Hallo Zusammen,
für alle Die Probleme mit der Einreise in Schweiz haben.
Der Bundesrat ja gestern am 29.04. Lockerungen zur Einreise beschlossen - aber nur für
für Personen die ihre Aufenthaltsbewilligungen schon vor 25.03. eingereicht hatten und für grenzüberschreitende Dienstleistungen und für Drittstaatten Angehörige. Die genauen Lockerungen findet ihr hier:
https://sync.vaillant-group.com/owa/redir.aspx…g-id-78940.html
- Die Kantone bearbeiten alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen (am 25. März 2020) eingereicht wurden.
Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr. - Auch neue Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder gemäss den üblichen Vorgaben des FZA bearbeitet, sofern sich die Dienstleistungserbringung auf einen schriftlichen Vertrag stützt, der vor dem 25. März 2020 abgeschlossen wurde.
So kann beispielsweise ein Monteur aus Deutschland eine bereits bestellte Maschine in einem Schweizer Unternehmen installieren. - Arbeitnehmenden aus Drittstaaten, die bereits über eine Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz verfügen, denen aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen aber kein Visum mehr ausgestellt werden konnte, wird die Einreise erlaubt.
- Gesuche für eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschränkungen für Drittstaatenangehörige (am 19. März 2020) eingereicht wurden, werden weiterbearbeitet. Sie werden genehmigt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ausländergesetz erfüllt sind und die Stelle tatsächlich angetreten werden kann.
Laut der Live Übertragung des Bundesrates vom 29.04. soll ab ab 08.06.2020 weitere Lockerungen in Kraft treten - was aber noch nicht sicher ist.
Siehe: Der Satz fällt ab ca. 5:45min
https://www.youtube.com/watch?list=PLE…ature=emb_title
Ungefähr wiedergegeben:
"Ab 08.06.2020 sollen wenn sich die Lage weiterhin positiv entwickelt wieder Gesuche von Erwerbstätigen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit neu gestellt und bearbeitet werden. Zusätzlich wird die Stellen-Meldepflicht wieder eingeführt (Bevorzugung von Schweizern Arbeiternehmern)."
Da ich selbst ursprünglich Ende April mit meiner Familie in die Schweiz ziehen wollte und am 01.05. meine neue Stelle in der Schweiz antreten sollte - trifft mich die Grenzschließung natürlich auch selbst ziemlich und versuche natürlich sobald es wieder möglich ist
in die Schweiz einzureisen um meine Aufenthaltsbewilligung in meiner neuen Wohnsitzgemeinde zu beantragen...
Viele Grüße
Stephan