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Umzug klassisch mit Sonderthemen

  • ibolino1
  • 9. September 2021 um 10:52
  • ibolino1
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    ibolino1
    Beiträge
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    • 9. September 2021 um 10:52
    • #1

    Hallo Zusammen,

    zunächst einmal bin ich fasziniert, wie lebhaft und mit tatkräftigen Ratschlägen allen Beteiligten geholfen wird. An der Stelle schon mal ein großes Dankeschön an die Community! :partying_face:

    Ich würde euch gerne meinen bevorstehenden Umzug in die Schweiz aufzeigen und an der einen oder anderen Stelle mit dem umfassenden Wissen aus diesem Forum die nächsten Schritte vorbereiten.

    Aktuell bin ich als lediger (ü30), deutscher Staatsbürger in München unter der Woche tätig (Zweitwohnsitz) und bin bei Stuttgart (Erstwohnsitz) am Wochenende bei meinem Lebensmittelpunkt (Familie, Eltern, Geschwister, Freunde, etc.).

    Nun steht der Umzug aus München Richtung Zürich (Job-Beginn im November, unbefristeter Arbeitsvertrag mit 13x Monatsgehältern, etwas unter 100k CHF) an, wobei mein Lebensmittelpunkt weiterhin bei Stuttgart sein wird - mit monatlich ca. 2-3 Heimfahrten.

    Zum Arbeitsvertrag habe ich bereits ein WG-Zimmer in der Nähe von Zürich (Oberland) unter Dach und Fach gebracht, welches in unmittelbarer Nähe zu meiner Arbeitsstelle sein wird. Eine AHV-Nummer habe ich bereits (da vor einigen Jahren ein Praktikum in der Schweiz absolviert wurde), jedoch wurden damals alle vorhandenen Konten aufgelöst.

    Das sind soweit die Rahmenbedingungen, die mehr oder weniger als "klassisch" zu bezeichnen sind. Zu den allgemeinen Fragen kommen nun ein paar Sonderthemen hinzu, die ich kurz erläutern und diskutieren will:

    Aufgrund der Rahmenbedingungen (u.a. beträgt die Entfernung zwischen dem Wohnort in der Schweiz und dem Lebensmittelpunkt in Deutschland ca. 300km) ist ein Ausweis G (Grenzgängerbewilligung) als "Wochenaufenthalter" möglich, da der Lebensmittelpunkt weiterhin in Aalen sein wird. Bei definitivem Zuzug in die Schweiz wäre ein Ausweis B zu beantragen.

    Ist das so korrekt?

    Nun habe ich nach umfassender Recherche nicht wirklich ausfindig machen können, welcher Ausweis (B oder G) aus finanzieller und organisatorischer Sicht einen "deutlichen" Vorteil mit sich bringt.

    Gibt es eine tabellarische Übersicht mit den Vor- und Nachteilen für die jeweiligen Ausweise G und B?

    Themen wären u.a. Steuern, Krankenkasse, Anmeldung Führerschein/Fahrzeug, etc.

    Sonderfälle:

    1. Aktuell besitze ich kein Fahrzeug, jedoch ist in den nächsten Wochen ein Kauf geplant - eigentlich. Ist das sinnvoll hinsichtlich Zoll und Ummeldung, da noch nicht geklärt ist, ob ich den Ausweis G oder B erhalten werde?

    2. In Deutschland besitze ich eine Wohnung (Kapitalanlage) mit ca. 7000€/Jahr. In die finanzielle Betrachtung bzgl. Steuern in D und/oder CH bei Ausweis B oder G wäre das noch zu berücksichtigen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder war in der selben Situation?

    Welchen Ausweis würdet ihr an meiner Stelle anstreben? Basierend darauf wären die nächsten Schritte anzugehen.

    Ich würde mich sehr über Antworten freuen. =)

    Danke bereits im Voraus für eure Unterstützung.

    Viele Grüße

    ibolino

  • Immenhof
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    Immenhof
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    • 9. September 2021 um 16:59
    • #2

    Als Wochenaufenthalter musst du jedes Wochenende nach Stuttgart zurückkehren. Tust du das nicht, benötigst du eine B-Bewilligung. Mit Wohnsitz in DE müsstest du zusätzlich auch in DE Steuern zahlen. Die in der Schweiz gezahlten Steuern werden aber abgezogen.

  • Maik 11. September 2021 um 09:35

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Umzug und Aufenthaltsbewilligung verschoben.
  • ibolino1
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    ibolino1
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    • 11. September 2021 um 10:23
    • #3
    Zitat von Immenhof

    Als Wochenaufenthalter musst du jedes Wochenende nach Stuttgart zurückkehren. Tust du das nicht, benötigst du eine B-Bewilligung. Mit Wohnsitz in DE müsstest du zusätzlich auch in DE Steuern zahlen. Die in der Schweiz gezahlten Steuern werden aber abgezogen.

    Hi Immenhof,

    danke für die Rückmeldung!

    Ich lese aus deiner Nachricht heraus, dass für diesen Fall eine G-Bewilligung mehr Nachteile bzw. Schwierigkeiten mit sich bringt.

    Ist also eher eine B-Bewilligung aus deiner Sicht empfehlenswert oder gibt es auch Vorteile einer G-Bewilligung, die für mich interessant sein könnten?

    Viele Grüße

    ibolino

  • Markus Schulz
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    • 12. September 2021 um 21:38
    • #4

    Egal welche Bewilligung, aus dem was Du schreibst verbleibt Deine steuerliche Ansässigkeit sicherlich in Deutschland. Also EKSt-Pflicht in D. Eher unschön mit Schweizer Gehalt.

  • berghuepferli
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    • 13. September 2021 um 04:22
    • #5
    Zitat von Markus Schulz

    Egal welche Bewilligung, aus dem was Du schreibst verbleibt Deine steuerliche Ansässigkeit sicherlich in Deutschland. Also EKSt-Pflicht in D. Eher unschön mit Schweizer Gehalt.

    Bist Du Dir sicher, dass man mit Bewilligung B und verbleibendem Wohnsitz in DE (könnte ja Ferienwohnung o.ä. sein) EkSt auf Einkommen in der Schweiz ans deutsche Finanzamt zahlen muss? Bei regelmäßigem Aufenthalt (60, 180 Tage Regel) ist das mit Doppelbesteuerungsabkommen klar. Wenn aber einzig der dt. Wohnsitz besteht und man wenn überhaupt nur max wenige Tage im Jahr mal kurz dort wäre, verstehe ich die EKSt-Pflicht nicht.

  • jan82
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    • 13. September 2021 um 07:34
    • #6

    Die B-Bewilligung interessiert die deutschen Behörden gar nicht. Stattdessen machen die riesig Druck und auch der Kanton hat wenig Freude. Sollte man nicht unterschätzen - ich habe es leider getan.

  • ibolino1
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    • 13. September 2021 um 09:51
    • #7

    Danke für die Rückmeldung.

    Ich lese heraus, dass es dann doch sinnvoll ist, keinen Wohnsitz mehr in D zu haben und per B-Bewilligung lediglich in der Schweiz ansässig und EkSt-pflichtig zu sein.

    Die Einnahmen aus der Immobilie sind dann davon abgegrenzt in D zu versteuern.

    Welche Vorteile hat denn dann die G-Bewilligung überhaupt? Verstehe das nicht so wirklich..

  • berghuepferli
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    • 13. September 2021 um 11:37
    • #8
    Zitat von jan82

    Die B-Bewilligung interessiert die deutschen Behörden gar nicht. Stattdessen machen die riesig Druck und auch der Kanton hat wenig Freude. Sollte man nicht unterschätzen - ich habe es leider getan.

    Danke vielmals für den Einblick in die Realität! 👌 Hat das dt. Finanzamt nicht akzeptiert, dass Dein Lebensmittelpunkt in der Schweiz ist? Laut Doppelbesteuerungsabkommen entscheidet ja nicht der Wohnsitz, sondern der Lebensmittelpunkt und der ist sehr eindeutig, wenn Arbeitsstelle und Partnerin in der Schweiz sind. Eig sollte das dt. Finanzamt damit nichts mehr wollen. Ich jann mir aber gut vorstellen, dass sie es einem nicht einfach machen. Wäre sehr spannend wenn Du ein paar Details zum Vorgang nennen könntest. Auch ob Du noch regelmäßig in DE warst.

    Die Bewilligung G für Grenzgänger ist ja meines Wissens eig für Pendler bzw wenn bspw. die Familie oder der Lebensmittelpunkt in DE bleibt.

  • jan82
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    • 13. September 2021 um 17:01
    • #9

    Bei mir waren drei Länder im Spiel: Schweiz, Deutschland und Polen. In Deutschland und der Schweiz habe ich die Staatsbürgerschaft, in Polen das Daueraufenthaltsrecht (prawo stałego pobytu). In allen drei Ländern Immobilien und Firmen, einen Sohn mit drei Staatsbürgerschaften, eine polnische Frau - kurzum: riesiges Chaos.

    Diese Themen sind auch so komplex, dass man sie immer nur bedingt vergleichen kann. Ich habe versucht mit allen drei Ländern ein ruling zu machen. Der Plan war ein internationaler Wochenaufenthalt im Kanton Bern mit Lebensmittelpunkt in Polen. Schlussendlich endete das für mich mit einem Kantonswechsel nach Zug und mit Anwalts- und Steuerberaterkosten, die ganz grob bei einem durchschnittlichen Jahresgehalt liegen dürften.

    Für das deutsche Finanzamt war immer nur entscheidend, ob ich die Möglichkeit habe in Deutschland zu wohnen. Genau das interessierte die. Irgendwelche Dokumente anderer Länder waren denen komplett egal. Und als die dann mit dem Kanton Bern Rücksprache gehalten haben, habe ich von denen keine Rückendeckung bekommen, sondern man wollte schlicht keinen Ärger mit den deutschen Behörden. Und dann gehst du unter...

  • Markus Schulz
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    • 13. September 2021 um 19:14
    • #10

    Die berühmt-berüchtigte "Wohnstätte" deren blosse Annahme durch das Deutsche Finanzamt z.B. Erbschaftssteuer auf die gesamte Masse in Höhe von 30 - 50% auslösen kann.

    Wer da mit 100k Beraterkosten rauskommt kann sich auch in Zug eine Immobilie leisten :face_with_tears_of_joy: :winking_face:

  • jan82
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    • 13. September 2021 um 22:26
    • #11

    Hat er ja auch gemacht. Aber ich glaube nicht, dass sich alle darüber im Klaren sind was das heisst, wenn die Beamten sich auf internationaler Ebene „battlen“, weil sie ja eh da sind und das gerade Spass macht. Da geht eben viel Kohle drauf. Deshalb verstehe ich auch diejenigen nicht, die das Risiko für 5k gehen. Das ist nicht angemessen. In diesen Fall lieber eine Bank überfallen: Risiko und Ertrag sind hier noch immer Mist, aber erheblich besser…

  • ibolino1
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    • 14. September 2021 um 12:26
    • #12

    Ich merke schon, dass das Thema mit sehr viel Aufwand verbunden ist.

    Mir stellt sich aber immer noch die Frage, was ein G-Ausweis nun für Vorteile mit sich bringt. :grinning_face_with_sweat:

    Theoretisch ist dann ja ein B-Ausweis "besser" und ob ich dann an den Wochenenden pendle bzw. meine Freizeit in Deutschland verbringe, ist ja dann meine Sache.

  • basileus
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    • 14. September 2021 um 13:26
    • #13
    Zitat von ibolino1

    Mir stellt sich aber immer noch die Frage, was ein G-Ausweis nun für Vorteile mit sich bringt.

    G-Ausweis: du kannst dein deutsches Auto behalten + du musst dich nicht anmelden in der Schweiz + Krankenversicherung ist günstiger als mit B

    Zitat von ibolino1

    Theoretisch ist dann ja ein B-Ausweis "besser" und ob ich dann an den Wochenenden pendle bzw. meine Freizeit in Deutschland verbringe, ist ja dann meine Sache.

    Das ist in der Tat deine Sache, allerdings wäre es besser keinen Wohnsitz in DE mehr zu haben (siehe vorherige Kommentare)

  • clyde
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    • 16. September 2021 um 10:03
    • #14
    Zitat von ibolino1

    Sonderfälle:

    1. Aktuell besitze ich kein Fahrzeug, jedoch ist in den nächsten Wochen ein Kauf geplant - eigentlich. Ist das sinnvoll hinsichtlich Zoll und Ummeldung, da noch nicht geklärt ist, ob ich den Ausweis G oder B erhalten werde?

    Falls das noch unsicher ist würde ich den Kauf nach hinten verschieben.

    Wenn du B erhalten wirst musst du in der Schweiz anmelden und müsstest das Auto, wenn es noch keine 6 Monate in deinem Besitz ist, auch verzollen. Und außerdem musst du die Papiere alle umschreiben lassen auf Schweiz, also deutschen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintauschen gegen schweizer Papiere. UND dazu musst du hier auch noch eine MFK machen, also vergleichbar mit einer TÜV Abnahme. Das sind alles Kosten und (zeitliche) Aufwände, die man sich auch gut sparen kann weil der Automobilmarkt in der Schweiz auch nicht wesentlich schlechter als in Deutschland ist.

  • ibolino1
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    • 17. September 2021 um 13:12
    • #15

    basileus und clyde:

    Danke euch sehr für die Info's.

    Zitat von basileus

    G-Ausweis: du kannst dein deutsches Auto behalten + du musst dich nicht anmelden in der Schweiz + Krankenversicherung ist günstiger als mit B

    Das ist in der Tat deine Sache, allerdings wäre es besser keinen Wohnsitz in DE mehr zu haben (siehe vorherige Kommentare)

    Nach kurzer Recherche und Vergleich auf comparis.ch ist die Krankenversicherung für meinen Fall als Grenzgänger durchschnittlich mit ca. 250CHF/Monat im Vergleich zur obligatorischen Versicherung mit Ausweis B und ca. 350 CHF/Monat etwas günstiger - natürlich unter Vorbehalt der unterschiedlichen Prämissen (Modelle, Franchise, etc.).

    Sprich es gibt ein Einsparpotenzial von ca. 2000 CHF im Jahr, was die Krankenversicherung angeht.

    Welche Unterschiede aus Steuer-Sicht vorhanden sind, konnte ich nicht eindeutig quantifizieren, jedoch gehe ich aus den oben genannten Kommentaren davon aus, dass diese 2000 CHF im Jahr über das Doppelbesteuerungsabkommen (da zwei Wohnsitze) ebenfalls "verloren" gehen.

    Da ich bisher kein eigenes Auto hatte, kann ich nicht abschätzen, wie die KFZ-Versicherung im Vergleich zwischen D und CH aussieht. Hier ist meine "Vermutung", dass das Einsparpotenzial ähnlich wie zur Krankenversicherung ist, diese jedoch über die Steuer ebenfalls "verloren" geht.

    Mir ist bewusst, dass diese Rechnungen etwas vereinfacht dargestellt sind und noch einige Umfänge/Themen hinzu kommen.

    Ich habe jedoch leider keine tabellarische Auflistung finden können, die auf einen Blick die Unterschiede zwischen G und B prozentual aufzeigt.

    Zitat von clyde

    Falls das noch unsicher ist würde ich den Kauf nach hinten verschieben.

    Wenn du B erhalten wirst musst du in der Schweiz anmelden und müsstest das Auto, wenn es noch keine 6 Monate in deinem Besitz ist, auch verzollen. Und außerdem musst du die Papiere alle umschreiben lassen auf Schweiz, also deutschen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintauschen gegen schweizer Papiere. UND dazu musst du hier auch noch eine MFK machen, also vergleichbar mit einer TÜV Abnahme. Das sind alles Kosten und (zeitliche) Aufwände, die man sich auch gut sparen kann weil der Automobilmarkt in der Schweiz auch nicht wesentlich schlechter als in Deutschland ist.

    Das habe ich nun auch vor :slightly_smiling_face: Habe gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, ein Auto in Deutschland zu kaufen und u.a. über die Verzollung die deutsche Mehrwertsteuer zurück erstatten zu können und es insgesamt dann etwas günstiger sein kann.

  • basileus
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    • 18. September 2021 um 09:39
    • #16
    Zitat von ibolino1

    Nach kurzer Recherche und Vergleich auf comparis.ch ist die Krankenversicherung für meinen Fall als Grenzgänger durchschnittlich mit ca. 250CHF/Monat im Vergleich zur obligatorischen Versicherung mit Ausweis B und ca. 350 CHF/Monat etwas günstiger - natürlich unter Vorbehalt der unterschiedlichen Prämissen (Modelle, Franchise, etc.).

    Sprich es gibt ein Einsparpotenzial von ca. 2000 CHF im Jahr, was die Krankenversicherung angeht.

    Kommt vermutlich auf den Kanton an. Bei mir waren es damals CHF 180 als Grenzgänger vs. CHF 260 als Aufenthalter. Allerdings hat man als Grenzgänger eine 300er Franchise (im Vergleich zu CHF 2'500 als Aufenthalter). Um einen korrekten Vergleich zu machen, sollte man also die 300er Franchise auswählen bei Comparis.

    Zitat von ibolino1

    Da ich bisher kein eigenes Auto hatte, kann ich nicht abschätzen, wie die KFZ-Versicherung im Vergleich zwischen D und CH aussieht. Hier ist meine "Vermutung", dass das Einsparpotenzial ähnlich wie zur Krankenversicherung ist, diese jedoch über die Steuer ebenfalls "verloren" geht.

    Rechne in der Schweiz mal 1.25 oder 1.5 für die Versicherung. Die KfZ-Steuer kommt ganz auf den Kanton an: in Basel-Stadt habe ich damals knapp CHF 500 bezahlt, im Vergleich zu 300€ in DE.

    Zitat von ibolino1

    Habe gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, ein Auto in Deutschland zu kaufen und u.a. über die Verzollung die deutsche Mehrwertsteuer zurück erstatten zu können und es insgesamt dann etwas günstiger sein kann.

    Such einfach hier im Forum. Der Kauf in DE, Verzollung, MFK etc lohnt sich meist nicht. Du sparst nicht sonderlich viel ein, und hast mehr Aufwand.

  • Dachdeggä
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    Dachdeggä
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    • 3. November 2021 um 19:20
    • #17

    Hi ihr Experten!

    Ich habe jetzt eine ähnliche Frage:

    Ich werde ca 7 Monate lang mit L-Bewilligung in Bern leben und arbeiten.

    Sollte ich dann meinen Wohnsitz in DE abmelden?

    Ich hatte eigentlich geplant, diesen aus einfachheit für diese Zeit zu meinen Eltern zu verlegen.

  • Kerstin
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    Kerstin
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    • 8. November 2021 um 20:10
    • #18

    Hallo Dachdeggä

    Es kommt immer darauf an, ob die Gemeinde in der du dich anmeldest eine Abmeldung benötigt.

    Bei uns z. B. war das der Fall, daher haben wir uns in DE abgemeldet und hier an.


    LG Kerstin

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