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Corona Epidemie: Informationsaustausch

  • Amadeus
  • 6. März 2020 um 02:25
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  • Hennemi
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    • 27. April 2020 um 20:52
    • #381

    ja in Quarantäne muss ich dann wohl, solang das Gebot noch vorhanden ist (vorläufig bis 3.Mai). Aber das ist schon abgeklärt. Ich ziehe in mein Gästezimmer solang (Kellerappartement mit eigenem Eingang), dann kann meine Mitbewohnerin in Ruhe alles so weiter machen wie bisher.

    Das von der Bahn habe ich nur beigefügt, weil ich zu faul bin alles abzutippen :winking_face: .

  • MiaKateandMe
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    • 27. April 2020 um 21:47
    • #382
    Zitat von Hennemi

    ja in Quarantäne muss ich dann wohl, solang das Gebot noch vorhanden ist (vorläufig bis 3.Mai). Aber das ist schon abgeklärt. Ich ziehe in mein Gästezimmer solang (Kellerappartement mit eigenem Eingang), dann kann meine Mitbewohnerin in Ruhe alles so weiter machen wie bisher.

    nicht "vorläugig"..... "tritt zum 03. Mai 2020 außer Kraft" (Quarantäneverordnung.

    Außerdem!!! Wer eine Bewilligung vom SEM erhält, zählt zu den "Ausnahmereisenden" und muss nicht in Quarantäne.

  • Monika
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    • 27. April 2020 um 21:56
    • #383
    Zitat von MiaKateandMe

    Außerdem!!! Wer eine Bewilligung vom SEM erhält, zählt zu den "Ausnahmereisenden" und muss nicht in Quarantäne.

    doch in Deutschland bei der Heimreise. Das haben wir mit den deutschen Behörden abgeklärt. Es sei denn der Besuch dauert nur 48 Std.

  • MiaKateandMe
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    • 28. April 2020 um 05:39
    • #384
    Zitat von Monika

    doch in Deutschland bei der Heimreise. Das haben wir mit den deutschen Behörden abgeklärt. Es sei denn der Besuch dauert nur 48 Std.

    dann habt ihr einen einen nicht ganz gut informierten Zöllner erwischt :winking_face:

    Aber wie gesagt, ist ja eh am 03. Mai vorbei.

  • Monika
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    • 28. April 2020 um 07:25
    • #385

    https://soziales.hessen.de/gesundheit/inf…r-rueckreisende

    Es ist allerdings je nach Bundesland unterschiedlich. Und der 3. Mai ist voraussichtlich. Kann also auch verlängert werden.

  • MiaKateandMe
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    • 29. April 2020 um 08:30
    • #386
    Zitat von Monika

    Es ist allerdings je nach Bundesland unterschiedlich. Und der 3. Mai ist voraussichtlich. Kann also auch verlängert werich

    ich spreche für Baden-Württemberg. Da wurde auf der Homepage das "voraussichtlich" rausgenommen und in "tritt zum 03. Mai 2020 außer Kraft" geändert. Und so auch von der Bundespolizei bestätigt.

  • Monika
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    • 29. April 2020 um 08:40
    • #387

    ich hab ja gesagt jedes Bundesland hat da etwas andere Regelungen.

    Das macht es mitunter schwieriger.

    Einmal editiert, zuletzt von Monika (29. April 2020 um 09:00)

  • honigbiene111
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    • 29. April 2020 um 10:44
    • #388

    deswegen muss ich sagen...finde ich es schlau...dass es in der Schweiz über den Bundesrat lief...
    Das ist sehr schlau gewesen von der Schweiz.
    Griessli Honigbiene

  • Marcimarks
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    Marcimarks
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    • 29. April 2020 um 11:02
    • #389

    Guten Morgen zusammen, jetzt würde ich auch gerne mal meine Sorgen mit euch teilen,
    da ich hier doch immer wieder hilfreiche und motivierende Tips lese und bekomme.

    Ich arbeite seit dem 01.03. in Basel und die G-Bewilligung wurde gerecht am 17.02. beantragt.
    Die Bewilligung habe ich leider nie erhalten und die Bearbeitung fiel unter den Corona-Stopp.

    Dann hat mein AG zur Sicherheit am 01.04. einen 90Tage Kurzaufenthalt gemeldet und mir mitgeteilt, dass das Dokument ‚Kurzaufenthalt melden‘ an der Grenze reicht. Und dann mein großer Fehler, ich bin nach DE ausgereist für 1 Tag zwecks Umzugsgut und am 26.04. meinte der Zöllner bei der Wiedereinreise, dass mein Meldeverfahren negativ bewertet wurde, und ich es doch nach der Pandemie wieder versuchen sollte ‍♂️

    Mein AG konnte nicht herausfinden wieso dieses abgelehnt wurde und bekam auch keinerlei Nachricht darüber. Die offizielle Lösung mit den Behörden soll nun sein, den G-Bewilligungsantrag von ganz am Anfang wieder aufzunehmen und auszustellen. Dies legt die Schweiz ja aber bis Mitte Juni auf Eis, wie ich hier lesen konnte.
    Parallel läuft auch noch die Anmeldung bei der Gemeinde, da mein Mietvertrag in Baselland ab dem 01.05. läuft. Somit ist die Frage ob das Migrationsamt überhaupt die B-Bewilligungungen bearbeitet. Online heisst es ja Nein... Und mit Gesuchen und Anträgen darf man ja anscheinds auch nicht mehr offiziell einreisen.

    Sprich jetzt habe ich einen Job, Wohnsitz, habe Anträge frühstmöglich ausgefüllt und komme nicht mehr in die Schweiz hinein. (Wenn ich drin wäre könnte ich ja auch eine Genehmigung ohne Bewilligung bekommen, wie bspw. Harro beschrieben hat)

    Denkt ihr, ich soll evtl. den Umweg über die Partnerschaft/ SEM gehen? Meine Freundin wohnt in der Schweiz und hat einen Ausländerausweis. Oder soll ich eher meinen AG beauftragen, mich als äussert wichtig einzustufen, was ja auch zum Erfolg führen könnte. Unsere Personalabteilung gibt selbst zu, dass Sie sich überfordert fühlen, weshalb ich mich ja selber bemühen muss.

    Vielen lieben Dank schonmal und sorry für den langen Text.
    Marcimarks

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 29. April 2020 um 16:24
    • #390

    Laut Bundesrat wird ab 11.05. die Einreise in die Schweiz schrittweise normalisiert. Es wird wieder leichter, zu zügeln. Anträge auf Aufenthaltstitel werden bearbeitet. Sind zwar noch über zwei Wochen hin, das ist aber ein absehbarer Zeitraum.

    Seehofer will die deutschen Kontrollen allerdings bis 15.05. verlängern. Ist aber noch nichts beschlossen..

    Einmal editiert, zuletzt von Carpaccio (29. April 2020 um 16:44)

  • Carpaccio
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    Carpaccio
    Gast
    • 29. April 2020 um 16:54
    • #391

    Privatreisen sind leider noch immer nicht gestattet. Wird also noch dauern, bis ich wieder an meinen geliebten Kaffee komme. :grinning_squinting_face:

    Hier noch einmal der Fahrplan des Ausstiegs aus den Massnahmen.

  • Harro
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    Harro
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    • 29. April 2020 um 19:29
    • #392
    Zitat von Marcimarks

    Denkt ihr, ich soll evtl. den Umweg über die Partnerschaft/ SEM gehen?

    oh man du armer :frowning_face:

    ja, ich würde es so machen wie du schreibst.

    es sind jetzt nur noch wenige tage/wochen.

  • sanopfli
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    • 30. April 2020 um 09:09
    • #393

    Guten Morgen.
    Also die Quarantäne Verordnungen sind auch bei mir ja das Problem (weil ich normalerweise jede Woche 4-5 Tage in der Schweiz arbeite) und deshalb beobachte ich alles dazu sehr genau.

    Meine Einschätzung:
    Die Lage an den Grenzen wird sich jetzt so nach und nach entspannen, Kontrollen wird es weiterhin noch geben, man kommt aber leichter hin und her. Seehofer wird evtl. noch einmal durchsetzen wollen, die strenge Abriegelung bis 15.6. zu verlängern, mal sehen...dazu soll es ja heute weitere Entscheidungen geben. Und ich bete, hier ist der Druck schon gross genug, so dass er von dieser Idee wegkommt!

    Die Quarantäne Verordnung, kann ich mir gut vorstellen, wird aber noch ein paar Mal verlängert, auch wenn man wieder leichter über die Grenze kommt. Ich denke, so lange, bis man wieder in irgendeinem anderen Land Urlaub machen kann und dass dann auch viele wollen (Die Deutschen und die Schweizer reisen ja gern.) Dann wird es Druck geben. Daraufhin, auch meine Einschätzung, wird sie für innerhalb der EU aufgehoben, für von ausserhalb kommende könnte sie noch eine ganze Weile weiter gelten.

  • sanopfli
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    sanopfli
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    • 30. April 2020 um 09:47
    • #394

    Lieber Marcimarks

    ohje, bei dir scheinen mir ja mehrere Unglücksfälle zusammen zu kommen!

    So wie du es hier schilderst, müsstest du für die G-Bewilligung in Frage kommen und der 17.2. war auch noch so früh, das hätte eigentlich klappen müssen. Hier würde ich, sobald das Migrationsamt wieder aufmacht (evtl. aber jetzt schon vorher per Telefon, telefonisch kann man eigentlich zur Beratung/Information noch viele Ämter gut erreichen) mal nachhaken, ob dort alles in Ordnung ist, ob sie alle Papiere vom Februar noch haben, wie der Bearbeitungsstand vor Corona war, ob sie evtl. schon versendet wurde oder wird, sobald die Arbeit wieder richtig aufgenommen wird usw..
    Am Ende kommt noch heraus, sie wurde noch bearbeitet, die Post hat sie aber verloren oder sie ist an einen Postkasten geschickt worden, den du bisher nicht auf dem Schirm hattest etc.
    Evtl. kannst du auch deine Freundin schicken, um dort nachzufragen.

    Mit diesem Dokument "90-Tage-Kurzaufenthalt" kenne ich nicht aus. Ihr habt das aber in der Corona-Hochzeit am 1.4. beantragen wollen. So wie ich das verstanden habe, wurde in dieser Zeit keine Einreise-Dokumente bearbeitet. Also denke ich auch hier, wurde es nur abgelehnt wegen Corona.

    Die Idee über die Partnerschaft wieder einzureisen, wäre vielleicht in deinem speziellen Fall, eine Möglichkeit. Homeoffice und Urlaub vorziehen vielleicht eine andere.

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 30. April 2020 um 10:38
    • #395
    Zitat von sanopfli

    ... auch meine Einschätzung, wird sie für innerhalb der EU aufgehoben, für von ausserhalb kommende könnte sie noch eine ganze Weile weiter gelten.

    Für die ganze EU wahrscheinlich nicht. Spanien, Italien, Frankreich mit ihren hohen Zahlen fallen bestimmt raus. Ich denke eher, es gibt zwischen den einzelnen Ländern Abkommen. Und die drei DACH-Staaten sehe ich dabei ganz vorn. Das ist in den Medien ab und zu auch schon mal angeklungen.

    Weitere Reisen fallen dieses Jahr ins Wasser. Mir reicht es sowieso erstmal, wenn ich meine alte Mutter besuchen kann. Den Rest kann man auch mal in nahen Gefilden urlauben. Muddern wohnt z.B. am Tor zur Sächsischen Schweiz... Urlaub pur. Langeoog hat uns vor zwei Jahren auch gut gefallen. Nur reinkommen muss man halt in Deutschland. Und das klappt bestimmt im Sommer, wenn nicht noch der grosse Rückfall kommt.
    Und die Schweiz ist sowieso schön. Da gibt es auch noch Ecken, die ich nicht gesehen habe. :CH:

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    • 30. April 2020 um 12:58
    • #396
    Zitat von sanopfli

    Guten Morgen.
    Also die Quarantäne Verordnungen sind auch bei mir ja das Problem (weil ich normalerweise jede Woche 4-5 Tage in der Schweiz arbeite) und deshalb beobachte ich alles dazu sehr genau.


    Genau dies ist auch derzeit mein Problem um meinen Sohnemann wiedersehen zu können. Wie Monika weiter oben geschrieben hatte, behält sich jedes Bundesland das Recht vor, selbst zu entscheiden wer nach der Einreise in Quarantäne muss, oder nicht. Für NRW konnte ich dazu nichts auf der Ministeriumsseite finden, dass eine Verlängerung der Quarantäne, nach Einreise über den 3. Mai hinaus, vorschreibt.
    Hessen und BaWü haben dies deutlich übersichtlicher gestaltet...

    Naja...Am 13. Mai muss ich nach Deutschland zurück, da sonst mein Sohn ohne Betreuung dastehen würde. Ich hoffe dass bis dahin diese Regelung aufgehoben wurde.

  • Hennemi
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    Hennemi
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    • 30. April 2020 um 13:48
    • #397

    Ich denke das es sich erstmal erledigt hat, seinen Partner besuchen zu wollen :loudly_crying_face: :

    Zitat:
    Einreisen zwecks Besuchen bei Paar-, Liebesbeziehungen und Bekanntschaften von nicht verheirateten oder registrierter Partnerschaften oder von Paaren ohne gemeinsame Kinder sind in der gegenwärtigen Phase nicht möglich. Solche Beziehungen stellen keinen besonderen Härtegrund im Sinne der Covid-19-Verordnung 2 dar. Die grosse Zahl der daraus resultierenden Einreisen steht im Widerspruch zu den getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

    von: SEM

  • MiaKateandMe
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    • 30. April 2020 um 15:06
    • #398

    Das SEM hat die Ausstellung von Bewilligungen bis auf weiteres eingestellt und die schon ausgestellten Bewilligungen sind nicht mehr gültig (ich meine due Bewilligungen wo Partner (DE) zu Partner in die Schweiz will).

    Standardtext, den die betroffenen heute bekommen haben per Mail:

    Hab von sem Antwort bekommen .

    Guten Tag Frau xxxxxxxx


    Besten Dank für Ihre Rückfrage.


    Leider hat sich die Regelung zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Lebenspartner per heute wieder geändert. Es wurde nicht mit so vielen Gesuchen von grenzüberschreitenden Partnerschaften gerechnet. Die grosse Zahl der daraus resultierenden Einreisen steht deshalb im Widerspruch zu den getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Aus diesen Gründen sind Einreisen zwecks Besuchen bei Paar-, Liebesbeziehungen und Bekanntschaften von nicht verheirateten oder registrierter Partnerschaften oder von Paaren ohne gemeinsame Kinder in der gegenwärtigen Phase nicht (mehr) möglich. Entsprechend muss ich Ihnen mitteilen, dass die erteilte Bewilligung keine Gültigkeit mehr hat.

  • RIO1982
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    RIO1982
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    • 30. April 2020 um 23:37
    • #399

    ich würde gerne in die Schweiz ziehen und würde mich gerne in einen Altenheim bewerben (Pflegepersonal)

    Weiss jemand, ob das jetzt oder ab 4.Mai Sinn macht?

    LG

  • Carpaccio
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    Carpaccio
    Gast
    • 1. Mai 2020 um 08:53
    • #400

    War das nicht sowieso schön möglich weil systemrelevant? Oder irre ich mich da?

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