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Steuererklärung

  • olibern
  • 21. Oktober 2022 um 20:32
  • olibern
    5
    olibern
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    13
    • 21. Oktober 2022 um 20:32
    • #1

    Hoi zäme

    Ich bin am 01.01.2022 in die Schweiz aus Deutschland gezogen (Arbeitsvertrag ab 01.01) und muss nun meine Steuererklärung (verspätet :upside_down_face: ) abgeben. Bei meiner Steuersoftware die ich bisher benutzt habe, steht aber, ich bräuchte einen deutschen Wohnsitz. Bei Elster kann ich mich auch nur registrieren, wenn die mir einen Brief mit dem Registrierungscode an meinen deutschen Wohnsitz senden. Den habe ich aber ja nicht mehr. Weiss jemand Rat? Würde sonst einfach bei der Steuersoftware die Adresse meiner Eltern in Dütschland angeben. Wäre doch kein Problem oder?

    Muss ich sonst noch etwas bei meiner Steuererklärung beachten? Der Jahreswechsel müsste es doch relativ einfach machen bei mir, oder?

    Grüsse

    Oli

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 22. Oktober 2022 um 22:35
    • #2

    Hallo Oli

    Ich habe letztes Jahr, weil Elster nicht so einfach möglich war, alles ausgedruckt und als Papier per Post geschickt. Das hat geklappt, samt Rückzahlung. Du musst nur noch eine deutsche Zustelladresse angeben, denn ins Ausland wird nichts versendet :frowning_face: und am besten noch ein Mailadresse für Rückfragen.

    Und Schnitt zum Jahreswechsel tönt gut.

    Viel Erfolg und beste Grüsse

    Tobi

  • home of the heart
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    home of the heart
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    Juni 2022
    • 23. Oktober 2022 um 10:14
    • #3

    Wie ist das dann eigentlich hier in der Schweiz mit Aufenthalt B? Dann ist zunächst keine Steuererklärung fällig, da ja die Quellensteuer direkt abgezogen wird - oder?

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

  • fillg1
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    • 23. Oktober 2022 um 10:48
    • #4

    Das hängt von deinem Einkommen ab, wenn du mehr als 120,000 CHF brutto im Jahr (oder waren es 125,000?) verdienst, dann musst du auch eine Steuererklärung abgeben, inkl. Vermögenssteuer, dazu zählen auch Konten im Ausland, zb. Deutschland. Ich weiss aber nicht mehr ob man sich selber darum kümmern muss, oder man eine Aufforderung von der Gemeinde bekommt.

  • home of the heart
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    Juni 2022
    • 24. Oktober 2022 um 14:38
    • #5
    Zitat von fillg1

    Das hängt von deinem Einkommen ab, wenn du mehr als 120,000 CHF brutto im Jahr (oder waren es 125,000?) verdienst, dann musst du auch eine Steuererklärung abgeben, inkl. Vermögenssteuer, dazu zählen auch Konten im Ausland, zb. Deutschland. Ich weiss aber nicht mehr ob man sich selber darum kümmern muss, oder man eine Aufforderung von der Gemeinde bekommt.

    dann brauch ich keine :grinning_face_with_sweat:

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

  • M28
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    M28
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    • 26. Oktober 2022 um 22:26
    • #6

    Hallo

    Ich habe soeben diesen Tread gelesen und habe eine Anschlussfrage. Mein Freund zieht nächsten Monat in die Schweiz und wird per 1. Dezember 2022 seinen Job anfangen (Lohn unter 120k). Er wird die Aufenthaltsbewilligung B erhalten.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er in den ersten 5 Jahren quellensteuerpflichtig und muss keine Steuererklärung ausfüllen, korrekt? Wird somit nirgends die Vermögenssteuer erhoben? Ich bin Schweizerin und habe bis jetzt nur die reguläre Steuererklärung ausgefüllt und war daher etwas überrascht. :smiling_face_with_smiling_eyes:

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 27. Oktober 2022 um 00:22
    • #7

    Solange ihr nicht heiratet bleibt es die ersten 5 Jahre bei unter 120k p.a. Wohl so, dass er keine Steuererklärung abgeben muss.

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 27. Oktober 2022 um 14:29
    • #8

    Ich würde trotzdem eine Steuererklärung machen. Wenn man in die 3. Säule eingezahlt hat und vielleicht noch einen längeren Arbeitsweg, bekommt man einiges zurück. Das Formular kann man gut selbst ausfüllen.

  • M28
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    M28
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    • 27. Oktober 2022 um 18:01
    • #9

    Vielen lieben Dank für eure Antworten! Schätze ich sehr.

  • jan82
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    jan82
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    • 31. Oktober 2022 um 09:12
    • #10
    Zitat von M28

    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er in den ersten 5 Jahren quellensteuerpflichtig und muss keine Steuererklärung ausfüllen, korrekt? Wird somit nirgends die Vermögenssteuer erhoben? Ich bin Schweizerin und habe bis jetzt nur die reguläre Steuererklärung ausgefüllt und war daher etwas überrascht. :smiling_face_with_smiling_eyes:

    Die 120k CHF sind nur ein Kriterium. Steuerpflichtiges Vermögen oder nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen (bspw. Mieteinnahmen im Ausland) gehören aber u.a. auch zu diesen Kriterien. Und die Freibeträge sind nicht besonders hoch.

  • M28
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    M28
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    • 31. Oktober 2022 um 15:38
    • #11
    Zitat von jan82

    Die 120k CHF sind nur ein Kriterium. Steuerpflichtiges Vermögen oder nicht quellensteuerpflichtiges Einkommen (bspw. Mieteinnahmen im Ausland) gehören aber u.a. auch zu diesen Kriterien. Und die Freibeträge sind nicht besonders hoch.

    Danke für den Hinweis. Ich habe mit der kantonalen Steuerverwaltung telefoniert und die meinten, dass wie von Ihnen erwähnt zB Mieteinnahmen oder andere Nebenbeschäftigungen auch zum gesamte Einkommen zählen. Beim Vermögen haben sie gesagt, dass im von mir beschriebenen Fall die Steuererklärung erst bei einem Vermögen von über 80k fällig wird.

  • 8straight90
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    8straight90
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    • 1. November 2022 um 19:11
    • #12

    Hallo,

    kennt jemanden einen guten Steuerberater? Wohnort und Arbeitsort Schweiz (seit 1.10). Immobilien Vermietung Deutschland.

    Soll man sich einen Berater in der Schweiz oder in Deutschland suchen?

    Danke euch

  • MotU
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    MotU
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    Zürich
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    Deutschland
    • 2. November 2022 um 09:59
    • #13

    Hoi,

    ich bin bislang mit denen sehr zufrieden:

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    Viel Erfolg

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