LIebe Leute, guten Morgen,
ich werde als Deutsche mit B Bewilligung das erste Mal in der Schweiz ein Schweizer KFZ einlösen. Ich lebe seit August 23 hier und weiss, dass ich bis spätestens August 24 einen neuen Führerausweis beantragt haben muss, was ich jetzt in Angriff nehme. Ich stiess auf eine Webseite des KT. Zürich wo steht, dass man sogar eine Fahrprüfung machen muss, entspricht das der Realität? Es steht allerdings dort auch, dass es sein kann, dass man keine Fahrprüfung machen kann, wonach richtet sich das, weiss das jemand hier?
Es steht auch in der 1. Zeile, welche Führerausweiskategorien ich übernehmen möchte, schreibe ich die vom deutschen führerschein einfach ab, sind die Begrifflichkeiten dieselben?
Maik hat hier irgendwo einmal geschrieben, dass es besser ist, einen Garagisten zur MFK zu schicken, weil da die Durchfallquote ev. nicht so hoch ist. Weiss jemand was dieser Service ungefähr kostet?
Viele Fragen, ich weiss, und ich freue mich, wenn mir das jemand beantworten kann.
Vielen lieben Dank dafür.
LG SAbine