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Immer wieder Auto

  • Frank
  • 21. Juni 2016 um 11:45
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    • 21. Juni 2016 um 11:45
    • #1

    Hallo zusammen,

    um das Thema Auto gibt es ja echt viele Fragen, aber eine Antwort zu meinen Fragen habe ich noch nicht gefunden.

    Zu meiner Situation:
    - Ich lebe und arbeite seit einer Woche in der Schweiz. Mein Auto habe ich bereits am ersten Werktag als Übersiedlungsgut eingeführt. War kein Problem, da das Auto älter als 6 Monate war.

    Wozu ich bisher keine Antwort finden konnte:
    Ich habe jetzt ein Jahr Zeit mein Auto beim schweizer Straßenverkehtsamt anzumelden, sofern die Info vom Zoll stimmt.

    Meine Kollegen meinte, dass die Schweizer KFZ Kontrolle (in deutsch TÜV, mir fällt gerade das Wort nicht ein), die man machen muss, bevor man die Schweizer Kennzeichen bekommt viel strenger sei als der TÜV.
    Habt ihr Erfahrungen mit denen? Sind die wirklich so streng? Mein Wagen ist jetzt 7 Jahre alt und habe bevor ich in die Schweiz gegangen bin den TÜV machen lassen.

    Man hat mir empfohlen den Wagen ein Jahr zu fahren, dann zu verkaufen um ein Fahrzeug in der Schweiz zu kaufen, damit man den Trouble mit dem "TÜV" nicht hat.


    Was mache ich in der Zwischenzeit:
    Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Muss ich mich beim deutschen Straßenverkehrsamt melden und denen mitteilen, dass ich in der Schweiz wohne? Was passiert dann mit denn Kennzeichen?
    Wie mache ich das mit der deutschen Versicherung? Melde ich denen "einfach" meine Schweizer Adresse?

    Ich stehe da irgendwie gerade auf dem Schlauch :thinking_face:

  • Carina
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    Carina
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    • 21. Juni 2016 um 14:16
    • #2

    Lieber Frank

    mein Auto war beim Umzug letztes Jahr ebenfalls 7 Jahre alt und ich habe die Kfz-Zulassung erfolgreich hinter mich gebracht, vielleicht können dir folgende Infos weiterhelfen.

    - Die Aussage vom Zoll "Sie haben jetzt 1 Jahr Zeit ..." ist prinzipiell korrekt.
    Allerdings ist das so eine Sache. Zum einen sehen es Schweizer Polizei und Strassenverkehrsbehörde nicht gern, wenn in der Schweiz dauerhaft Autos fahren, die in Deutschland zugelassen und versichert sind. Die Abwicklung simpler Auffahrunfälle bekommt damit unter Umständen schon gleich eine internationale Dimension.
    Deutlich kritischer ist aber ein anderer Punkt: bei MEINER alten Kfz-Versicheurng in Deutschland war es jedenfalls so, dass mir die Auskunft erteilt wurde, dass ich eine Kfz-Versicheurng in D nur mit einem Wohnsitz in D haben kann, andernfalls entfiele der Versicherungsschutz mit der Aufgabe des Wohnsitzes in D vollständig. Da ich keine Alternative hatte zum Wohnsitzwechsel, habe ich mich deshalb entschieden, das Auto sofort umzumelden und nicht ein Jahr zu warten.
    Du hast ja geschrieben, dass du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Ich an deiner Stelle würde jetzt mal im Kleingedruckten der Police nachlesen wie das ist mit dem Wohnsitz, m Zweifelsfall möglichst schnell das Kfz ummelden und gegenüber der Versicherung möglichst wenig Staub aufwirbeln.

    - Zur Kfz-Ummeldung:
    Ich war vor meiner Auswanderung nochmals in D in einer Werkstatt und habe denen gesagt, dass das Auto in der Schweiz durch die Fahrzeugprüfung muss. Daraufhin wurde eine Bremsen-Reparatur vorgezogen, die man in D wohl erst 2000 km später gemacht hätte. Aber die Schweizer Strassenverkehrsbehörde sind wohl dafür bekannt, bei den sicherheitsrelevanten Dingen schon genauer hinzuschauen.
    Am Tag vor dem Termin (hier bekommt man in der Regel einen Termin für die Fahrzeugprüfung/Zulassung - das findet jedenfalls im Kanton Zug alles am selben Tag statt) habe ich in einem Autohaus eine Motorwäsche machen lassen. Das liest man ja auch überall. Ich habe bei der Kfz-Prüfung dann gefragt, warum sie das eigentlich haben wollen und die Erklärung war relativ einleuchtend: Es wird auch geprüft, ob der Motor Öl verliert (wenn ja: keine Zulassung). Da dies bei einem verdreckten Motor nicht zweifelsfrei geprüft werden kann, brauchts die Motorwäsche. Also was solls, dann eben Motorwäsche. Das kann man übrigens nicht unbedingt selber machen. Im Kanton Zug gibts dafür genau eine Waschanlage die dafür ausgerüstet ist. Und nach Auskunft eines befreundeten Kfz-Mechanikers kommt man an die hierfür benötigen Mittel als Privatperson im Regelfall gar nicht ran.
    Der Termin beim Strassenverkehrsamt war dann auch recht unspektakulär. Das Auto war wie gesagt auch 7 Jahre alt, der letzte TÜV in D war schon ein Jahr her, die reparierten Bremsen wurden mit Freude zur Kenntnis genommen und so gabs dann auch nach kurzer Zeit grünes Licht.
    Im Übrigen findet die Zulassung dann auch direkt nach der Prüfung statt. Beim Strassenverkehrsamt gibt man die alten Schilder ab (die werden nach D geschickt, das läuft alles über die Behörden). Und von der deutschen Behörde wird dann auch die deutsche Versicherung informiert. Insofern war das wenig Aufwand.
    Auch der Rest läuft hier wie in D. Man benötigt vorher die Zusage einer Autoversicherung. Meine CH-Autoversicherung hat direkt selbst mit dem STrassenverkehrsamt kommuniziert, so dass ich vor Ort eigentlich gar nichts mehr machen musste - die Behörde hatte schon alle Versicherungsdaten.

    Bei mir war die Autoversicherung auch gar nicht viel teurer. Die Schadensfreiheitsklasse oder wie immer das jetzt heissen mag, werde hier anerkannt, das System mit Haftpflicht, Teil- und Vollkasko ist identsich.

    Ich freue mich, wenn dir meine Erfahrungen weiterhelfen können. Alles in allem würde ich sagen, es klingt abstrakt und mitunter auch auf den Internetseiten der Strassenverkehrsbehörden schlimmer als es ist.
    Ich würde jedenfalls deshalb nicht nach einem Jahr ein neues Auto kaufen. Und schon gar nicht, wenn es sich dann zeigt (wie bei mir), dass das Auto eigentlich die ganze Woche eh nur in der Garage steht, weil man hier mit den öffentlichen einfach alles sehr gut erreichen kann.

    LG
    Karin

  • Frank
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    • 21. Juni 2016 um 15:00
    • #3

    Hi Karin,

    Super, vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.

    Ich bin auch schon dabei die Versicherungen zu überprüfen. Leider zählt mein Auto (Caddy) in der Schweiz als "Kleinbus" und kann deswegen keine Online-Versicherungsvergleiche machen :-\

    hast du eigentlich nach der ganzen Arie oder während dessen noch irgendwelche Zölle o.ä. zahlen müssen.
    bis jetzt hatte ich nur die allgemeinen Gebühren beim Zoll 20CHF.

  • Carina
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    • 23. Juni 2016 um 10:03
    • #4

    Hallo Frank,

    Nein, Zölle nicht. Aber nach dem Termin beim Strassenverkehrsamt kam dann eine Rechnung vom Strassenverkehrsamt mit Prüfungsgebühr, Zulassungsgebühr, Schildergebühr etc. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, wie hoch der Betrag war, vielleicht 160 Franken?
    Und ähnlich wie in Deutschland kam dann auch noch eine Rechnung für die Kfz-Steuer (für das Restjahr, meine ich). Da fehlt mir jetzt aber jede Erinnerung an den Betrag.

    Vor Ort habe ich aber jedenfalls nichts bezahlt.

    Schilderhalter für die CH-Nummerschilder bräuchtest du vermutilch auch noch. Ich habe die bei dem Autohaus bekommen, wo ich die Motorwäsche habe machen lassen. Die haben sie mir nach bestandener Fahrzeugprüfung auch gleich ummontiert.

    Liebe Grüsse

    PS: Ich komme übrigens gerade vom Strassenverkehrsamt - wegen der Führerscheinumschreibung. Dies sieht bislang auch unproblematisch aus. Da ich diese sämtlichen Klassen meines DE-Führerscheins behalten möchte, für die heutzutage eine separate Fahrprüfung angesetzt wird, muss ich noch zum Amtsarzt. Dafür sollte man laut Auskunft des Strassenverkehrsamts etwas Vorlauf einplanen, vor allem in der Sommer-/Urlaubszeit. Nun denn. Interessant fand ich noch, dass die meinen DE-Führerschein behalten haben und mich mit einer Kopie wieder losgeschickt haben. :winking_face: Da bin ich ja mal gespannt, wie das läuft, falls ich kontrolliert werde.

  • batschy
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    • 23. Juni 2016 um 20:08
    • #5

    Hallo zusammen,

    na das mit dem Führerschein ging mir auch so! Hatte aber keine Probleme damit.
    Die Untersuchung ist auch ganz einfach, ähnlich wie ein Routinemäßiger Gesundheitscheck.
    Nachdem die Untersuchung abgeschlossen war, habe ich innerhalb weniger Tage meinen Führerschein bekom

  • RobLenaHH2016
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    • 24. Juni 2016 um 20:12
    • #6

    Wir haben kurz eine generelle Frage zur Einführung des KFZ's in die Schweiz, als Umzugsgut!

    Es heißt ja, wenn das Auto weniger als 6 Monate im Besitz ist, entfallen Gebühren und Steuern. Bedeutet das jetzt, im "eigenen Besitz" oder das Datum der 1. Zulassung??? Wir überlegen nämlich gerade ein Auto zu kaufen mit EZ 2011, 2012 oder 2013.
    Da aber ein Umzug in die CH bereits zum 01/17 anstehen könnte, sind wir außerhalb der 6 Monatsregel.
    Kann jemand uns kurz aufklären, bevor wir einen Denkfehler haben!?
    Danke

    PS: Besteht evtl. die Möglichkeit ein KFZ auch als "nachträgliches Umzugsgut" in die CH einzuführen, um ggf. die Steuern etc. zu sparen?

    Vielen Dank und VG

  • pet_61
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    • 25. Juni 2016 um 10:14
    • #7

    Hallo ,

    ich glaube ihr müsst das nochmals genau durchlesen im Forum, es ist schon oft behandelt worden das Thema.

    Das Auto muss mindestens 6 Monate in eurem Besitzt sein damit es als Umzugsgut gilt und keine Zölle und Steuern anfallen

    Ansonsten muss es voll verzollt werden ....
    lg

  • Frank
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    • 25. Juni 2016 um 12:20
    • #8

    Ich bin mir da nicht 100% sicher, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das Datum der ersten Einreise/Zollanmeldung maßgeblich ist.
    Sonst könnte man ja immer wieder Sachen kaufen, ein halbes Jahr irgendwo in D stehen lassen und dann importieren.
    Wäre zwar schön, aber so "blöd" ist der Zoll dann wahrscheinlich doch nicht :winking_face:

  • Frank
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    • 25. Juni 2016 um 18:40
    • #9

    Ich wusste gar nicht, was ich für ein besonderes Auto habe.....

    Die Versicherungsagenten sind alle total überfordert meinen Wagen/Typen zu finden.
    Hab heute mal Kontakt mit dem Generalimporteur von VW in Zürich aufgenommen. Die können mir mit Sicherheit sagen, ob es das Model auch in der Schweiz gibt/gab und wie dann die Typenbezeichnung hier ist.
    Es bleibt interessant :smiling_face:

  • Borderline
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    • 22. Juli 2016 um 17:06
    • #10

    Grüezi!

    Ich wohne mittlerweile seit einem halben Jahr in der Schweiz und langsam rückt der Zeitpunkt näher, an dem ich mich entscheiden muss, wie es mit dem Auto weitergeht. Noch ist es in Deutschland zugelassen. Zwar ist es im August 2015 anstandslos durch den TÜV gekommen, aber mit 16 Jahren auf dem Buckel, da ächzt es schon ein wenig und ich frage mich, ob sich das noch lohnt, es zu versuchen es bei der MFK durchzubringen. Was meint ihr dazu?

    LG

  • Maik
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    • 26. Juli 2016 um 11:03
    • #11

    Hallo Borderline

    Ich würde dir raten, das Auto am besten bei einer Werkstatt deines Vertrauens vorzuführen. Sie können sehr gut beurteilen ob dein Auto durchkommt und wenn nicht was noch gemacht werden müsste, damit es durchkommt. Dann kannst du besser abschätzen, ob sich der Kostenaufwand noch lohnt.

    @Frank
    Da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die Schweiz doch zu Deutschland ist. Haben sie es ausfindig machen können?

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 27. Juli 2016 um 11:52
    • #12

    Danke für deinen Tip!

    Hm, ja, "Werkstatt meines Vertrauens" ... das trifft genau in eine Wunde. Ich dachte ich hätte eine gefunden (in D!), da ich erst recht gute Erfahrungen gemacht habe. Aber zuletzt habe ich gleich zweimal sehr deutlich vor Augen geführt bekommen, dass bei dieser Werkstatt auf Vertrauensbasis bedeutet über den Tisch gezogen zu werden. Da muss ich mich leider neu umsehen.

    Dessen ungeachtet dachte ich aber mich einfach mal bei der MFK anzumelden. Ich meine, dass mich das so um die 240 CHF kostet. Vielleicht geht's ja gut. Ansonsten sollte ich doch von dort die Liste der Nachbesserungen bekommen. Spricht da was dagegen?

    LG

  • Maik
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    • 29. Juli 2016 um 15:15
    • #13

    Ich welcher Gegend wohnst du? Vielleicht kann ich dir eine Werkstatt empfehlen.

    Allein wegen der Motorwäsche, die muss unbedingt vorher gemacht werden, wirst du leider nicht um eine Werkstatt drumrum kommen.

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  • Borderline
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    • 30. Juli 2016 um 14:59
    • #14

    Basel :smiling_face:

  • Maik
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    • 3. August 2016 um 16:24
    • #15

    Sorry, in dieser Gegend kenne ich leider keine. :frowning_face:

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  • SilvanaXYZ
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    • 5. März 2017 um 09:12
    • #16

    Danke für die vielen zahlreichen Tipps hier. Hab mir schon einige notiert an die ich denken muss.

    Aber verstehe ich das richtig. Ich melde mein Auto als Übersiedlungsgut an und hab dann ein Jahr Zeit...Alles soweit klar.
    Aber in dieser Zeit kann ich das von Schweizer Seite mit einer deutschen Versicherung fahren? (Sofern ich sie in DE behalten kann betreffend des bald nicht mehr vorhanden Wohnsitzes in DE.

    Danke Silvana

  • Maik
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    • 7. März 2017 um 10:43
    • #17

    Hallo Silvana

    So ist es, dass hast du genau richtig verstanden. Du musst nur mit der deutschen Versicherung schauen, dass es für sie wegen des Wohnsitzes ok ist und das mögliche Schäden in der Schweiz versichert sind, oder ob sie irgendwelche Einschränkungen vorgeben. Dies ist immer je nach Versicherung unterschiedlich.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Carpaccio
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    Carpaccio
    Gast
    • 6. Juni 2017 um 05:50
    • #18

    Moin. ich hab da auch mal eine Frage zum Thema Auto.

    Im Juni hab ich TÜV. Im August will ich meinen Wagen in der Schweiz ummelden, der dann 5 Jahre alt ist. Jetzt bin ich am Überlegen, die 100 € für die HU in Deutschland zu sparen, da der Wagen in der Schweiz ja sowieso nochmal durch die Kontrolle muss. Hat jemand Erfahrung, ob die Schweizer dann besonders pingelig sind, wenn der TÜV abgelaufen ist und es sinnvoller ist, das doch vorher in Deutschland zu machen?

    Und noch ne Frage. Kann ich die alten Kennzeichen behalten wenn sie entwertet sind oder werden die nach Deutschland geschickt? Diese Kennzeichen haben einen besonderen Erinnerungswert für mich.

  • -michael-
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    -michael-
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    15.03.2016
    • 6. Juni 2017 um 07:50
    • #19

    Bei mir wurden die Kennzeichen einbehalten und zurück nach Deutschland geschickt,
    Die Schweizer interessiert der TÜV nicht aber wenn du ohne TÜV einen Unfall hast könnte die Versicherung Probleme machen.
    Und für die MFK mit Ummeldung wirst du ja auch noch ein paar Wochen brauchen.

    Gruss
    micha

    Edit:
    Wenn dir dein altes Kennzeichen so wichtig ist kannst du auch nach bestandener MFK das Auto in Deutschland abmelden.
    Geht auf jeder Zulassungsstelle und da bekommst du dein Kennzeichen wieder,
    Dann zum Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons und in der Schweiz anmelden.

    Einmal editiert, zuletzt von -michael- (6. Juni 2017 um 08:28)

  • Carpaccio
    1
    Carpaccio
    Gast
    • 7. Juni 2017 um 08:18
    • #20

    Danke für deine Antwort. Dann muss ich mal sehen, wie ich das am besten anstelle.

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