

    stimmt...sorry :smiling_face_with_sunglasses:
    Sind einige Fälle hier :grinning_squinting_face:
    Wie gesagt, besondere Fälle besondere Entscheidungen, meine Meinung.

    Aber bestes Beispiel, Gesundheitsamt hat mich auf die Bundespolizei verwiesen und umgekehrt :thumbs_up:

  • Sun
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    • 14. April 2020 um 20:42
    • #293

    Hallo Zusammen, danke für eure Erfahrungsberichte, sie helfen mir jetzt schon weiter!
    Eine Nachfrage: habe hier gelesen, dass
    „das Meldegesuch abläuft“
    ...wie lange ist ein Meldegesuch gültig? Läuft die Zeit ab dem Tag der Anmeldung bei der Gemeinde?

    Zur Vollständigkeit hier meine Situation:
    Ich lebe und arbeite in DE, mein Partner lebt und arbeitet im Kanton Solothurn. Habe zuletzt immer 4 Nächte (Do-Mo) bei ihm verbracht, wohne unter der Woche 3 Nächte in ’ner Wohnung am Arbeitsplatz. Hatte daher vor, mich in der Schweiz anzumelden und werde nun mein Glück versuchen. Bin seit dem 15.3. bei ihm in der Schweiz mit 6 Wochen Krankmeldung bis 26.4.20
    Da ich nach Ausreise nicht mehr einreisen dürfte steht jetzt fest, ich bleibe weiter in der Schweiz, zur Not mit unbezahltem Urlaub, bis ich eine Aufenthaltsbewilligung habe und zum Arbeiten über die Grenze darf.
    Werde mich die nächsten Tage bei der Gemeinde anmelden und die Aufenthaltsbewilligung B beantragen (nach telefonischer Auskunft durch das Migrationsamt Solothurn möglich mit meinem deutschen Arbeitsvertrag und einem Untermietvertrag, den ich mit meinem Partner ab morgen abschließe). Drückt mir die Daumen! Immerhin bin ich schonmal „drin“. Ich werde hier weiter berichten, wie die Ämter reagieren und ob ich bleiben darf

  • Harro
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    • 14. April 2020 um 21:16
    • #294

    90 tage maximal.

    freut mich das es in SO noch möglich ist.

    viel erfolg.

  • MiaKateandMe
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    • 14. April 2020 um 22:16
    • #295
    Zitat von Sun

    Hallo Zusammen, danke für eure Erfahrungsberichte, sie helfen mir jetzt schon weiter!
    Eine Nachfrage: habe hier gelesen, dass
    „das Meldegesuch abläuft“
    ...wie lange ist ein Meldegesuch gültig? Läuft die Zeit ab dem Tag der Anmeldung bei der Gemeinde?

    Zur Vollständigkeit hier meine Situation:
    Ich lebe und arbeite in DE, mein Partner lebt und arbeitet im Kanton Solothurn. Habe zuletzt immer 4 Nächte (Do-Mo) bei ihm verbracht, wohne unter der Woche 3 Nächte in ’ner Wohnung am Arbeitsplatz. Hatte daher vor, mich in der Schweiz anzumelden und werde nun mein Glück versuchen. Bin seit dem 15.3. bei ihm in der Schweiz mit 6 Wochen Krankmeldung bis 26.4.20
    Da ich nach Ausreise nicht mehr einreisen dürfte steht jetzt fest, ich bleibe weiter in der Schweiz, zur Not mit unbezahltem Urlaub, bis ich eine Aufenthaltsbewilligung habe und zum Arbeiten über die Grenze darf.
    Werde mich die nächsten Tage bei der Gemeinde anmelden und die Aufenthaltsbewilligung B beantragen (nach telefonischer Auskunft durch das Migrationsamt Solothurn möglich mit meinem deutschen Arbeitsvertrag und einem Untermietvertrag, den ich mit meinem Partner ab morgen abschließe). Drückt mir die Daumen! Immerhin bin ich schonmal „drin“. Ich werde hier weiter berichten, wie die Ämter reagieren und ob ich bleiben darf

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    Du kannst "nur" ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung stellen. Welche du dann bekommst, entscheidet das Migrationsamt.
    Ohne Job in der Schweiz musst du gute finanzielle Sicherheiten vorweisen (und das ist nicht wenig), oder du brauchst jemanden, der gor dich bürgt UND der muss dann wiederum vorweisen, dass er finanziell gut da steht (für sich und dich und das ist natürlich nicht wenig) ODER eben die Möglichkeit auf einen Familiennachzug, den dein Partner stellen müsste....was natürlich eine Ehe voraussetzt.

    Also ich hab das jetzt schon sooooooo oft gehört.....dass eben Menschen in DE Wohnung etc. kündigen und einfach zum Partner in die CH ziehen mit dem guten Glauben, dass sie ja auf jedenfall eine Aufenthaltsbewilligung bekommen. So einfach ist das nicht wenn man u. A. die o. g. Punkte nicht erfüllt.
    Wenn man mal von der Coronakrise mit ihren Ausmaßen absieht, darf man ohne Aufenthaltsgenehmigung "nur" 90 Tage in der CH bleiben.
    Wenn man Glück hat, alle Dokumente, Papiere etc. beisammen hat UND vom Migrationsamt keine weiteren Fragen, die für eine Bearbeitung des Gesuchs wichtig sind hat, kann sowas mit den ganzen Terminen, die man VOR der Ausstellung des Ausweise wahrnehmen muss (biometrische Erfassung, "Willkommens/Kennenlern"-Gespräch (ich weis nicht mehr genau, wie das hieß), gute 4-8 Wochen dauern. Wenn Feiertage dazwischen sind, evtl. adminastorische/organisatorische Probleme oder was weis den ich auftauchen, dann geht sowas auch schon mal gute 3 Monate. Und dann? 90 Tage rum. Illegal im Land? :confused_face::face_with_open_mouth:
    Euren Mut in allen Ehren.
    Die Gemeinde übrigens, entscheidet nicht über die Aufenthaltsbewilligungen, sondern allein das Migrationsamt.

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    • 14. April 2020 um 23:15
    • #296

    MiaKateandMe, Danke für deine schnelle Antwort! Ok, dann sind es die 90 Tage Aufenthalt, die mit „Ablaufen des Meldegesuch“ gemeint waren...
    Deine Bedenken kann ich gut nachvollziehen. Die Frage wäre, was ich ansonsten tun soll? Unabhängig von der aktuellen Grenzlage: Wenn ich weiter 4 Nächte/Woche in der Schweiz sein werde, liege ich bereits über 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. In Deutschland lebe ich im Moment aus dem Koffer in einer möblierten 1-Zimmer-Wohnung, mein Lebensmittelpunkt ist gefühlt jetzt schon die Schweiz.
    Ich dachte daher, mich anzumelden ist nötig, um 2020 nicht illegal in der Schweiz bei meinem Partner zu sein (außer ich habe diese 90-Tage-Regel falsch verstanden). Wir könnten heiraten, da wir uns jedoch in 20 Jahren noch nicht „getraut“ haben, würde ich gerne erstmal den unverheirateten Weg versuchen, unsere Einkommen und Rücklagen sollten ausreichen, leider habe ich bisher jedoch keine konkreten Grenzwerte gefunden und muss es daher auf Versuch und Irrtum ankommen lassen.
    Klar, wenn mein Gesuch nach 90 Tagen abgelehnt wird, muss ich ausreisen und wir leben aufgrund der besonderen Situation auf unbestimmte Zeit getrennt, wie so viele Paare gerade...aber wenigstens haben wir uns bis dahin die 90 Tage noch um uns.
    Müsste ich bei Ablehnung des Gesuchs dann meine Aufenthalte in der Schweiz auf 3 Nächte/Woche reduzieren, um gegen kein Gesetz zu verstoßen oder heiraten? Ich denke, du kennst dich besser aus und lasse mich gerne aufklären, dafür habe ich mich im Forum angemeldet. Danke, liebe Grüße!!!

  • Amadeus
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    • 15. April 2020 um 01:20
    • #297
    Zitat von Farrid84

    Sind einige Fälle hier

    Guten Morgen Farrid, da stimme ich Dir zu und hinter jedem "Fall" verbirgt sich ein Einzelschicksal, mit Angst und individuellen Sorgen, mit Ungewissheit und mit vielen Fragen, mit sehr vielen Fragen, die teils grundlegende Weiterentwicklungen mit sich bringen (können). Wie eine Weggabelung und aufgrund der schwammigen Corona-Lage weiß man nicht mal so genau, ob es tatsächlich eine Weggabelung ist, in der man/frau sich gerade befindet, oder nur ein paar augenscheinlich schwer zu umrundende Steine auf dem Lebensweg. Eine echt doofe Situation für die betroffenen Menschen! :pouting_face:

    Verzweiflung und Selbstmitleid bringen aber keine Lösung, kämpfen lohnt sich! :smiling_face:

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • basileus
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    • 15. April 2020 um 08:17
    • #298

    Hoi sun und Mia,

    also... Lassen wir die Kirche mal im Dorf. Ja, es ist richtig, dass man sich offiziell maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz aufhalten darf. Dies ist eine Schengenvorschrift.
    Aber: wie will jemand das prüfen? Dazu hätte der Schweizer Zoll Suns Personalien aufnehmen müssen am Tag der letzten Einreise. Ich würde mal davon ausgehen, dass die 90 Tage erst losgelaufen sind, nachdem es den Lockdown gab. Du (sun) bist also offiziell erst am 24. oder 25.3. eingereist :winking_face:


    Zitat von MiaKateandMe

    Ohne Job in der Schweiz musst du gute finanzielle Sicherheiten vorweisen (und das ist nicht wenig)

    Und wie viel ist "nicht wenig"? Ich habe genau diesen Fall durch, da ich für meine Freundin ein Partnervisum beantragt habe. Dafür muss man nachweisen, dass man ca. CHF 3'000 pro Monat (also CHF 36^000 pro Jahr) leisten kann. Zudem muss sich der Partner verpflichten, für sämtliche Kosten in der Schweiz aufzukommen. Diese Erklärung ist nicht widerrufbar, d.h. sie sollte gut überlegt erfolgen.


    Zitat von MiaKateandMe

    kann sowas mit den ganzen Terminen

    Zitat von MiaKateandMe

    gute 4-8 Wochen dauern

    Sorry, aber das ist Unsinn. Ich habe das Visum letztes Jahr am 23.12.2019 beantragt, und wir hatten die B-Bewilligung am 02.01.2020 im Briefkasten.


    Zitat von Sun

    Müsste ich bei Ablehnung des Gesuchs dann meine Aufenthalte in der Schweiz auf 3 Nächte/Woche reduzieren, um gegen kein Gesetz zu verstoßen oder heiraten?

    Ihr müsst nicht heiraten, aber dein Partner muss für dich bürgen. Eigentlich hättest du die Bewilligung schon eher beantragen müssen (aufgrund deiner vielen Übernachtungen hier + eure Beziehung geht schon 20 Jahre???), aber wo kein Kläger da kein Richter.
    Also: schnellstmöglich das Gesuch stellen, und im dümmsten Fall musst du 90 Tage nach dem 24./25.03. wieder zurück nach Deutschland. Wobei es in der aktuellen Situation sicherlich auch möglich ist, dort das Gespräch mit der Gemeinde bzw dem Migrationsamt zu suchen.
    Eine Ablehnung des Gesuchs sehe ich als relativ unwahrscheinlich. Aber wie immer der Hinweise: meine Aussagen sind rein privater Natur und nicht rechtsverbindlich


    VG basileus

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    • 15. April 2020 um 08:55
    • #299

    Basileus, danke das macht Mut, ‘mal Zahlen und Fakten zu hören, die Voraussetzungen, die bei dir gefordert waren erfüllen wir!
    Ja, wir sind 20 Jahre zusammen aber mein Partner ist erst vor vier Jahren ausgewandert und anfangs war ich nur 2 Nächte/Woche bei ihm. Da die Sehnsucht jedoch mit Dauer der Fernbeziehung steigt, sind es seit kurzem die 4 Nächte geworden, weshalb ich mich eh schon anmelden wollte.

  • MiaKateandMe
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    MiaKateandMe
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    • 15. April 2020 um 11:23
    • #300
    Zitat von basileus

    Hoi sun und Mia,

    also... Lassen wir die Kirche mal im Dorf. Ja, es ist richtig, dass man sich offiziell maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz aufhalten darf. Dies ist eine Schengenvorschrift.
    Aber: wie will jemand das prüfen? Dazu hätte der Schweizer Zoll Suns Personalien aufnehmen müssen am Tag der letzten Einreise. Ich würde mal davon ausgehen, dass die 90 Tage erst losgelaufen sind, nachdem es den Lockdown gab. Du (sun) bist also offiziell erst am 24. oder 25.3. eingereist :winking_face:


    Und wie viel ist "nicht wenig"? Ich habe genau diesen Fall durch, da ich für meine Freundin ein Partnervisum beantragt habe. Dafür muss man nachweisen, dass man ca. CHF 3'000 pro Monat (also CHF 36^000 pro Jahr) leisten kann. Zudem muss sich der Partner verpflichten, für sämtliche Kosten in der Schweiz aufzukommen. Diese Erklärung ist nicht widerrufbar, d.h. sie sollte gut überlegt erfolgen.

    Sorry, aber das ist Unsinn. Ich habe das Visum letztes Jahr am 23.12.2019 beantragt, und wir hatten die B-Bewilligung am 02.01.2020 im Briefkasten.

    Ihr müsst nicht heiraten, aber dein Partner muss für dich bürgen. Eigentlich hättest du die Bewilligung schon eher beantragen müssen (aufgrund deiner vielen Übernachtungen hier + eure Beziehung geht schon 20 Jahre???), aber wo kein Kläger da kein Richter.Also: schnellstmöglich das Gesuch stellen, und im dümmsten Fall musst du 90 Tage nach dem 24./25.03. wieder zurück nach Deutschland. Wobei es in der aktuellen Situation sicherlich auch möglich ist, dort das Gespräch mit der Gemeinde bzw dem Migrationsamt zu suchen.
    Eine Ablehnung des Gesuchs sehe ich als relativ unwahrscheinlich. Aber wie immer der Hinweise: meine Aussagen sind rein privater Natur und nicht rechtsverbindlich


    VG basileus

    Alles anzeigen

    also nein. "Unsinn" ist das nicht. Ich gebe hier nur meine Erfahrungen weiter und wir haben ein ganz simples Gesuchverfahren gehabt und musdten dennoch etwas mehr wie 3 Monate auf alles warten....weil u. a. das Amt zu der Zeit mit den Anträgen nicht hinterherkam (vll weil das genau die Zeit der Umstellung von den Ausländerausweisen war? Ich weis es nicht).

    Und MIR persönlich ist es egal wie sie im Land bleibt :upside_down_face: "wo kein kläger, da kein Richter"..... "wer soll das kontrollieren".. alles richtig, nur WENN es sann doch mal auffällt?? Wie gesagt, jeder wue er will

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