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Corona Epidemie: Informationsaustausch

  • Amadeus
  • 6. März 2020 um 02:25
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    Stephan77
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    • 1. Mai 2020 um 09:57
    • #401

    Hallo Zusammen,

    für alle Die Probleme mit der Einreise in Schweiz haben.

    Der Bundesrat ja gestern am 29.04. Lockerungen zur Einreise beschlossen - aber nur für
    für Personen die ihre Aufenthaltsbewilligungen schon vor 25.03. eingereicht hatten und für grenzüberschreitende Dienstleistungen und für Drittstaatten Angehörige. Die genauen Lockerungen findet ihr hier:


    https://sync.vaillant-group.com/owa/redir.aspx…g-id-78940.html

    • Die Kantone bearbeiten alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen (am 25. März 2020) eingereicht wurden.
      Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
    • Auch neue Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder gemäss den üblichen Vorgaben des FZA bearbeitet, sofern sich die Dienstleistungserbringung auf einen schriftlichen Vertrag stützt, der vor dem 25. März 2020 abgeschlossen wurde.
      So kann beispielsweise ein Monteur aus Deutschland eine bereits bestellte Maschine in einem Schweizer Unternehmen installieren.
    • Arbeitnehmenden aus Drittstaaten, die bereits über eine Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz verfügen, denen aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen aber kein Visum mehr ausgestellt werden konnte, wird die Einreise erlaubt.
    • Gesuche für eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschränkungen für Drittstaatenangehörige (am 19. März 2020) eingereicht wurden, werden weiterbearbeitet. Sie werden genehmigt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ausländergesetz erfüllt sind und die Stelle tatsächlich angetreten werden kann.

    Laut der Live Übertragung des Bundesrates vom 29.04. soll ab ab 08.06.2020 weitere Lockerungen in Kraft treten - was aber noch nicht sicher ist.
    Siehe: Der Satz fällt ab ca. 5:45min
    https://www.youtube.com/watch?list=PLE…ature=emb_title

    Ungefähr wiedergegeben:
    "Ab 08.06.2020 sollen wenn sich die Lage weiterhin positiv entwickelt wieder Gesuche von Erwerbstätigen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit neu gestellt und bearbeitet werden. Zusätzlich wird die Stellen-Meldepflicht wieder eingeführt (Bevorzugung von Schweizern Arbeiternehmern)."


    Da ich selbst ursprünglich Ende April mit meiner Familie in die Schweiz ziehen wollte und am 01.05. meine neue Stelle in der Schweiz antreten sollte - trifft mich die Grenzschließung natürlich auch selbst ziemlich und versuche natürlich sobald es wieder möglich ist
    in die Schweiz einzureisen um meine Aufenthaltsbewilligung in meiner neuen Wohnsitzgemeinde zu beantragen...

    Viele Grüße

    Stephan

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    • 1. Mai 2020 um 10:40
    • #402
    Zitat von Stephan77

    Wenn ich mir das so durchlese, dann verstehe ich immer weniger, warum meine Gesuch so zeitnah bearbeitet wurde, ich habe mich erst Ende März angemeldet und ich arbeite in keinem systemrelevanten Beruf. Bei mir vergingen zwischen der Anmeldung bei der Gemeinde und dem Ausstellen des Bewilligung B gerade mal 3 Wochen.

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    • 1. Mai 2020 um 11:19
    • #403
    Zitat von MiaKateandMe

    Das SEM hat die Ausstellung von Bewilligungen bis auf weiteres eingestellt und die schon ausgestellten Bewilligungen sind nicht mehr gültig (ich meine due Bewilligungen wo Partner (DE) zu Partner in die Schweiz will).

    Standardtext, den die betroffenen heute bekommen haben per Mail:

    Hab von sem Antwort bekommen .

    Guten Tag Frau xxxxxxxx


    Besten Dank für Ihre Rückfrage.


    Leider hat sich die Regelung zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Lebenspartner per heute wieder geändert. Es wurde nicht mit so vielen Gesuchen von grenzüberschreitenden Partnerschaften gerechnet. Die grosse Zahl der daraus resultierenden Einreisen steht deshalb im Widerspruch zu den getroffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Aus diesen Gründen sind Einreisen zwecks Besuchen bei Paar-, Liebesbeziehungen und Bekanntschaften von nicht verheirateten oder registrierter Partnerschaften oder von Paaren ohne gemeinsame Kinder in der gegenwärtigen Phase nicht (mehr) möglich. Entsprechend muss ich Ihnen mitteilen, dass die erteilte Bewilligung keine Gültigkeit mehr hat.

    Alles anzeigen

    Das tut mir Leid -.- Ist es dir möglich, wenn die "14 Tage Quarantäne bei Einreise"-Anordnung nicht mehr gilt, mit deinem deutschen Reisepass nach DE zu reisen und mit der Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz zurück?

  • MiaKateandMe
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    • 1. Mai 2020 um 14:38
    • #404
    Zitat von redkk

    ah mich betrifft das nicht. Wollte es nur als Hinweis für andere posten.....aber könnt ihr wieder vergessen.....
    Hat sich schon wieder geändert. Ausgestellte Bewilligungen vom SEM bleiben gültig.

  • Hennemi
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    • 1. Mai 2020 um 14:58
    • #405
    Zitat von MiaKateandMe

    Hat sich schon wieder geändert. Ausgestellte Bewilligungen vom SEM bleiben gültig.


    Hast du davon irgendeine Quelle?

  • MiaKateandMe
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    • 1. Mai 2020 um 15:06
    • #406
    Zitat von Hennemi

    Hast du davon irgendeine Quelle?

    Quelle sind due Mails vom SEM die heute rausgingen an die Betroffenen.
    Da steht es drin, dass es eben gestern zu Missverständnissen in der obersten Abeteilung gab. Alle bisher ausgestellten Bewilligungen bleiben gültig.
    Neue Anfrageb auf Bewilligungen werden allerdings nicht mehr bearbeiter. Vorerst

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    • 1. Mai 2020 um 15:10
    • #407

    Achso. Dann hoffe ich mal, das bald wieder neue Mails bearbeitet werden.

  • Paul-M
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    • 2. Mai 2020 um 12:41
    • #408

    Hallo an alle,

    ich lese schon länger mit und habe mich jetzt auch endlich registriert, danke für alle Infos bislang.

    Mich hat Corona mitten in meinem Umzug von CH nach D erwischt, ich war zur Schlüsselübergabe in D und wollte dann nochmal zurück um die Schweizer Wohnung auszusortieren und den Umzug selbst zu machen. Es wäre nur ein mittlerer Sprinter voll, aber trotzdem, ich bin seit Wochen nur mit zwei T-Shirts und zwei Hosen in D, und mir fehlen alle Dokumente, Zeugnisse, etc., die ich hier für den Neuanfang brauche, plus ab Juni will der nächste Mieter in die Schweizer Wohnung..

    Jetzt lese ich grade in den Richtlinien auf https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/ak…rweigerung.html , die sich ohnehin täglich ändern:
    "EU/EFTA-Staatsbürger/innen, die einen vor dem 25. März 2020 abgeschlossenen Arbeitsvertrag oder und einen unterzeichneten und gültigen Mietvertrag, spätestens gültig ab. 1 April, in der Schweiz vorweisen können;", und den Mietvertrag hätte ich sogar noch, zwar nicht im Original, aber gescannt/druckbar.

    Hat jemand Erfahrungen, Auskünfte oder Einschätzung, ob das heißt, dass ich einfach mit meinem Mietvertrag von 2015 an der Grenze auftauchen kann? Oder würden die dann sagen: Nee, wir meinten doch eher neu angemietete Wohnungen Januar/Februar 2020, wo Leute herziehen wollen. Oder müsste man so oder so vorher per Mail eine Genehmigung erhalten?

    Danke im Voraus für alle Einschätzungen. Ich habe schon ein offizielles Gesuch auf Ausnahmegenehmigung gestellt, aber leider genau in den zwei Tagen, als die romantische-Partner-Regelung gerade gültig war aber dann doch wieder doch nicht mehr und vielleicht seitdem jetzt ja sogar gar keine Anfragen beantwortet werden. Andere hier scheinen ja schnelle Antworten zu erhalten. Ich hatte allerdings auch auf französisch geschrieben, keine Ahnung ob das einen Unterschied macht.

    Viel Glück allen Betoffenen hier weiterhin!

  • redkk
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    • 3. Mai 2020 um 11:38
    • #409

    Quarantäne bei Einreise wurde gestern bis 10.5 verlängert.
    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/akt…-rueckreisende/

    Ich kann da natürlich nicht ganz objektiv bleiben, aber meine Geduld und Solidarität sind langsam am Ende. Dieses ständige Hin und Her, diese kurzfristigen Änderungen die nicht mal grossartig kommuniziert werden, sind nicht mehr hinnehmbar. Es gibt genug Leute die von der Grenzschliessung betroffen sind und ich verstehe nicht wieso hier kein Fortschritt erfolgt. Es gibt schliesslich genug Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen an die ich mich als einreisender Deutsche natürlich halte, diese Quarantäne macht es aber faktisch nicht möglich in meine Heimat zu reisen.

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    • 3. Mai 2020 um 12:32
    • #410

    Langsam wird es eng. Wollte am 13.Mai fahren...Da brauche ich wohl morgen nicht mit dem Gesundheitsamt telefonieren :thinking_face:

    Die Hessen haben auf ihrer Seite auch das Datum auf den 10.Mai angepasst. Somit wird es wohl bei allen anderen auch so sein.

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    • 4. Mai 2020 um 00:29
    • #411

    Diskussionen über Lockerung der Grenzkontrollen
    tagesthemen 22:45 Uhr, 03.05.2020

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • Moritz
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    • 4. Mai 2020 um 16:49
    • #412

    Was denkt ihr?! Ich befinde mich in der Schweiz und habe mich bei der Einwohner Kontrolle angemeldet, diese Dame hat alles fertig gemacht für das Migrationsamt und dort habe ich nächste Woche ein Termin.
    Was passiert, wenn meine B Bewilligung nicht bearbeitet wird? Aus dem Land verwiesen im schlimmsten Fall?

  • Harro
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    • 4. Mai 2020 um 19:16
    • #413
    Zitat von Moritz

    Was denkt ihr?! Ich befinde mich in der Schweiz und habe mich bei der Einwohner Kontrolle angemeldet, diese Dame hat alles fertig gemacht für das Migrationsamt und dort habe ich nächste Woche ein Termin.
    Was passiert, wenn meine B Bewilligung nicht bearbeitet wird? Aus dem Land verwiesen im schlimmsten Fall?

    hey moritz.

    wenn du die einladung zur erfassung deiner biometrischen daten im sack hast, ist das ding geritzt.
    da sollte es keine verweigerung mehr geben.

    magst du verraten in welchem kanton und wann du dich gemeldet hast?

  • Moritz
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    • 4. Mai 2020 um 19:33
    • #414

    Da wäre ich natürlich froh, quasi heutein Zürich.... Man muss aber dazu sagen, dass ich schon in Zürich war also nicht heute eingereist bin

  • fillg1
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    • 4. Mai 2020 um 21:10
    • #415
    Zitat von Moritz

    Da wäre ich natürlich froh, quasi heutein Zürich.... Man muss aber dazu sagen, dass ich schon in Zürich war also nicht heute eingereist bin

    Bei mir war es genauso, ich habe meine Unterlagen per eMail an die Gemeinde geschickt, ein paar Tage später kam die Meldebestätigung mit dem Hinweis, dass sich das Migrationsamt in Zürich wg. eines Termines melden wird. Ich konnte dann zeitnah vorbei kommen und ein paar Tage später kam die Bewilligung per Einschreiben. Zürich scheint da ein Ausnahme zu sein.

  • BonjourSuisse
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    • 6. Mai 2020 um 06:30
    • #416
    Zitat von Paul-M

    Hallo an alle,

    ich lese schon länger mit und habe mich jetzt auch endlich registriert, danke für alle Infos bislang.

    Mich hat Corona mitten in meinem Umzug von CH nach D erwischt, ich war zur Schlüsselübergabe in D und wollte dann nochmal zurück um die Schweizer Wohnung auszusortieren und den Umzug selbst zu machen. Es wäre nur ein mittlerer Sprinter voll, aber trotzdem, ich bin seit Wochen nur mit zwei T-Shirts und zwei Hosen in D, und mir fehlen alle Dokumente, Zeugnisse, etc., die ich hier für den Neuanfang brauche, plus ab Juni will der nächste Mieter in die Schweizer Wohnung.

    Du hast doch noch Deine Aufenthaltsbewilligung? Damit sollte ein Grenzübertritt nach dem 11.05. kein Problem sein?

  • Paul-M
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    Paul-M
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    • 6. Mai 2020 um 10:02
    • #417
    Zitat von BonjourSuisse

    Du hast doch noch Deine Aufenthaltsbewilligung? Damit sollte ein Grenzübertritt nach dem 11.05. kein Problem sein?

    Leider nein, ich hatte eine carte de legitimation, die dann abgelaufen war, aber ich hatte noch zwei sehr weit gediehene Job-Interviews, die ich vor dem Umzug noch abgewartet habe und wollte dann unter dem Schengen-Abkommen umziehen :/. Deswegen überlege ich, das jetzt einfach mal unter dieser Mietvertragsklausel mal zu versuchen, bevor die wieder von der Webseite verschwindet.
    Edit: ab dem 11.5. werden auch vor allem die Bearbeitungen von Anträgen wieder aufgenommen, die Gruppe der Personen, die dann sofort zusätzlich einreisen darf ist gar nicht so groß, vor allem Familiennachzug wenn ich richtig verstanden habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Paul-M (6. Mai 2020 um 12:18)

  • AceArcadia
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    • 6. Mai 2020 um 12:00
    • #418

    Hallo zusammen,

    da ich das Thema nun schon etwas länger verfolge, wollte ich hiermit auch kurz meine bisherige Erfahrung dazu geben:

    Ich bin bzw. werde ab 1. Juni als IT-Berater tätig sein und habe am 9. April meinen Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung an das Migrationsamt in Luzern geschickt.
    Circa 2 Wochen später kam die mit dem 21.04. datierte Zusicherung für eine B-Bewilligung.

    Nach meinem Wissen steht nun noch der Gang zum Einwohnerkontrollamt und Migratiosnamt für den endgültigen Ausweis aus.
    Ich plane Ende Mai einzureisen und hoffe, dass es klappt.

    Evtl. hilft die Information jemanden weiter und ich melde mich nochmal spätestens Ende Mai.

    Freundliche Grüsse

  • Michel
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    Michel
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    • 6. Mai 2020 um 12:48
    • #419
    Zitat von AceArcadia

    Hallo zusammen,

    da ich das Thema nun schon etwas länger verfolge, wollte ich hiermit auch kurz meine bisherige Erfahrung dazu geben:

    Ich bin bzw. werde ab 1. Juni als IT-Berater tätig sein und habe am 9. April meinen Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung an das Migrationsamt in Luzern geschickt.
    Circa 2 Wochen später kam die mit dem 21.04. datierte Zusicherung für eine B-Bewilligung.

    Nach meinem Wissen steht nun noch der Gang zum Einwohnerkontrollamt und Migratiosnamt für den endgültigen Ausweis aus.
    Ich plane Ende Mai einzureisen und hoffe, dass es klappt.

    Evtl. hilft die Information jemanden weiter und ich melde mich nochmal spätestens Ende Mai.

    Freundliche Grüsse

    Alles anzeigen

    Danke für deinen Beitrag! Bitte teile dann deine Erfahrungen der Einreise und den Gang zum Migratiosnamt. Ich stehe vor einer ähnlichen Situation und habe einen Arbeitsvertrag im Raum Luzern. Mein zukünftiger Arbeitgeber geht aber aktuell noch davon aus, dass ich derzeit nicht einreisen darf, weshalb auch der Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung noch nicht sinnvoll sei. Wäre natürlich top, wenn dein Beispiel das Gegenteil beweisen würde :smiling_face:

  • jan82
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    • 6. Mai 2020 um 17:36
    • #420

    Da hatte ich mir natürlich eine bessere Antwort erhofft. Aber vielleicht hilft es ja jemandem...

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